Ergebnisse 441 bis 460 von 505 Treffern
Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird unter Nummer 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer u.a. folgendes ausgeführt: "(3) Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. Sie müssen entweder aus bruchsicherem Werkstoff bestehen oder so gegen die Arbeitsplätze in Arbeitsräum ...
Stand: 02.05.2017
Dialog: 16005
Es sind hier keine speziellen Regelungen bekannt, die eine Neigung von Steintreppenstufen betreffen. Alle bekannten Regelungen sind allgemeiner Natur und für Treppen aus jedem Material gültig.Einschlägig ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang. Nach § 3a Absatz 1 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen f ...
Stand: 28.04.2017
Dialog: 15686
Als Laufstege dürfen auf Kränen nur Einrichtungen genutzt werden, die dafür vorgesehen und entsprechend abgesichert sind. In der DGUV Vorschrift 52 (bisher: BGV D 6) "Krane" wird dazu unter § 10 ausgeführt, dass für Wartungs- und Reparaturarbeiten an maschinellen und elektrischen Einrichtungen, die nicht vom Boden aus durchgeführt werden können, Arbeitsstände oder -bühnen vorhanden sein müssen, d ...
Stand: 28.04.2017
Dialog: 14864
Anforderungen an Verkehrswege findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) . Unter Punkt 1.8 (1) wird dort ausgeführt, dass Verkehrswege …. so angelegt und bemessen sein müssen, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können. In der ASR A1.8 "Verkehrswege" wird unter dem Punkt 4.2 Absatz 2 "Wege für den Fußgängerverkehr" folgendes au ...
Stand: 28.04.2017
Dialog: 14718
Nach Punkt 4.4 der DGUV Regel 108-006 (bisher: BGR 233) "Ladebrücken und fahrbare Rampen" soll die Neigung von Ladebrücken und fahrbaren Rampen in Betriebsstellung 12,5 % (ca. 7°) nicht überschreiten. Sofern aus betrieblichen Gründen größere Neigungen erforderlich sind, müssen die Verkehrsflächen erhöhten Anforderungen hinsichtlich der Rutschhemmung genügen.Auf Grund der besseren Entwässerung des ...
Stand: 28.04.2017
Dialog: 15553
Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten bestimmt sich nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Dort heißt es unter der Nummer 1.3: "(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder org ...
Stand: 28.04.2017
Dialog: 13666
Bei der Gestaltung von Treppenstufen empfiehlt es sich zum Schutz vorm Stolpern und Hängenbleiben die Setzstufen zu schließen. Die Broschüre der BAuA "Treppen - funktionell, nutzerfreundlich, sicher" führt dazu aus: "Bei ausreichender Auftrittstiefe sind geschlossene Treppenstufen (d.h. solche mit Setzstufe) sicherer als offene Stufen." "Nach den Vorschriften und Regeln zum barrierefreien Bauen s ...
Stand: 28.04.2017
Dialog: 13422
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht. Zu Fragen des Baurecht können und dürfen wir keine Aussage treffen. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde. Zum Arbeitsschutzrecht: Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ...
Stand: 28.04.2017
Dialog: 12423
Für die Ausgestaltung von Treppen, insbesondere für die sichere Begehbarkeit, finden sich Regelungen in den Bauordnungen der Länder, in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang, in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und in der DGUV Information 208-005 (bisher: BGI 561) "Treppen". Bei der Planung der Treppe ist der unter Nummer 1.8 Verkehrswege des Anhangs zur Arbeitss ...
Stand: 28.04.2017
Dialog: 12658
Unter Ziffer 1.8 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird allgemein gefordert, dass die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten muss. Werden Transportmittel auf Verkehrswegen eingesetzt, muss für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabst ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 11577
Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen gem. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) so angelegt und bemessen sein, dass sie je nach ihrem Bestimmungszweck leicht und sicher begangen oder befahren werden können und in der Nähe Beschäftigte nicht gefährdet werden. Bei der Gestaltung der Verkehrswege / Treppen, die auch gleichzeitig Fluchtwege darst ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 11214
Nach dem Punkt 3.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Arbeitsstätten mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine angemessene künstliche Beleuchtung ermöglichen, so dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A3.4 "Beleuchtu ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 29048
Für die Ausgestaltung von Treppen, insbesondere für die sichere Begehbarkeit, finden sich Regelungen in den Bauordnungen der Länder, in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und in der DGUV Information 208-005 "Treppen".Verkehrswege, einschließlich Treppen, fest angebrachte Steigleitern und Laderampen müssen so angelegt und bemessen sein, dass ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 14348
Soweit sich im fraglichen Gebäude Arbeitsplätze befinden, geht das Arbeitsstättenrecht als die speziellere Rechtsnorm vor. Die Geländerhöhe von mindestens 1,00 m lotrecht über der Stufenvorderkante ist eine Forderung aus Kapitel 5 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 - "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen". Die ASR A2.1 ist eine allgemein ...
Stand: 11.04.2017
Dialog: 1062
Gemäß § 3a der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.. Die zur ArbStättV bekannt gemachten Technischen Regeln für Ar ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 23476
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Steigleitern und Steigeisengänge, dass diese sicher benutzbar sein müssen. "Dazu gehört, dass sie a. nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen, b. an ihren Austrittsstellen eine Haltevorrichtung haben, c. nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet s ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14733
Grundsätzliche Anforderungen bezüglich der Nutzung von Leitern ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert in Abschnitt 3.1.4 des Anhangs 1: "Die Verwendung von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung und ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 13898
Bei Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen sind die Mindestanforderungen des des Anhangs 1 Nr. 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu beachten. Die Benutzung von Leitern dürfte unter Beachtung der Nummer 3.3 in den genannten Fällen nicht in Frage kommen, da die Anschlagmittel für Container auf diese Weise nicht ausreichend sicher gehandhabt werden können. Die DGUV Vorschrift 36 (bisher BGV C 21) ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 4233
Anforderungen zum Schutz gegen Absturz findet man im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im. Unter Nummer 2.1 wird aufgeführt, dass Arbeitsplätze, bei denen die Gefahr des Absturzes von Beschäftigten besteht, mit Einrichtungen versehen sein müssen, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen können. Konkretisierende Anforderungen zum Schutz gegen Absturz werden in der ASR A2.1 "Schutz ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 13514
Die 55 db(A) gelten auch für Bereitschaftsräume. Es ist richtig, dass diese nicht direkt in der ASR A4.2 genannt sind. Unter Punkt 5 Absatz 3 ist jedoch festgelegt, dass der Bereitschaftsraum mindestens den Anforderungen an einen Pausenraum entsprechen muss. Unter Punkt 4.1 Absatz 7 ist nachzulesen, dass während der Pause der durchschnittliche Schalldruckpegel in Pausenräumen aus den Betriebseinri ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 28909