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Darf ein Arzt in Ausbildung zum Betriebsarzt schon als Betriebsarzt arbeiten?

KomNet Dialog 23796

Stand: 08.05.2015

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsmedizinische / sicherheitstechn. Betreuung

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Frage:

Darf ein Arzt in Ausbildung zum Betriebsarzt schon als Betriebsarzt arbeiten?

Antwort:

Ein sich in der Ausbildung zum Arbeitsmediziner befindender Arzt, darf unter „Aufsicht“ eines weiterbildungsberechtigten Arbeitsmediziners Betriebe betreuen.

Die Grundlage für diese Auskunft befindet sich in der Weiterbildungsordnung, die Sie als Musterordnung bei der Bundesärztekammer finden.
Dort finden Sie hinter der Gliederung den Passus: "Die Weiterbildung wird in angemessen vergüteter hauptberuflicher Ausübung der ärztlichen Tätigkeit an zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt. Sie erfolgt unter Anleitung befugter Ärzte in praktischer Tätigkeit und theoretischer Unterweisung sowie teilweise durch die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen."