Seitentitel
KomNet-Wissensdatenbank
Benötigen Großwerkzeuge für Karosserieteile, in denen Druckspeicher, Gasdruckfedern, Transportbänder usw. verbaut sind, auch ein CE-Kennzeichen bzw. eine Konformitätserklärung?
KomNet Dialog 12336
Stand: 18.06.2012
Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen
Dialog
Favorit DruckenFrage:
An mich wurde die Frage gestellt, ob Großwerkzeuge für Karosserieteile, in denen Druckspeicher, Gasdruckfedern,Transportbänder usw. verbaut sind, auch ein CE-Kennzeichen (Konformitätserklärung) benötigen. Aus meiner Sicht handelt es nicht um Maschinen, obwohl Energie in den Druckspeichern bzw. Gasdruckfedern vorrätig ist.
Antwort:
Inwieweit ihre Großwerkzeuge (offenbar bestehend aus verschiedenen Komponenten, wie u.a. Transportbänder, Gasdruckfedern etc.) jetzt als verwendungsfertige Maschinen bzw. auswechselbare Ausrüstungen das vollständige Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 12 der RL 2006/42/EG durchlaufen müssen oder als unvollständige Maschinen das Verfahren nach Art. 13 anzuwenden ist, ist am konkreten Einzelfall zu beurteilen.
Im übrigen wird bei den drucktragenden Bauteilen wie Druckspeicher oder Gasdruckfedern ggf. auch die Druckgeräterichtlinie 97/23/EG heranzuziehen sein, sofern für diese die Ausschließungsgründe des Art. 1 Abs. 3 RL 97/23/EG nicht greifen.