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Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber für die Planung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten u. a. für eine geeignete Organisation zu sorgen. Ein Organigramm ist eine bildliche Darstellung der Aufbauorganisation, das heißt es zeigt, wer wem unterstellt ist und welche Beziehungen zwisc ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 14031
Nach § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- gilt: Ein Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die neben einer entsprechenden beruflichen Qualifikation über die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Beabsichtigt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die nach dem neuen Ausbildungskonzept (seit dem Jahr ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 12077
Der in Anhang 1 der DGUV Vorschrift 2 gegebene Hinweis zur Feststellung der Zahl der Versicherten (Beschäftigten) bezieht sich nur auf die Ermittlung der Betriebsgröße für die Wahl des Betreuungsmodels (Abgrenzung Anlagen 1, 2, 3 oder 4 der DGUV Vorschrift 2). Siehe auch http://www.dguv.de/inhalt/praevention/vorschr_regeln/dguv_vorschrift_2/index.jsp. Die in der Grundbetreuung einerseits und dem b ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 12364
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG i.V.m. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" ist grundsätzlich jeder Arbeitgeber (Unternehmer) verpflichtet mindestens eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt zu bestellen, die ihn in Belangen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sowie in allen Fragen des Gesundheit ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 14140
Bei der in der Fragestellung beschriebenen arbeitsmedizinischen Betreuung sind die allgemeinen Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG zu beachten. Danach ist entsprechend § 2 Abs.1 ASiG der Betriebsarzt / der betriebsärztliche Dienst schriftlich zu bestellen; die erforderlichen Aufgaben nach § 3 des ASiG sind zu übertragen. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gemäß § 9 ASiG sind z ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4538
Zunächst weisen wir darauf hin, dass für das Erstellen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich ist (§ 5 Arbeitsschutzgesetz). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt haben gemäß Arbeitssicherheitsgesetz beratende Aufgaben und können den Arbeitgeber beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Die Verantwortung dafür verbleib ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 4515
Die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat Sicherheitsingenieure oder andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in § 6 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- bezeichneten Aufgaben für die erforderlichen Einsatzzeiten schriftlich zu bestellen oder zu verpflichten. Der Arbeitgeber hat auch dafür zu sorgen, dass die von i ...
Stand: 29.07.2015
Dialog: 1415
Ein sich in der Ausbildung zum Arbeitsmediziner befindender Arzt, darf unter „Aufsicht“ eines weiterbildungsberechtigten Arbeitsmediziners Betriebe betreuen. Die Grundlage für diese Auskunft befindet sich in der Weiterbildungsordnung, die Sie als Musterordnung bei der Bundesärztekammer finden. Dort finden Sie hinter der Gliederung den Passus: "Die Weiterbildung wird in angemessen vergüteter hauptb ...
Stand: 08.05.2015
Dialog: 23796
Die auf Seeschiffen beschäftigten Personen müssen bei der Berechnung der Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber hat versucht, den Arbeitsschutz so einheitlich wie möglich zu regeln. Dies gilt auch für Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Bereich der Seeschifffahrt unter deutscher Flagge. Die alte Regelung, wonach es eine Fachkra ...
Stand: 17.03.2015
Dialog: 23364
Grundsätzlich ist ab einem Beschäftigten ein Betriebsarzt zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes ergibt sich aus § 2 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 der Unfallversicherungsträger. Die Betreuungskonzepte nach der DGUV Vorschrift 2 werden u. a. in der Handlungshilfe "Hintergrundinformationen für die Beratungspraxis" näher erläutert. ...
Stand: 27.11.2014
Dialog: 22467
In den Hintergrundinformationen zur DGUV Vorschrift 2 wird zur Frage, für welche organisatorische Einheit die Betreuung festzulegen ist, folgendes ausgeführt: Die Vorschrift richtet sich in erster Linie an den Unternehmer, der für seinen Betrieb Inhalt und Umfang der Betreuung festlegen muss. Sein Betrieb ist dabei eindeutig einer Betreuungsgruppe zugeordnet. Da zum Teil unterschiedliche Definitio ...
Stand: 18.03.2014
Dialog: 20673
Ziel der Arbeitsschutzgesetzgebung ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern (§ 1 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG). Bei der Frage, wer als Beschäftigter zählt, sagt das Arbeitsschutzgesetz (§ 2 Abs.1 Nr.5), dass hierunter auch arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs.1 Arbeitsgerichtsgese ...
Stand: 17.02.2014
Dialog: 20404
Die Gefährdungsbeurteilung ist als Prozess zu verstehen. Das bedeutet, dass sie nicht in einem Jahr gemacht wird und dann für längere Zeit unangetastet bleibt. Vielmehr muss sie regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen den Unternehmer und die betrieblichen Vorgesetzten, die für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zuständig ...
Stand: 09.12.2013
Dialog: 19978
Anrechenbare Leistungen ergeben sich aus den Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach Arbeitssicherheitsgesetz/ASiG, die in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) konkretisiert werden, und den betrieblichen Erfordernissen. So sind Leistungen, die sich aus Aufgaben ergeben, die eine Vor- und Nachbereitung n ...
Stand: 20.11.2013
Dialog: 19823
Es gibt keinen rechtsformalen Grund, eine im Jahr 2004 absolvierte Ausbildung nicht anzuerkennen, auch wenn anschießend eine Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht erfolgte. Allerdings ist zu bedenken, dass es Ziel der Sifa-Ausbildung ist, die Absolventen sowohl fachlich als auch handlungsorientiert zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Sifa zu qualifizieren. Wegen der großen seit der A ...
Stand: 27.09.2013
Dialog: 19463
Zur Grundbetreuung gehört u. a. die Unterstützung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung - Verhältnisprävention (Aufgabenfeld 2 der Grundbetreuung). Zu dieser Aufgabe gehören auch Vorschläge zur ergonomischen Arbeitsgestaltung (s. Anhang 3, Ziffer 2.1 und 2.2). Wenn also grundlegende Beratungen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltu ...
Stand: 27.09.2013
Dialog: 19466
Anders als Kommunen können Firmen (Betriebe) nicht verschiedenen WZ-Codes und somit verschiedenen Betreuungsgruppen für die Ermittlung der Betreuungszeit der Grundbetreuung zugeordnet werden. Näheres hierzu ist in Anhang 1 der DGUV Vorschrift 2 ausgeführt. Dort wird folgendes zum Betriebsbegriff ausgeführt: "Ein Betrieb im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift ist eine geschlossene Einheit, die ...
Stand: 13.06.2013
Dialog: 18736
Wie in § 5 (2) des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- beschrieben, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die von Ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgabe erfüllen. Er hat Sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen; insbesondere ist er verpflichtet, ihnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und ...
Stand: 05.04.2013
Dialog: 18265
Nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 3 ASiG genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf 1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren, 2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft ...
Stand: 12.07.2012
Dialog: 16623
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) und Betriebsärzte nehmen im Betrieb eine Sonderstellung ein. Sie sind in der Lage, unbeirrt von etwaigen Gegenmeinungen das zu verlangen, vorzuschlagen, zu beanstanden usw., was im Interesse der Gesundheit und Sicherheit erforderlich ist. Sie können also nicht gezwungen werden, bestimmte Ansichten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einzunehm ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13148