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Sonntagsarbeit ist nach § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz/ArbZG nur zulässig, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG ist Sonntagsarbeit zulässig u. a. für Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen. Vorausgesetzt wird bei allen Veranstaltungen, dass sie vor einem Publikum stattfinden. Proben ohne Publikum sind i. d. R. nicht zulässig. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42242
Zu Frage 1: Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes treffen hier auch zu.Zu Frage 2: In vielen Arbeitsverträgen ist es so geregelt, dass man dem Arbeitgeber mitteilen muss, wenn man einen Zweitjob annehmen möchte. Der Arbeitgeber sollte dies auch wissen, damit die Beschäftigten nicht überlastet werden.Insgesamt müssen die Vorschriften des Arbeitszeitrechts auch bei zwei Arbeitsstellen eingehalten w ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42235
§ 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Absatz 2: "In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht." Bedingungen: es ist ein mehrschichtiger Betrieb und es folgt eine 24-stündige Betriebsruhe! Zur Frage: der ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 26625
Sobald der Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers seine Arbeit aufnimmt - in diesem Falle zur Beseitigung einer Störung -, wird er an dem Sonn- oder Feiertag beschäftigt und hat Anspruch auf einen Ersatzruhetag nach § 11 Absatz 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).Hierfür ist es unwichtig, wo und wie lange er gearbeitet hat.Bezüglich des Ersatzruhetages können in dem unter § 12 des ArbZG genannten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 14568
In Verkehrsbetrieben darf nach § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz ohne weitere arbeitszeitrechtliche Genehmigung auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Weiterhin finden sich im Arbeitszeitgesetz u. a. Regelungen zur maximalen täglichen Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung, zu Pausenzeiten, Ruhezeiten und für einen Ers ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4762
Über die Rahmenbedingungen zur Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß Arbeitszeitgesetz informieren entsprechende Dialoge der KomNet-Datenbank.Für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber bußgeld- wie auch strafrechtlich verantwortlich (§§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz). Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5831
Nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZG dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden.Ausnahmen:- gesetzliche Ausnahme gemäß § 10 ArbZG- behördliche Ausnahmegenehmigung gemäß § 13 u. §15 ArbZG - Außergewöhnliche Fälle/Notfälle gemäß § 14 ArbZGKulturbetriebe können sich i.d.R. auf die Ausnahme gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 5 ArbZG berufen: bei Musikaufführungen, Theatervo ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5256
Der Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung (Ersatzruhetag) ist gemäß § 11 Arbeitszeitgesetz - ArbZG zu gewähren:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5359
Sofern Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen die in § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG genannten Arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen vorgenommen werden (nur dann!). Nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 darf in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung (Hotel) sowie im Haushalt auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Der Wäscheservice ist als Nebenb ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 11274
Regelungen zu der von Ihnen angesprochene Thematik sind im dritten Abschnitt "Sonn- und Feiertagsruhe" des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen:Gemäß § 9 ArbZG ist eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht zulässig. Davon abweichend dürfen Arbeitnehmer mit bestimmten, unter § 10 ArbZG aufgeführten Arbeiten an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn diese Arbeiten nicht ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13414
Nein. Da es sich beim Arbeitszeitgesetz - ArbZG um öffentliches Recht handelt, ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, den Ersatzruhetag auch dann zu gewähren, wenn ein Arbeitnehmer freiwillig darauf verzichten würde.Eine abweichende Regelung ist nur im Rahmen des § 12 Ziffer 2 ArbZG möglich:§ 12 Abweichende Regelungen In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betri ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13381
Für die Arbeitszeit eines Hausmeisters gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG. Evtl. können abweichende Regelungen im Sinne der §§ 7 und 12 ArbZG Anwendung finden; diese können in Tarifverträgen oder in einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung auf Grund eines Tarifvertrags enthalten sein. Da nicht bekannt ist, ob und ggf. welche tariflichen Regelungen anzuwenden sind, wird bei der ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3916
Zu dem Sachverhalt findet sich keine direkte Regelung im Arbeitszeitgesetz. Gemäß den vorliegenden Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz und der Bundestags-Drucksache zum Arbeitszeitgesetz handelt es sich um eine Mindestanforderung zur Freistellung von Arbeitnehmern von der Sonntagsarbeit. Da es nur auf die reine Anzahl der beschäftigungsfreien Sonntage ankommt, zählen auch Urlaubstage dazu. Ausge ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 1915
Der Zeitausgleich für Sonntagsarbeit (Ersatzruhetag nach § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz/ArbZG) gilt für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der leitenden Angestellten i. S. § 5 Abs.3 Betriebsverfassungsgesetz, auch während der Messezeiten. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 1749
Im Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist u.a. geregelt, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen (§ 11 Abs. 1 ArbZG). Eine vergleichbare Vorschrift für Feiertage ist im ArbZG nicht enthalten. Feiertage, die auf Werktage fallen, braucht der Arbeitgeber auch nicht bei der Ermittlung der 15 beschäftiungsfreien Sonntage zu berücksichtigen.Bezüglich beschäftigungsfreier Feiertage an Werktagen müsst ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4237
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (§ 11) müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Ausgleich für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen einen Ruhetag erhalten, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums- von zwei Wochen bei Beschäftigung an einem Sonntag bzw.- acht Wochen bei Beschäftigung an einem auf einen Werktag fallenden Feiertageinzuplanen ist. Dabei soll die Sonn- ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 509
Für bestimmte Arbeiten sieht das Arbeitszeitgesetz – ArbZG gesetzliche Ausnahmen vor (§ 10 ArbZG), sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können:§ 10 (1) Nr. 14 ArbZG: " …. bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme des vol ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4034
Sonntagsarbeit ist gemäß § 10(1) Nr. 10 Arbeitszeitgesetz - ArbZG in Verkehrsbetrieben auch ohne besondere Anzeige oder Ausnahmegenehmigung zulässig, sofern diese Arbeit nicht auch an einem Werktag vorgenommen werden kann. Hierzu zählt auch die Versorgung und Abfertigung von Schiffen. Damit ist auch die Anlieferung von Tiefkühlkost an einem Sonntag statthaft, wenn das Schiff planmäßig noch am Sonn ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3569
Reine Krankenhausarbeiten fallen unter § 10 Abs.1 Nr. 3 des Arbeitszeitgesetzes ArbZG - eine Genehmigung ist nicht erforderlich, auch für Nebenbetriebe! Reine Umzugsarbeiten an Sonn- und Feiertagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, da diese Umzugsarbeiten i.d.R. nicht dem reinen Krankenhausbetrieb zugeordnet werden können. Eine Genehmigung dürfte hier jedoch eine Formsache sein (Bewilligun ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 2412
Regelungen für den Ausgleich von Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen.Gemäß § 11 Abs. 3 ArbZG müssen Arbeitnehmer, die an einem Sonntag beschäftigt werden, einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag bes ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 1983