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KomNet-Wissensdatenbank

Prüfzeichen für Leuchtmittel

KomNet Dialog 19474

Stand: 30.09.2013

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen

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Frage:

Wir sind verantwortlich für ca. 800 Gebäude. Kirchen, Gemeindehäuser, Kindergärten, Verwaltungsgebäude usw. Wir wollen nach und nach die Gebäude u.a. auf LED umstellen. Frage : welche Prüfungen, Zertifikate, Abzeichen usw. müssen diese Lampen und Leuchtmittel haben? VDE, CE?

Antwort:

Leuchten und LED-Leuchtmittel (Lampen) unterliegen einer Vielzahl von Vorschriften:
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) mit der dazu erlassenen Niederspannungsverordnung (1. ProdSV) und der Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG bezüglich der elektrischen und mechanischen Sicherheit
DIN EN 60598er Reihe bezüglich der spezifischen Sicherheitsanforderungen an Leuchten
Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMVG, zuständig: Bundesnetzagentur) bezüglich möglicher Störstrahlung
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bezüglich der verwendeten Materialien und der späteren Entsorgung

Bei Lampen zusätzlich:
Energieverbrauchsrelevante Produkte Gesetz (EVPG) mit den EU-Verordnungen 244/2009 (Haushaltslampen) und 245/2009 (gewerbliche Lampen)
ggf. Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) bei Haushaltslampen (bei LED-Lampen über 4 Watt)

Leuchten und LED-Leuchtmittel müssen das CE-Zeichen tragen, mit dem der Hersteller erklärt, dass er die einschlägigen Produktsicherheitsrichtlinien eingehalten hat (das VDE-Zeichen weist lediglich darauf hin, dass ein bestimmtes Bauteil vom VDE geprüft wurde).

Die übrigen erforderlichen Aufschriften auf den Produkten und deren Verpackungen sind produktspezifisch in den obigen Vorschriften geregelt.

Es wird empfohlen, mit der Auswahl der Leuchten und Lampen einen Elektriker Ihres Vertrauens zu beauftragen. Aufgrund der von anderen Leuchtmitteln abweichenden Lichtabgabe von LED-Leuchtmitteln sollte dabei - insbesondere wenn in den Räumen Arbeitnehmer beschäftigt werden - die Arbeitsstättenverordnung mit der ASR A3.4 beachtet werden.

Der Einkauf der Leuchten und Lampen sollte über den Fachhandel erfolgen; direkt aus Drittstaaten importierte Produkte entsprechen nur selten den obigen Anforderungen.