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Welche allgemeinen Anforderungen müssen bezüglich der Erstellung einer Unfallstatistik beachtet werden?

KomNet Dialog 3966

Stand: 10.02.2015

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Sonstige Fragen betriebliches Arbeitsschutzsystem

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Frage:

Welche allgemeinen Anforderungen müssen bezüglich der Erstellung einer Unfallstatistik beachtet werden? Welche Zahlen müssen aus ihr hervorgehen?

Antwort:

Die Erstellung einer Statistik über Arbeitsunfälle ist mit dem Betriebsarzt, der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsrat abzustimmen.


Die personenbezogenen Daten müssen mindestens teilanonymisiert werden, damit später keine personenbezogene Zuordnung mehr möglich ist.


Die Auswertung kann entsprechend der Bedürfnisse des Unternehmens erfolgen. Als Ergebnis kann die Gesamtunfallbelastung des Unternehmens oder die Belastungen nach Abteilung, nach Art der Verletzung usw. dargestellt werden.


Eine der im BG-Raum üblichen Darstellungen ist die Unfallhäufigkeit bezogen auf 1 Mio. verfahrene Arbeitsstunden.

Erläuterungen zu den von den Berufsgenossenschaften im Rahmen von Statistiken verwendete Begriffe bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Internet unter https://www.dguv.de/de/zahlen-fakten/begriffe-statistik/index.jsp an.