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Es gilt der Anhang 1 Nr. 1 -Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln- der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Dort steht u.a.:"1.1 Mobile Arbeitsmittel müssen so ausgerüstet sein, dass die Gefährdung für mitfahrende Beschäftigte so gering wie möglich gehalten wird. …"Außerdem gelten die TRBS 2111 Teil 1 -Mechanische Gefä ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44004
Informationen können der DGUV Information 208-001 "Ladebrücken" entnommen werden. Hier ist u. a. nachzulesen:"Neigungswerte berücksichtigen Die Neigung von angelegten Ladebrücken darf 12,5 % oder 7° nicht überschreiten. Die Übergänge von der Ladebrücke zur Laderampe bzw. zum Fahrzeug dürfen keine Absätze oder hochstehenden Kanten aufweisen."Hinweis:Weitere Informationen können sich in der DIN EN 1 ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 43981
In der Broschüre "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM ist auf der Seite 41 zur Ablegereife Folgendes nachzulesen:"Die Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.1 und die DIN EN 12195-2 enthalten neben der detaillierten Gebrauchsanleitung auch genaue Vorschriften über die Ablegereife eines Zurrmittels, also den Verschleißzustand, ab dem das Zurrmittel nicht mehr verwendet w ...
Stand: 18.06.2024
Dialog: 43955
Grundsätzlich ist der Fahrzeugführer mit für die Ladungssicherung verantwortlich. Dies ergibt sich u. a. aus § 22 "Ladung" der Straßenverkehrsordnung -StVO-.§22 (1) StVO: "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herroll ...
Stand: 27.12.2023
Dialog: 6244
Absetzkippfahrzeuge sind von dem Kipp- und Absetzbehälter im Regelfall unabhängig in Verkehr gebracht, d.h. austauschbar. Bei der Ermittlung der zulässigen Ladung darf einerseits der Absetzbehälter mit der Ladung nicht überladen werden und andererseits darf der Absetzkipper (Nutzlast) mit dem gefüllten Absetzbehälter nicht überladen werden. "Es dürfen nur solche austauschbaren Kipp- und Absetzbehä ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 7782
Unterweisung:Grundsätzlich gilt, dass gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren hat. Informationen zur Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie bei der BAuA.Nach § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt, dass die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen und zu sichern sind ...
Stand: 26.10.2022
Dialog: 27856
Beim Be- und Entladen von LKWs gelten u. a. folgende Verordnungen und technische Regeln des Arbeitsschutzes:Arbeitsstättenverordnung mit der ASR A1.8 "Verkehrswege" Betriebssicherheitsverordnung mit demAnhang 1, Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel, insbesondere dieNr. 1 Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln un ...
Stand: 26.07.2022
Dialog: 42477
Die Beschäftigten, die Ladungssicherungsaufgaben wahrnehmen, sind zu schulen. Siehe hierzu die Infomationen in dem Handbuch "Ladungssicherung für den Bereich Druck und Papierverarbeitung" der BG ETEM unter der Nummer 1.7. Hier ist Folgendes nachzulesen:"VDI 2700 Bl. 5 „Qualitätsmanagement-Systeme“ Mitarbeiter, die mit Ladungssicherungsaufgaben bzw. deren Kontrolle betraut sind, müssen mindestens e ...
Stand: 15.09.2021
Dialog: 43195
Die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts, wie der Straßenverkehrsordnung (§ 22 StVO), in Bezug auf Ladungssicherung gelten nicht nur für den Fahrzeugführer, sondern auch für den Verlader. Dabei wird nicht zwischen privaten und gewerblichen Transporten unterschieden.Als Verlader ist die Person anzusehen, die berechtigt ist, eigenverantwortliche Entscheidungen im Bereich der Verladung zu treffen.D ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 16187
Eine Unterweisung ist, unserer Einschätzung nach, in Ihrem Fall ausreichend.Der Sprinter ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach Nummer 1.9 a) des Anhangs der BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben.Nach ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43208
Aus dem staatlichen Vorschriften ist uns zwar keine Vorschrift bekannt, die sich mit dieser Thematik beschäftigt, dafür aber aus den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.In der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" ist in § 37 Absatz 2 folgendes nachzulesen:"Beim Be- und Entladen von Fahrzeugen muss sichergestellt werden, dass diese nicht fortrollen, kippen oder umstürzen können."Die Durchführungsanwe ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 42965
Zurrmittel, wie Zurrgurte und Zurrketten sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber grundsätzlich Art, Umfang und Fristen von Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen (§ 3 Abs. 3 BetrSichV und § 10 BetrSichV). Die in der VDI Richtlinie 2700 Blatt 3.1 enthaltenen Hinweise auf Art, Umfang und Fristen ...
Stand: 05.09.2019
Dialog: 11953
Im Hamburger Hafen werden zu etwa 90 % Schiffe fremder Flaggen abgefertigt. Während der Liegezeit gelten einheitliche nationale Arbeitsschutzvorschriften - auch für Schiffe fremder Flagge und deren Besatzungsmitglieder, u.a. das Arbeitsschutzgesetz. Auf See, d.h. auch beim Aufsuchen und Verlassen des Lade- oder Löschplatzes, findet das Schiffssicherheitsgesetz (SchSG) auch für Schiffe fremder Flag ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 2667
Beim Thema "Ladungssicherung" kann ein Verlader seine Pflichten/Verantwortung grundsätzlich nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteilen zu § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ist, insbes ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6168
Bei der Ladungssicherung sind sowohl vertragsrechtliche (z.B. des Handelsgesetzbuches - HGB) als auch öffentlich-rechtliche Vorschriften (z.B. StVZO, StVO, Arbeitsschutzgesetz) zu betrachten.Der Begriff "Versender" ist ein Begriff aus dem Vertragsrecht (§§ 453ff HGB).Öffentlich-rechtlich sind die verantwortlichen Personen im Wesentlichen der Fahrzeughalter, der Fahrzeugführer und jede Person, die ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 3874
Zur Frage 1: Die Ladungssicherungsvorschriften gelten auch für Fahrzeuge, welche mit Sand/Kies beladen sind.Zur Frage 2: Schüttgüter dürfen nur so hoch aufgeschichtet werden, dass sie nicht über die Bordwand abrutschen können. Bordwände müssen dicht sein, Sand etc. muss angefeuchtet oder mit einer Plane versehen sein. Ggf. sind Silofahrzeuge zu verwenden.Zur Frage 3: Der verantwortliche Verlader ( ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1830
Grundsätzlich spricht rechtlich nichts dagegen, dass die Fahrer mit ihren eigenen Flurförderzeugen Be- und Entladearbeiten durchführen.Es ist der § 8 Arbeitsschutzgesetz "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" zu beachten und hier insbesondere der Absatz (2)."(1) Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, sind die Arbeitgeber verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherhe ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17577
Gemäß § 5 und § 6 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG hat der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und zu dokumentieren. Informationen zur Gefährdungsbeurteilung werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angeboten.Auf die Broschüre "Ladungssicherung auf Fahrzeugen der Bauwirtschaft" weisen wir hin.Da es bei unzureichender Ladungssicherung zur Gefährung von ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 12770
Das Verhalten im Straßenverkehr regelt für alle Verkehrsteilnehmer die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Werden Beschäftigte beschäftigt, ist neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" als spezielle Rechtsnorm zu nennen.Nach § 22 StVO ist die Ladung so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, um ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 2459
Zunächst muss geprüft werden, ob der Anhänger überhaupt in der Lage ist die Ladung aufzunehmen. Zu beachten ist die max. Zuladung des Anhängers und die zulässige Stützlast an der Anhängerkupplung.Bei palettierter Ware eignen sich zur Ladungssicherung am besten Zurrgurte mit Ratsche oder Ladungssicherungsnetze. So wird ein Verrutschen der Ladung auch auf schlechten Straßen, bei plötzlichen Lenkmanö ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 11618