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Benötigen Großwerkzeuge für Karosserieteile, in denen Druckspeicher, Gasdruckfedern, Transportbänder usw. verbaut sind, auch ein CE-Kennzeichen bzw. eine Konformitätserklärung?

KomNet Dialog 12336

Stand: 18.06.2012

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen

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Frage:

An mich wurde die Frage gestellt, ob Großwerkzeuge für Karosserieteile, in denen Druckspeicher, Gasdruckfedern,Transportbänder usw. verbaut sind, auch ein CE-Kennzeichen (Konformitätserklärung) benötigen. Aus meiner Sicht handelt es nicht um Maschinen, obwohl Energie in den Druckspeichern bzw. Gasdruckfedern vorrätig ist.

Antwort:

Eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist jede für eine bestimmte Anwendung zusammengefügte Gesamtheit miteinander verbundener Teile, von denen mind. eins beweglich ist und diese Gesamtheit -sofern es sich nicht um eine Maschine zum Heben von Lasten handelt - mit einem anderen Antriebssystems als ausschließlich die menschliche oder tierische Kraft ausgestattet ist. Sicherheitsbauteile, auswechselbare Ausrüstungen, Lastaufnahmeeinrichtungen etc. sind ebenfalls per Definition Maschinen im Sinne der RL 2006/42/EG.

Inwieweit ihre Großwerkzeuge (offenbar bestehend aus verschiedenen Komponenten, wie u.a. Transportbänder, Gasdruckfedern etc.) jetzt als verwendungsfertige Maschinen bzw. auswechselbare Ausrüstungen das vollständige Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 12 der RL 2006/42/EG durchlaufen müssen oder als unvollständige Maschinen das Verfahren nach Art. 13 anzuwenden ist, ist am konkreten Einzelfall zu beurteilen.

Im übrigen wird bei den drucktragenden Bauteilen wie Druckspeicher oder Gasdruckfedern ggf. auch die Druckgeräterichtlinie 97/23/EG heranzuziehen sein, sofern für diese die Ausschließungsgründe des Art. 1 Abs. 3 RL 97/23/EG nicht greifen.