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Das Mutterschutzgesetz (§ 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass in der zweiten Jahreshälfte während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte.Sofern keine anderen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen getroffen sind, ist dies in der zweiten Jahreshä ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 5255
Der zustehende Urlaubsanspruch darf wegen mutterschutzrechtlicher Schutzfristen und Beschäftigungsverbote nicht gekürzt werden. Wurde der Urlaub vor Beginn der Mutterschutzfrist / des Beschäftigungsverbotes nicht oder nicht vollständig genommen, so kann der Resturlaub auch nach Ablauf der Schutzfristen beansprucht werden. Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht m ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 4683
Ja, der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub wird durch die Mutterschutzfristen und andere mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote nicht gekürzt. Auch während der Mutterschutzfristen entstehen somit Urlaubsansprüche.Wurde der Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig genommen, so kann der Resturlaub auch nach Ablauf der Schutzfristen beansprucht werden. Gesetz ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 1441
Während der Elternzeit gelten bezüglich der Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung die Bestimmungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Das BEEG sieht nicht vor, dass einer werdenden Mutter, die eine Teilzeitbeschäftigung wegen Stillens des Kindes während der Elternzeit nicht ausüben kann, Zahlungsansprüche wie bei einem Beschäftigungsverbot zustehen. Weitere Informationen hierzu ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 6243
Zunächst ist festzustellen, dass der Umgang mit Urin nicht unter ein generelles Beschäftigungsverbot gemäß Mutterschutzgesetz (MuSchG) fällt. Im Merkblatt "Werdende Mütter im Krankenhaus" der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg finden sich bezgl. des Umgangs mit Urin folgende Ausführungen:"Nicht beschäftigt werden dürfen werdende oder stillende Mütter mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, di ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 5357
Die Benachrichtigung gem. § 27 Mutterschutzgesetz (MuSchG) kann grundsätzlich formlos erfolgen. Die erforderlichen Angaben finden Sie im § 27 Abs.3 MuSchG. Die Aufsichtsbehörden stellen aber auch entsprechende Formblätter zur Verfügung, z.B. unter https://www.mags.nrw/mutterschutz-publikationen oder http://www.hamburg.de/formulare/ .Das Amt für Arbeitsschutz Hamburg ist nur für die Überwachung der ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 5402
Nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) besteht für Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, während der Mutterschutzfristen (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung) Anspruch auf Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG). Das Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse bezahlt.Besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld, ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, während des bestehende ...
Stand: 13.06.2018
Dialog: 5309
Das Verbot der Mehrarbeit findet sich im § 4 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG): "Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. Eine schwangere oder stillende Frau unter 18 Jahren darf der Arbeitgeber nicht mit ein ...
Stand: 08.06.2018
Dialog: 6416
Nein, ein solches Verbot wäre gegenüber einer werdenden Mutter unzulässig.Durch das Mutterschutzgesetz - MuSchG wird die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit geschützt. Im § 9 Abs.3 MuSchG wird gefordert: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ihre ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5518
Ein ”Betriebsübergang” liegt vor, wenn bei einer Betriebsveräußerung (Verkauf) die Identität des Unternehmens erhalten bleibt. Als Folge eines solchen Betriebsübergangs tritt der Erwerber automatisch als neuer Arbeitgeber in sämtliche bestehende Arbeitsverhältnisse seines Vorgängers ein (§ 613a BGB). Wann aber genau die Identität des Betriebs gewahrt wird, ist schwer zu bestimmen. Maßgebliche Krit ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5023
Rechtlich ist Ihre Situation wie folgt zu bewerten:1. Da Sie sich bis zum 31.12. in Elternzeit befinden, haben Sie auch bis zu diesem Termin Kündigungsschutz gemäß § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG, d.h., der Arbeitgeber darf Ihnen während der Elternzeit keine Kündigung, auch keine Änderungskündigung, aussprechen.2. Auf Grund der Schwangerschaft besteht zudem Kündigungsschutz gemä ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 17434
Eine Verlängerung oder Verkürzung der Schutzfrist von 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt ist vom Mutterschutzgesetz - MuSchG her nicht zugelassen, auch nicht in Ausnahmefällen. Während der Schutzfrist nach der Geburt darf der Arbeitgeber die Frau weder mit Arbeit im engeren Sinne beschäftigen noch mit Arbeitsbereitschaft, noch nicht einmal mit Rufbereitschaft. Auch ein Einverständnis der Frau macht ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 15780
Nach § 5 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG ist die Beschäftigung werdender Mütter zwischen 20 Uhr und 6 Uhr unzulässig. Außerdem ist Mehrarbeit (über 8,5 Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche) verboten (§ 4 Abs. 1 MuSchG).Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist gemäß § 6 Abs.1 MuSchG i.V.m. § 10 Abs.1 Nr.10 Arbeitszeitgesetz im Verkehrswesen erlaubt, sofern sich die Frau dazu aus ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 16232
Der Gefahrenhinweis H360 soll mit Expositionsweg angegeben werden, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefährdung bei keinem anderen Expositionsweg besteht.Der offizielle Text für den Gefahrenhinweis H360 lautet:"Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Ge ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 16449
Da die Frau auf Stundenbasis beschäftigt wird und regelmäßig ihren Lohn empfängt, kann man von einem Arbeitsverhältnis sprechen und somit fällt sie unter die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes - MuSchG. Im § 7 Abs.2 MuSchG ist diesbzgl geregelt:"Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit fr ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 16238
Der Arbeitgeber kann ihm obliegende Aufgaben nach dem Mutterschutzgesetz nicht eigenverantwortlich auf die Sicherheitsfachkraft und/oder den Betriebsarzt / die Betriebsärztin übertragen.Begründung:Der von Ihnen zitierten § 9 Abs.5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) lautet:"Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Unterab ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42311
Zunächst muss zwischen einer "Krankschreibung" (AU-Bescheinigung) und einem ärztlichem Beschäftigungsverbot nach § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) unterschieden werden. Beim Beschäftigungsverbot nach § 16 MuSchG sind folgende Voraussetzungen zu beachten:Die Fortdauer der Beschäftigung muss für Mutter oder Kind gesundheitsgefährdend sein (die konkrete Arbeit bzw. der Arbeitsplatz an sich sind indes ...
Stand: 28.05.2018
Dialog: 4409
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit (§ 1 MuSchG). Der Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz ist davon abhängig, ob die betreffende Frau in einem Arbeitsverhältnis steht.Grundsätzlich findet das MuSchG auch auf schwangere Frauen in sozi ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 17866
Es ist nicht richtig, dass werdende Mütter in Krankenhäusern und Altenheimen an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen, der Einsatz von Schwangeren in der ambulanten Pflege an diesen Tagen hingegen verboten ist.Grundsätzlich ist die Beschäftigung werdender oder stillender Mütter an Sonn- und Feiertagen nach § 6 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) verboten. Sie ist nur erlaubt, wennsich die F ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4755
Vom Grundsatz her hat jede Mutter Anspruch auf die Gewährung von Stillzeiten gem. § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) unabhängig davon, wie viele Stunden diese am Tag beschäftigt wird.Allerdings müssen insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen in zumutbarer Weise auf Arbeitgeberinteressen Rücksicht nehmen. Das heißt, dass die zum Stillen erforderlichen Zeiten so zu legen sind, dass durch zumutba ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4726