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Ergibt sich aus dem Arbeitsschutzrecht eine verbindliche Verpflichtung zur Einhaltung der Landesbauordnung?
KomNet Dialog 1859
Stand: 20.06.2017
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (9.1.11)
Frage:
In unserem Unternehmen ist die Frage aufgetaucht, ob es aus dem Arbeitsschutzrecht eine verbindliche Verpflichtung zur Einhaltung der Landesbauordnung besteht. Ich habe nichts in der Richtung gefunden und bin der Auffassung, dass es auch nicht notwendig ist, da es sich ja um zwei unabhängige Rechtsbereiche handelt. Haben Sie eine andere Auffasung und wie läßt sie sich begründen.
Antwort:
Die Landesbauordnungen sind Gesetze der Länder und gelten unabhängig von Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes. Bei der Gestaltung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen ist der Bauherr grundsätzlich verpflichtet die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) einzuhalten. Treten bei der Gegenüberstellung mit der Landesbauordnung Abweichungen auf, gilt grundsätzlich die weiterführende Vorschrift.