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Nein, ein solches Verbot wäre gegenüber einer werdenden Mutter unzulässig.Durch das Mutterschutzgesetz - MuSchG wird die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit geschützt. Im § 9 Abs.3 MuSchG wird gefordert: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ihre ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5518
Ein ”Betriebsübergang” liegt vor, wenn bei einer Betriebsveräußerung (Verkauf) die Identität des Unternehmens erhalten bleibt. Als Folge eines solchen Betriebsübergangs tritt der Erwerber automatisch als neuer Arbeitgeber in sämtliche bestehende Arbeitsverhältnisse seines Vorgängers ein (§ 613a BGB). Wann aber genau die Identität des Betriebs gewahrt wird, ist schwer zu bestimmen. Maßgebliche Krit ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5023
Der Arbeitgeber kann ihm obliegende Aufgaben nach dem Mutterschutzgesetz nicht eigenverantwortlich auf die Sicherheitsfachkraft und/oder den Betriebsarzt / die Betriebsärztin übertragen.Begründung:Der von Ihnen zitierten § 9 Abs.5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) lautet:"Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Unterab ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42311
Rechtlich ist Ihre Situation wie folgt zu bewerten:1. Da Sie sich bis zum 31.12. in Elternzeit befinden, haben Sie auch bis zu diesem Termin Kündigungsschutz gemäß § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG, d.h., der Arbeitgeber darf Ihnen während der Elternzeit keine Kündigung, auch keine Änderungskündigung, aussprechen.2. Auf Grund der Schwangerschaft besteht zudem Kündigungsschutz gemä ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 17434
Der Gefahrenhinweis H360 soll mit Expositionsweg angegeben werden, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefährdung bei keinem anderen Expositionsweg besteht.Der offizielle Text für den Gefahrenhinweis H360 lautet:"Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Ge ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 16449
Da die Frau auf Stundenbasis beschäftigt wird und regelmäßig ihren Lohn empfängt, kann man von einem Arbeitsverhältnis sprechen und somit fällt sie unter die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes - MuSchG. Im § 7 Abs.2 MuSchG ist diesbzgl geregelt:"Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit fr ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 16238
Nach § 5 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG ist die Beschäftigung werdender Mütter zwischen 20 Uhr und 6 Uhr unzulässig. Außerdem ist Mehrarbeit (über 8,5 Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche) verboten (§ 4 Abs. 1 MuSchG).Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist gemäß § 6 Abs.1 MuSchG i.V.m. § 10 Abs.1 Nr.10 Arbeitszeitgesetz im Verkehrswesen erlaubt, sofern sich die Frau dazu aus ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 16232
Eine Verlängerung oder Verkürzung der Schutzfrist von 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt ist vom Mutterschutzgesetz - MuSchG her nicht zugelassen, auch nicht in Ausnahmefällen. Während der Schutzfrist nach der Geburt darf der Arbeitgeber die Frau weder mit Arbeit im engeren Sinne beschäftigen noch mit Arbeitsbereitschaft, noch nicht einmal mit Rufbereitschaft. Auch ein Einverständnis der Frau macht ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 15780
Zunächst muss zwischen einer "Krankschreibung" (AU-Bescheinigung) und einem ärztlichem Beschäftigungsverbot nach § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) unterschieden werden. Beim Beschäftigungsverbot nach § 16 MuSchG sind folgende Voraussetzungen zu beachten:Die Fortdauer der Beschäftigung muss für Mutter oder Kind gesundheitsgefährdend sein (die konkrete Arbeit bzw. der Arbeitsplatz an sich sind indes ...
Stand: 28.05.2018
Dialog: 4409
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit (§ 1 MuSchG). Der Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz ist davon abhängig, ob die betreffende Frau in einem Arbeitsverhältnis steht.Grundsätzlich findet das MuSchG auch auf schwangere Frauen in sozi ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 17866
Es ist nicht richtig, dass werdende Mütter in Krankenhäusern und Altenheimen an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen, der Einsatz von Schwangeren in der ambulanten Pflege an diesen Tagen hingegen verboten ist.Grundsätzlich ist die Beschäftigung werdender oder stillender Mütter an Sonn- und Feiertagen nach § 6 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) verboten. Sie ist nur erlaubt, wennsich die F ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4755
Vom Grundsatz her hat jede Mutter Anspruch auf die Gewährung von Stillzeiten gem. § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) unabhängig davon, wie viele Stunden diese am Tag beschäftigt wird.Allerdings müssen insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen in zumutbarer Weise auf Arbeitgeberinteressen Rücksicht nehmen. Das heißt, dass die zum Stillen erforderlichen Zeiten so zu legen sind, dass durch zumutba ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4726
Sind in einem Betrieb oder einer Verwaltung regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt, hat der Arbeitgeber eine Kopie des Mutterschutzgesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Alternativ kann das Gesetz den Beschäftigten in einem elektronischen Verzeichnis zugänglich gemacht werden, zu dem sie jederzeit Zugriff haben.Hinweis: Auf den Arbeitgeberleitfaden zum Mutters ...
Stand: 22.05.2018
Dialog: 42301
Für ältere Schichtbeschäftigte sind die arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen besonders wichtig, denn diese sind speziell unter dem Gesichtspunkt entstanden, die Belastungen durch Nacht- und Schichtarbeit so gering wie möglich und damit den Körper so lange wie möglich fit zu halten. Damit soll einerseits natürlich die Arbeitskraft erhalten werden, aber andererseits auch die Chance gegeben werden, ...
Stand: 17.05.2018
Dialog: 3385
Rechtsbegriff der unverantwortbaren GefährdungEine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist (§ 9 MuSchG). Mit dem Begriff „unverantwortbare Gefährdung“ soll also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdung eintreten wird, in Bezug auf die Höhe ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42287
Bei einem Einsatz von Flüchtlingen auf einem Bauhof gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie bei der Beschäftigung von deutschen Beschäftigten.Allgemein gilt, dass der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln sowie die entsprechenden Arbeit ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42295
Dort wo es erforderlich ist, muss ein Schutzhelm getragen werden, wenn kollektiv wirkende Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind. Der Arbeitgeber und seine Führungskräfte haben dafür zu sorgen, dass dies umgesetzt wird bzw. dafür zu sorgen, dass die Gefahrenbereiche nicht ohne Schutzhelm betreten werden. ...
Stand: 15.05.2018
Dialog: 246
Diskriminierungen jeder Art können in allen gesellschaftlichen Bereichen vorkommen. Deshalb ist im Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes-GG („Gleichheit vor dem Gesetz“) folgendes festgehalten: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzu ...
Stand: 15.05.2018
Dialog: 3439
Rechtsbegriff der unverantwortbaren GefährdungEine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist (§ 9 MuSchG). Mit dem Begriff „unverantwortbare Gefährdung“ soll also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdung eintreten wird in Bezug auf die Höhe d ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42288
Ja, sofern es sich bei der Kleidung um eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) handelt. Nein, wenn es sich um einfache Arbeitskleidung handelt, die anstelle, in Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird und keine spezifische Schutzfunktion gegen schädigende Einflüsse hat.Begründung:Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42294