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KomNet-Wissensdatenbank

Was muss passieren, damit die Gesundheitsgefahr wie im Sicherheitsdatenblatt beschrieben eintritt?

KomNet Dialog 16449

Stand: 30.05.2018

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Gefährdungen für werdende / stillende Mütter

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Frage:

In einem Sicherheitsdatenblatt (SDB) wird auf folgende Gesundgeitsgefahr hingewiesen: "H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen." Das SDB bezieht sich auf eine Lotpaste, die in der Elektroindustrie zum Löten von Bauteilen verwendet wird. Die Paste wird aus kleinen Dosen (500 g) mit einem Spachtel auf eine Siebdruck-Platte aufgetragen. Die Paste staubt nicht. Was muss passieren, damit die Gesundheitsgefahr s.o. eintritt? Z.B. durch Hautkontakt oder verschlucken?

Antwort:

Der Gefahrenhinweis H360 soll mit Expositionsweg angegeben werden, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefährdung bei keinem anderen Expositionsweg besteht.


Der offizielle Text für den Gefahrenhinweis H360 lautet:

"Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht)"


Ist kein Expositionsweg angegeben, ist davon auszugehen, dass die beschriebene Gefahr für alle Expositionswege gilt.


Hinweis: Eine Liste der Gefahrenhinweise (H-Sätze) finden Sie unter diesem Link (pdf-Datei).