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Leuchten und LED-Leuchtmittel (Lampen) unterliegen einer Vielzahl von Vorschriften: Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) mit der dazu erlassenen Niederspannungsverordnung (1. ProdSV) und der Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG bezüglich der elektrischen und mechanischen Sicherheit DIN EN 60598er Reihe bezüglich der spezifischen Sicherheitsanforderungen an Leuchten Gesetz über die elektromagnetische ...
Stand: 30.09.2013
Dialog: 19474
Der Hersteller der Unterwagen hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - eine Risikobeurteilung durchzuführen, um die für den Unterwagen erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Der Unterwagen ist dann unter Berücksichtigung der ermittelten Anforderungen zu konstruieren und zu bauen. In diesem ...
Stand: 19.07.2013
Dialog: 19002
Für eine schriftliche Anfrage und eine erschöpfende Antwort ist Ihr Themenbereich viel zu komplex. Trotzdem hier eine Antwort auf Ihre Frage als Anregung für Ihre weitere Vorgehensweise.Wenn Sie Einzelteile einkaufen (Computerteile, Gehäuse, etc.) und daraus ein fertiges Produkt erstellen, sind Sie Hersteller dieses kompletten Produktes. Von Ihrer Frage ausgehend, sollen dann von Ihnen im Rahmen e ...
Stand: 21.06.2013
Dialog: 18799
Ein Produkt/eine Maschine gilt als verwendungsfertig, wenn es nur noch aufgestellt und angeschlossen werden braucht (§ 2 Nr. 27 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG). Eine Laser-Bearbeitungsstation ist bereits eine vollständige Maschine, wenn sie zur Inbetriebnahme nur noch an die Energie (auch Gasversorgung) des Kunden angeschlossen werden muss (vgl. EU-Leitfaden zur RL 2006/42/EG § 35). Insoweit is ...
Stand: 06.06.2013
Dialog: 18688
Einem Betrieb ist es nicht verboten, Paletten selber zu bauen.Bei Paletten handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Arbeitsmittel müssen den im § 7 BetrSichV genannten Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitsmittel entsprechen. Die an Paletten zu stellenden Anforderungen werden z. B. hier beschrieben. ...
Stand: 06.06.2013
Dialog: 18685
Es ist davon auszugehen, dass Sie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverodnung - BetrSichV - betrachten. Anforderungen hinsichtlich der Beschaffenheit von Arbeitsmitteln finden sich im Produktsicherheitsgesetz - ProdSG. Der Begriff Arbeitsmittel ist hier allerdings nicht zu finden. Arbeitsmittel im Sinne des ProdSG werden unter dem Begriff "Produkte" behandelt. Im vorliegenden Fall find ...
Stand: 17.04.2013
Dialog: 18337
Gabelstapler sind Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Mit der Ausstellung der EG-Konformitätserklärung nach Anhang II RL 2006/42/EG bescheinigt der Hersteller, dass er die Anforderungen der grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs I der RL 2006/42/EG einhält.Hierzu gehört auch, dass der Fahrerstand u. a. den Anforderungen des Anhangs I, Ziff. 3.4.3 (Überrollen und Umki ...
Stand: 16.04.2013
Dialog: 18328
Zunächst ist nach Anhang I "Allgemeine Grundsätze" der Maschinenrichtlinie (MRL) eine Risikobeurteilung für die Maschine vorzunehmen um die von der Maschine ausgehenden Gefährdungen und die Gefährdungssituationen zu ermitteln. Eine weitere Vorgehensweise ergibt sich aus der jeweiligen maschinespezifischen europäischen C-Norm. Für Steuerstromkreise und Steuerfunktionen kann die DIN EN 60204-1 "Sich ...
Stand: 12.03.2013
Dialog: 18125
Wenn es sich bei der Anlage nur um Rohrleitungen handelt, dann ist keine Konformitätserklärung notwendig. Bei dem eingebauten Filterelement handelt es sich allerdings um ein Geräte- oder Schutzsystem, das von der ATEX-Richtlinie erfasst wird. Dafür hat der Hersteller eine Konformitätserklärung ausgestellt. Es wäre jetzt zu prüfen, ob es sich bei der Anlage um eine Maschine nach Maschinenrichtlinie ...
Stand: 04.03.2013
Dialog: 18048
Durch den Schutzzaun wird die Gesamtanlage verändert. Aber nur, wenn diese Veränderung wesentlich ist, ist die Gesamtanlage als neue Maschine zu betrachten. In diesem Fall wären dann die derzeit geltenden Vorschriften, nämlich die Richtlinie 2006/42/EG zu berücksichtigen. Dies würde zur Folge haben, dass eine Konformitätserklärung für die Gesamtanlage zu erstellen ist.Auch die „alten Teile“ der Ge ...
Stand: 19.02.2013
Dialog: 17968
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterscheidet zwischen den Anforderungen für (vollständige) Maschinen und unvollständige Maschinen. D. h. dass bei unvollständigen Maschinen nur die speziellen Anforderungen (formal und materiell) für unvollständige Maschinen zu beachten sind. Gem. Artikel 5 Abs. 2 stellt der Hersteller vor dem Inverkehrbringen einer unvollständigen Maschine sicher, dass das in A ...
Stand: 15.02.2013
Dialog: 17937
Wie in der Frage schon richtig ausgeführt, muss für Produkte, die der Niederspannungsrichtlinie/der EMV-Richtlinie unterliegen, eine Konformitätserklärung dem Produkt nicht „direkt“ beigelegt werden (anders als bei der Maschinenrichtlinie). Da für beide Richtlinien die Konformität nachzuweisen ist, muss auch eine Konformitätserklärung vorliegen. Da fast alle „elektrischen“ Betriebsmittel beiden R ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17476
Anforderungen ergeben sich in diesem Fall aus dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Sie treten hier als Bereitsteller am Markt und Händler im Sinne dieses Gesetzes auf. Entsprechend § 3 Abs (1) ProdSG dürfen Sie Maschinen nur am Markt bereitstellen, wenn diese den Anforderungen der 9. PRodSGV i. V. m. mit Maschinenrichtlinie 2007/42/EG genügen. Wie Sie dies erfüllen können, ist im Gesetz leider n ...
Stand: 28.11.2012
Dialog: 17444
Entsprechend § 3 Abs. 4 des Produktsicherheitsgesetzes/ProdSG sind zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit den Produkten bei der Bereitstellung auf dem Markt Gebrauchsanleitungen beizufügen, wenn bestimmte Regeln bei der Verwendung und Instandhaltung zu beachten sind.Dies betrifft z.B. auch Laserdrucker, bei denen Gefährdungen durch den Toner möglich sind. Hier müssten die Gebrauchsanleitungen z. ...
Stand: 11.07.2012
Dialog: 16595
1) Der Anhang V der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG bezeichnet beispielhaft Sicherheitsbauteile im Sinne Art. 2 c) der RL 2006/42/EG. Hierbei handelt es sich um Sicherheitsbauteile die gesondert, also ohne die Werkzeugmaschine, in den Verkehr gebracht werden.Bei den unter Nr. 6 Anhang V genannten Systemen handelt es sich um Geräte, die die von einer Maschine oder der von ihr verwendeten Werkstof ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12432
Die CE-Kennzeichnung ist prinzipiell so auszuführen wie es im § 7 des Produktsicherheitsgesetz - ProdSG beschrieben ist. Wenn Größe, Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Dauerhaftigkeit richtig sind und auch eine Verwechselung mit anderen Zeichen nicht in Frage kommt, bleibt als formaler Mangel am Kennzeichen - wie von Ihnen angegeben - lediglich der zu lange Mittelstrich über. Welche Maßnahmen diesbezügl ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13039
Nein. Die Betriebsanleitung wurde durch den Hersteller für den Verwender erstellt. Und nur der Hersteller kann dem Verwender mitteilen wie dieser mit dem von ihm hergestellten Produkt umzugehen hat. Nach § 6 Abs. 5 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt auch § 5 Abs. 4 ProdSG für den Händler. Danach muss auch der Händler unverzüglich "die zuständige Behörde darüber unterrichten, wenn er weiß oder ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12463
Eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist jede für eine bestimmte Anwendung zusammengefügte Gesamtheit miteinander verbundener Teile, von denen mind. eins beweglich ist und diese Gesamtheit -sofern es sich nicht um eine Maschine zum Heben von Lasten handelt - mit einem anderen Antriebssystems als ausschließlich die menschliche oder tierische Kraft ausgestattet ist. Sicherheitsb ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12336
Gemäß Ziff. 3.6.1.1 der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG muss der Hersteller von beweglichen Maschinen die auf die oberen Gliedmaße und auf den gesamten Körper einwirkenden Vibrationen angeben, wenn diese bestimmte Werte überschreiten.Die Herstellerangaben sollen dem Benutzer/Käufer Anhaltspunkte für die Auswahl vibrationsarmer Maschinen geben. Gleichzeitig können diese Informationen Hinweise für ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12149
Sicherheitsbauteile, die zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und vom Hersteller der ursprünglichen Gesamtmaschine (hier das kraftbetätigte Tor) geliefert werden, sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen (Artikel 1 Absatz 2 a der Maschinenrichtlinie - siehe auch Seite "Maschinen" der BAuA) und sind demnach nicht extra zu kennzeichnen. ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 16390