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Sind bei der Erstellung einer CE-Kennzeichnung für die beschriebene Hydraulikmaschine Berechungen nach der Norm DIN EN ISO 13849-1 notwendig?

KomNet Dialog 18125

Stand: 12.03.2013

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen

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Frage:

Es soll für eine hydraulisch betriebene Maschine mit mehreren hydraulikzylindern zum Verformen einer großen Last ein CE-Zeichen erstellt werden. Es befinden sich keine Stellen an der maschine, wo im Betrieb zwischen sich bewegnede Teile geraten werden kann. Darüber hinaus bewegt sich die Maschine mit einer Geschwindigkeit von weniger als 30 mm in der Minute. sind Berechnungen nach 13849 überhaupt erforderlich?

Antwort:

Zunächst ist nach Anhang I "Allgemeine Grundsätze" der Maschinenrichtlinie (MRL) eine Risikobeurteilung für die Maschine vorzunehmen um die von der Maschine ausgehenden Gefährdungen und die Gefährdungssituationen zu ermitteln.

Eine weitere Vorgehensweise ergibt sich aus der jeweiligen maschinespezifischen europäischen C-Norm. Für Steuerstromkreise und Steuerfunktionen kann die DIN EN 60204-1 "Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen" herangezogen werden.

Die Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen ist unter Nr. 1.2.1 Anhang I der MRL beschrieben. Danach sind Steuerungen so auszulegen und zu beschaffen, dass

    -    sie den zu erwartenden Betriebsbeanspruchungen und Fremdeinflüssen standhalten;
    -    ein Defekt der Hardware oder der Software der Steuerung nicht zu Gefährdungssituation führt;
    -    Fehler in der Logik des Steuerkreises nicht zu Gefährdungssituationen führt;
    -    vernünftigerweise vorhersehbare Bedienungsfehler nicht zu Gefährdungssituationen führen.

Überlegungen auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung der DIN EN 13849 sind schon notwendig um Risiken abzubauen und Gefährdungssituationen zu vermeiden.

Ergänzung nach Bewertung:
Der Hinweis auf Anhang I der Maschinenrichtlinie, die dort ausführlich beschriebene Risikobeurteilung und das evtl. Vorhandensein einer C-Norm sollte nur den gedanklichen Pfad darstellen.

Wenn Sie eine Risikobeurteilung erstellt und festgestellt haben, dass von der Maschine keine Gefährdungen ausgehen, dann haben Sie doch schon eine Antwort gefunden. Dann hat sich ein weiteres Vorgehen in Richtung EN 13849 erübrigt.

Mit den zusätzlichen Maßnahmen der EN 13849 sollen die Anforderungen an eine sicherheitsgerichtete Steuerung erfüllt werden. Es geht bei dieser Norm nicht an erster Stelle um die Berechungsmethoden, sondern um die Struktur bzw. Architektur einer Steuerung, womit die sicherheitsgerichtete Steuerungsfunktion erst realisiert wird.