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Sofern es sich um keine Arbeitnehmerüberlassung i.S. des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) handelt, ist für Fremdfirmenbeschäftigten im Rahmen eines Werkvertrages grundsätzlich deren Arbeitgeber arbeitsschutzrechtlich verantwortlich. Dem Betriebsrat des Betriebes, in dem Fremdfirmenbeschäftigte tätig werden, stehen aber in jedem Fall Unterrichtungsrechte gem. § 80 Betriebsverfassungsgesetz - ...
Stand: 20.02.2015
Dialog: 5590
In § 9 "Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat" des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- wird festgelegt, wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten sollen. Dort heißt es: § 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat (1) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. ...
Stand: 19.02.2015
Dialog: 17998
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG ist es Aufgabe des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes bzw. beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Unter § 9 ASiG w ...
Stand: 19.02.2015
Dialog: 4572
Gebrauchte Spritzen und Kanülen müssen ordnungsgemäß entsorgt und dürfen nur sicher umschlossen in den Abfall gegeben werden. Grundsätzlich sind Beschäftigte nicht nur berechtigt sondern gemäß § 16 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG-verpflichtet, dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jed ...
Stand: 19.02.2015
Dialog: 2621
Nach § 87 (1) 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bzw. den Landespersonalvertretungsgesetzen (LPVG) hat der Betriebsrat/Personalrat mitzubestimmen - sofern keine endgültige gesetzliche oder tarifliche Regelung existiert - bei "Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvo ...
Stand: 19.02.2015
Dialog: 261
Der Betriebsrat hat eine Mitbestimmung nach § 87 (1) 7 Betriebsverfassungsgesetz/BetrVG. Dort ist geregelt, dass er über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Unfallverhütungsvorschriften mitzubestimmen hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Bei der Auswahl von Bürostühl ...
Stand: 19.02.2015
Dialog: 1760
Grundsätzlich ist es gemäß § 7 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG und § 7 DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A 1) Aufgabe des Arbeitgebers, bei der Übertragung von Aufgaben an die Beschäftigten je nach Art der Tätigkeiten zu gewährleisten, dass die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Nä ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 13753
Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, damit diese ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Er hat dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen (§ 2 Abs.2 und § 5 Abs.2 ASiG). Die regelmäßige Begehung von Arbeitsstä ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 21173
Ansprechpartner der Arbeitsschutzbehörden sind Arbeitgeber, Betreiber usw.. Insofern sind Beschäftigte vom Grundsatz her nicht zu Auskünften verpflichtet. Der Arbeitgeber darf auch nicht durch behördliche Anordnung dazu verpflichtet werden, dass seine Beschäftigten Auskünfte erteilen. Sollten Fragestellungen des Arbeitsschutzgesetzes-ArbSchG bzw. seiner Verordnungen (z. B. der Arbeitsstättenverord ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 3372
Die Erstellung einer Statistik über Arbeitsunfälle ist mit dem Betriebsarzt, der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsrat abzustimmen.Die personenbezogenen Daten müssen mindestens teilanonymisiert werden, damit später keine personenbezogene Zuordnung mehr möglich ist.Die Auswertung kann entsprechend der Bedürfnisse des Unternehmens erfolgen. Als Ergebnis kann die Gesamtunfallbelastung des Unterneh ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 3966
Entsprechend der auf das Arbeitssystem (Arbeitsplatz) zugeschnittenen Arbeitsaufgaben und Unterweisungen seitens des Arbeitgebers hat der Beschäftigte im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen (s.a. § 15 Arbeitsschutzgesetz). Eine Pausenregelung kann dies z. B. durch geeignete organisatorische Maßnahmen gewährleisten. So kann über einen Springe ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 330
Bei Schülerfirmen handelt es sich in der Regel um Schulprojekte im Rahmen der schulischen Ausbildung. Hier greifen die Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Unfallkasse. Das Portal "Sichere Schule" bietet umfangreiche Informationen zur Gestaltung von Fach- und Unterrichtsräumen.Für Schulen/Schülerfirmen sind folgende DGUV Vorschriften zu beachten (Auszug):DGUV Vorschrift 81 (bisher: GUV-V S ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 13309
Grundsätzlich gilt nach § 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1), dass Versicherte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Nein, Sie dürfen selber keine Alkoholkontrollen durchführen, außer der Fahrer stimmt der Ma ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 18075
Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist für die zu beachtenden Vorschriften wesentlich, ob Arbeitnehmer beschäftigt werden. Werden keine Arbeitnehmer beschäftigt, sind die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen für den Selbständigen einer Ich-AG nicht von Bedeutung. Sie sollten dann allerdings als Erkenntnisquelle für ein sicheres Arbeiten genutzt werden.Sollen technische Arbeitsmittel in Verkehr gebracht ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 2072
In den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, wie z. B. der DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" oder deren Vorläufer hat sich seit vielen Jahren der Begriff des Unternehmers etabliert. In den Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Rechtsverordnungen etc.) des Gesetzgebers taucht dieser Begriff nicht auf, dort wird der Begriff des Arbeitgebers eingesetzt. Das Bürgerliche G ...
Stand: 05.02.2015
Dialog: 17567
In der DGUV Regel 108-001 (bisher: BGR/GUV-R 141) "Umgang mit Zahlungsmitteln in Verkaufsstellen" werden u.a. Verhaltensregeln zur Vorbeugung eines Raubüberfalles, bei einem Raubüberfall und nach einem Raubüberfall für Beschäftigte in Einzelhandelsbetrieben gegeben. Von Bedeutung sind insbesondere die in der Musterbetriebsanweisung des Anhangs 2 gegebenen Erläuterungen. Auf die Informationen zur P ...
Stand: 05.02.2015
Dialog: 2650
In der Bundesrepublik Deutschland werden durch das Grundgesetz - GG verschiedene Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern festgelegt. Neben der Rahmengesetzgebung des Bundes werden in Artikel 70 bis Artikel 75 GG die ausschließliche und konkurrierende Gesetzgebungskompetenz definiert. Das Arbeitsschutzrecht gehört zur konkurrierrenden Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 12 ...
Stand: 05.02.2015
Dialog: 4951
In der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung muss u.a. das "Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten werden (§ 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Sofern man hierzu Rechtsquellen heranzieht, ist es sinnvoll, diese kurz anzugeben. Dies erleichtert die Arbeit bei zukünftigen Überarbeitungen der Gefährdungsbeurteilung und lässt für jedermann die Beurteilungsgrundlage erkennen. Zumindest dort, ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 12013
In den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften werden nur wenige konkrete formale Anforderungen an die Gestaltung der Unterweisungsunterlagen und der Gefährdungsbeurteilung gestellt. Auch in den zu den Unterweisungen und zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlichten technischen Regeln wie TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" (www.baua.de/trgs) wird der Schwerpunkt auf die inh ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 15751
Nach gängiger derzeitiger Rechtsauffassung sind ehrenamtlich Tätige keine Beschäftigten im Sinne des § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Allerdings wird sowohl in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als auch in der Biostoffverordnung (BioStoffV) der Begriff des Beschäftigten sehr weit gefasst, so dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (z. B. Umgang mit Desinfektionsmitteln) oder biologis ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 16084