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KomNet-Wissensdatenbank

Darf ein Händler eine Betriebsanleitung ändern, wenn ihm diese nicht ausreichend erscheint?

KomNet Dialog 12463

Stand: 18.06.2012

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Betriebsanleitung

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Frage:

Einem Händler erscheint die mit einm CE-konformen Produkt ausgelieferte Betriebsanleitung nicht ausreichend. 1) Er läßt eine eigene erstellen, die er statt dessen dem Produkt beilegt. Tritt er dann als Hersteller auf, ist er dann für die Konformität voll verantwortlich und muss unter Umständen eine neue interne technische Dokumentation erstellen lassen? 2) Er lässt eine eigene Betriebsanleitung erstellen und legt diese zusätzlich zum Produkt bei. Wie ist dann die Beurteilung?

Antwort:

Nein. Die Betriebsanleitung wurde durch den Hersteller für den Verwender erstellt. Und nur der Hersteller kann dem Verwender mitteilen wie dieser mit dem von ihm hergestellten Produkt umzugehen hat. Nach § 6 Abs. 5 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt auch § 5 Abs. 4 ProdSG für den Händler. Danach muss auch der Händler unverzüglich "die zuständige Behörde darüber unterrichten, wenn er weiß oder anhand der ihm vorliegenden Informationen oder seiner Erfahrung eindeutige Anhaltspunkte dafür hat, dass von einem von ihm in den Verkehr gebrachten Produkt eine Gefahr für die Gesundheit und die Sicherheit von Personen ausgeht". Die zuständige Behörde wird sich in solch einem Fall mit dem Hersteller oder Importeur in Verbindung setzen und Maßnahmen ergreifen.