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Sind die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung auf ein Wohnheim für behinderte Menschen anzuwenden?
KomNet Dialog 14431
Stand: 13.07.2017
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (9.1.11)
Frage:
In einem Wohnheim werden behinderte Menschen betreut nicht gepflegt. Unser Personal arbeitet ständig dort. Die Wohnheimplätze werden von unserem Unternehmen vermietet. Sind auf solche Gebäude die Vorschriften der Arbeitstättenverordnung anzuwenden?
Antwort:
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 1 ArbStättV).
Die ArbStättV definiert unter § 2 den Begriff der Arbeitsstätte:
"(1) Arbeitsstätten sind:
Daraus ergibt sich, dass die ArbStättV Anwendung findet, wenn in Gebäuden und Räumen Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dabei ist es ausarbeitsschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich unerheblich, ob der Arbeitgeber Eigentümer oder Mieter/Pächter der Arbeitsstätte ist.
Zum Betreuen der behinderten Menschen haben die Beschäftigten Zugang zu den Räumen des Wohnheimes. Daher sind diese Räume / Gebäude Arbeitsstätten im Sinne der Verordnung, sie ist daher anzuwenden.