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Zur Beantwortung Ihrer Frage sind die §§ 5 und 7 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) relevant. Gemäß der Fragestellung beträgt die gewährte Ruhezeit 9 Stunden und 10 Minuten.Nach § 5 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Diese kann in Krankenhäusern "um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43001
Im Dritten Abschnitt des Arbeitszeitgesetzes finden sich die Vorschriften zur Sonn- und Feiertagsruhe. Neben den dort gesetzlich geregelten Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe wird der zuständigen Behörde eingeräumt, unter bestimmten Randbedingungen Ausnahmen zu bewilligen. Gemäß dem Durchführungserlass zum Arbeitszeitgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist dabei zu überprüfen, ob die "hoh ...
Stand: 20.12.2019
Dialog: 1556
Regelungen zur betrieblichen Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen.Zur Klarstellung müssen dabei zwei Begriffe auseinander gehalten werden, nämlich- die werktägliche Arbeitszeit und- die Lage des WerktagesWerktäglich heißt an jedem Werktag von Montag bis einschließlich Samstag, der nicht Sonn- oder Feiertag ist. Der Samstag ist auch dann Werktag, wenn er kein betrieblicher Arbeit ...
Stand: 26.09.2019
Dialog: 5151
Bei Ihren Mitschülern ist vermutlich das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. Hier gibt es strengere Vorgaben u. a. bzgl. der Arbeits- und Pausenzeiten und der freien Samstage / 5-Tage-Woche. Da Sie aber über 18 Jahre alt sind, muss bei Ihnen nur das Arbeitszeitgesetz beachtet werden. Danach ergibt sich folgende Beurteilung:Die angegebenen Arbeitszeiten sind sowohl im Hinblick auf die durchschni ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 1077
Nach § 7 Arbeitszeitgesetz besteht die Möglichkeit, in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Arbeitszeit auf über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Die Begriffe "regelmäßig und in erheblichem Umfang" sind im Gesetz nic ...
Stand: 06.08.2019
Dialog: 42797
Bei der Berufung in den Wahlvorstand handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu deren Übernahme jeder Wahlberechtigte verpflichtet ist.Bei dieser Tätigkeit handelt es sich nicht um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.Die Gewährung von Ersatzfreizeit für den Sonntag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern liegt im Ermessen des Arbeitgebers. ...
Stand: 13.05.2019
Dialog: 42710
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nach dem Territorialprinzip für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland könnte das ArbZG auf Grund privatrechtlicher Vereinbarung gelten. Hierzu müssen die Vertragsparteien die Geltung des ArbZG bei einem Einsatz im Ausland ausdrücklich vereinbaren. Die rechtlichen Bestimmungen am ausländischen Arbeitsort sind auch in e ...
Stand: 26.04.2019
Dialog: 42685
In Ihrem Fall sind verschiedene Rahmenbedingungen gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einzuhalten. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 3, 5 und 7 ArbZG.Die werktägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich acht Stunden, sie kann mit Ausgleich auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten (beginnt immer am ersten Tag des Kalendermonats, z.B. 01.01. und endet am let ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42686
Der von Ihnen angesprochene Fall tritt regelmäßig nur einmal im Jahr auf. Bei der Umstellung von Winter- auf Sommerzeit verkürzt sich dagegen die Schicht um eine Stunde. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gefordert, hierfür eine Regelung zu treffen, um die 10-Stunden-Grenze einzuhalten (z.B. durch früheren Beginn der Frühschicht). Hierbei ist immer die reine Arbeitszeit ohne Ruhepause zu betrachten ...
Stand: 29.03.2019
Dialog: 3578
Beginn und Ende der betrieblichen bzw. bezahlten Arbeitszeit stimmen in der Regel mit dem Betreten und Verlassen der Arbeitsstätte überein. Die Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes beginnt bzw. endet zu dem Zeitpunkt, an dem ein Arbeitnehmer die Arbeit aufnimmt bzw. endet oder an dem er dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung zur Verfügung steht bzw. nicht mehr zur Verfügung steht. Dies ist in ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 6045
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die Einteilung der werktäglichen Arbeitszeit in zwei oder mehr Arbeitsblöcke grundsätzlich zulässig. Die mehrstündige Unterbrechung der Arbeit wird als Pause gewertet und somit nicht auf die zulässigen täglichen Höchstarbeitszeiten nach § 3 ArbZG angerechnet. Zu beachten ist jedoch immer, dass die tägliche Höchstarbeitszeit von maximal 10 Stunden (bei entspre ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 11528
Bei der Beantwortung der Frage muss man unterscheiden in arbeitsschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte.Arbeitsschutzrechtliche Aspekte: Eine auf Veranlassung des Arbeitgebers durchgeführte Ausbildung als Ersthelfer ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes – ArbZG.Das ArbZG kennt den Begriff „Wochenende“ nicht. Nach dem ArbZG sind die Tage von Montag bis Samstag Werktage.Für Sonn- u ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4876
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG sieht nicht die Ermittlung einer wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit vor, sondern schreibt gemäß § 3 ArbZG das Einhalten der werktäglichen Arbeitszeit vor. Diese kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Im Arbeitszeitg ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6587
Grundsätzlich ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit auf maximal 8 Stunden und bei entsprechendem Ausgleich auf 10 Stunden begrenzt.In Ihrem Fall ist die Frage zu klären, ob die Dozententätigkeit bei der VHS unter die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes fällt. Unter das Arbeitszeitgesetz fallen Arbeitnehmer. Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind nach § 2 A ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6579
Ja!Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) enthält für Wege- und Reisezeiten zwar keine Hinweise, wie diese arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind, in den Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Kommentar zum ArbZG von Anzinger / Koberski) werden aber Arbeitsgerichtsentscheidungen sowie gefestigte Rechtsauffassungen wiedergegeben und kommentiert.Reisezeiten sind alle unabhängig von Beginn und Ende der r ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 8246
§ 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) lässt grundsätzlich Abweichungen von allen Grundnormen des ArbZG in außergewöhnlichen Fällen und Notfällen zu. Gemeint sind nach dem Gesetzestext jedoch nur Fälle, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Art und Weise zu beseitigen sind.Grundsätzlich darf es sich im Hinblick auf die Anwendbarkeit des § 14 ArbZG nic ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 2130
Notdienste sind Einrichtungen zur Versorgung, Betreuung und Beratung von Personen in einer Notsituation, deren Weiterbestehen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wirtschaftlichen Schäden oder sonstigen erheblichen Nachteilen verbunden wären (z.B. Wiederherstellung der Betriebssicherheit von Fahrzeugen, Beseitigung von Störungen an Versorgungsinstallationen, Sperrung von Kreditkarten, Aufzugsn ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 622
Es kommt ganz darauf an, ob sich der Mitarbeiter in Rufbereitschaft befindet oder nicht.Befindet sich der Mitarbeiter nicht in Rufbereitschaft, gilt nach Arbeitszeitgesetz - ArbZG - § 3, dass die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Die Arbeitszeit darf auf 10 Stunden verlängert werden, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt.Ist der Mitarbeiter nicht in Schich ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21647
Die Rufbereitschaft wird durch den Arbeitszeitrahmen des § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - nicht beschränkt, da dieser Dienst keine Arbeitszeit ist (§ 2 ArbGZ). Während der Rufbereitschaft selbst ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich in der eigenen Wohnung oder einem anderen, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort aufzuhalten, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. (Anzinger/Koberski, 2014, Komme ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21331
Die gesetzliche Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZG (§ 3 ArbZG) beginnt und endet zu dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt bzw. beendet. Hierbei gehören Wegezeiten sowie Umkleide und Waschzeiten in der Regel nicht zur Arbeitszeit, selbst wenn sie vergütet werden. Ausnahmsweise gehört die Umkleidezeit dann zur Arbeitszeit, wenn das Umkleiden für die berufliche Täti ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 23935