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Welche Aufsichtspflicht hat ein Mitarbeiter an einer laufenden Maschine? Wie kann hier eine Pausenregelung aussehen?

KomNet Dialog 330

Stand: 10.02.2015

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitnehmerbeteiligung > Pflichten von Beschäftigten

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Frage:

Welche Aufsichtspflicht hat ein Mitarbeiter an einer laufenden Maschine (Druckmaschine mittleren/jüngeren Baujahrs)? Wie kann eine Pausenregelung aussehen?

Antwort:

Entsprechend der auf das Arbeitssystem (Arbeitsplatz) zugeschnittenen Arbeitsaufgaben und Unterweisungen seitens des Arbeitgebers hat der Beschäftigte im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen (s.a. § 15 Arbeitsschutzgesetz).

Eine Pausenregelung kann dies z. B. durch geeignete organisatorische Maßnahmen gewährleisten. So kann über einen Springer die Pausenregelung gestaltet werden. Eventuell lässt sich auch für den Pausenzeitraum eine Zwei-Maschinenbedienung mit dem Betriebsrat für die Pausenzeiten vereinbaren. Dazu gehört auch, daß ein Maschinenwerker auf die Gefahren durch ein unbefugtes Eingreifen Dritter in den Gefahrbereich der Maschine achtet und ggf. auch unterbindet.