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Bedarf es bei der Herstellung von eigenbetrieblich genutzten Unterwagen einer sog. Herstellerqualifikation für den bauaufsichtlichen Bereich nach DIN 18800?

KomNet Dialog 19002

Stand: 19.07.2013

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Inverkehrbringen

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Frage:

Bei der Herstellung von eigenbetrieblich genutzten Unterwagen (mit Rollen) für den innerbetrieblichen Lastentransport durch betriebseigenes Personal (Instandhalter mit Schweißerschein, Konstruktionsberechnung und Zeichnung durch externen Metallbauingenieur) stellt sich folgende Frage: Bedarf es bei dieser Tätigkeit einer sog. Herstellerqualifikation für den bauaufsichtlichen Bereich nach DIN 18800?

Antwort:

Der Hersteller der Unterwagen hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - eine Risikobeurteilung durchzuführen, um die für den Unterwagen erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Der Unterwagen ist dann unter Berücksichtigung der ermittelten Anforderungen zu konstruieren und zu bauen. In diesem Zusammenhang können sich aus der Risikobeurteilung und der Konstruktion besondere Anforderungen an die Schweißverfahren und die Qualifikation der ausführenden Personen ergeben - dies insbesondere auch im Hinblick auf sicherheitsrelevante Bauteile.

Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht besteht im allgemeinen aber keine zwingende gesetzliche Pflicht, dass die mit der Herstellung/Reparatur beauftragten Mitarbeiter über den Nachweis bestimmter Qualifikationen verfügen. Es liegt in alleiniger Verantwortung des Herstellers/des Arbeitgebers, der die Beschäftigten mit den entsprechenden Tätigkeiten beauftragt, dass diese die Gewähr dafür bieten, die Arbeiten ordnungsgemäß auszuführen. Man ist aber gerade bei der Herstellung sicherheitsrelevanter Bauteile gut beraten, im Rahmen einer Qualitätssicherung bestimmte Kenntnisse und Fertigkeiten der jeweiligen Beschäftigten durch den Nachweis entsprechender Prüfungen und Zeugnisse belegen zu können.