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oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV verbleibenden ärztlichen Unterlagen müssen nach der Arbeitsmedizinischen Regel AMR Nummer 6.1 -Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen- mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Sie sind mindestens 40 Jahre aufzubewahren soweit sie Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen oder Zubereitungen der Kategorie K 1 oder K 2 im Sinne ...
Stand: 16.10.2023
Dialog: 42228
des Grenzwertes im Allgemeinen nicht zu erwarten. Ist in den Technischen Richtlinien für Gefahrstoffe TRGS, speziell die TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte", kein AGW definiert, kann man als weitere Luftwerte/Beurteilungshilfen auch folgende Werte heranziehen: Maximale Arbeitsplatzkonzentration - MAK, veröffentlicht von der Deutschen Forschungsgemeinschaft - DFG. Für krebserzeugende Gefahrstoffe gibt es teilweise ...
Stand: 06.02.2014
Dialog: 20312
Dieselmotoremissionen sind im Verzeichnis zur TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 Gefahrstoffverordnung" aufgeführt. Bei Reinigungsarbeiten kann je nach Verfahren eine erneute Freisetzung (Übergang in die Raumluft) des abgelagerten elementaren Kohlenstoffes von den Umgebungsflächen erfolgen. Dieses ist zu vermeiden.Grundsätzlich ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 6737
von Beschäftigten.Tabakrauch enthält eine Vielzahl krebserzeugender Stoffe, die zum Teil auch als krebserzeugende Arbeitsstoffe bekannt sind. Deren krebserzeugende Wirksamkeit läßt sich in geeigneten Tierversuchen eindeutig nachweisen. Im Nebenstromrauch, der beim Passivrauchen anteilmäßig stärker als beim Aktivrauch beteiligt ist, sind krebserzeugende Prinzipien zum Teil stärker vertreten als im Hauptstromrauch ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 251
Zuluftführung aus Arbeitsbereichen in andere Aufenthaltsräume ist nur beim Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen wie Asbest und anderen krebserzeugenden Substanzen ausdrücklich verboten [entsprechend § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV)]. In allen anderen ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 4583
„Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“, d) TRGS906 „Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach §3 Abs.2 Nr.3 der GefStoffV“, e) TRGS907 „Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen“, f) TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“,5.einschlägige ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 42899
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert das zusätzliche Ergreifen der Schutzmaßnahmen nach § 9 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen", wenn die dortigen Bedingungen in Absatz 1 erfüllt sind und bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 zusätzlich die besonderen Schutzmaßnahmen nach § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 5759
der Arbeitsbereichsanalyse ist durch regelmäßige Kontrollmessungen zu überprüfen. Auf die zusätzlichen Ermittlungspflichten beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen weisen wir in diesem Zusammenhang besonders hin (§ 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" der GefStoffV). ...
Stand: 22.03.2013
Dialog: 2941
Nach § 14 Abs.3 Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 sicherzustellen, dass ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 eine Gefährdung der Gesundheit ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18756
enthält der Eintrag die Anmerkung 29, in welcher darauf hingewiesen wird, dass der Stoff sich auf der Bearbeitungsliste des AGS zur Ableitung einer Exposition-Risiko-Beziehung (ERB) gemäß TRGS 910 befindet. Denn laut Anhang VI, Tabelle 3.1 der CLP-VO handelt es sich bei Vinylchlorid um einen unter anderem als krebserzeugend Kategorie 1A (nachweislich beim Menschen krebserzeugend) harmonisiert ...
Stand: 26.09.2018
Dialog: 42441
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 3725
Häufig treten arbeitsbedingte Erkrankungen oder Berufskrankheiten erst einige Zeit nach der beruflichen Belastung auf. Krebserzeugende Stoffe führen in der Regel nicht sofort zu Gesundheitsstörungen, sondern in vielen Fällen vergeht eine lange Latenzzeit zwischen Exposition und Manifestation einer Krankheit. Auch Staublungenerkrankungen machen sich häufig erst bemerkbar, lange nachdem die Arbeit ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 44093
. Nach der Ausfahrt und bei der Einfahrt muss der Abstellbereich ausreichend belüftet werden (siehe TRGS 554, Anhang I, Nr. 6).In der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV" sind im Verzeichnis unter Ziffer 2 DME aufgeführt. D. h. DME sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich Maßnahmen entsprechend ...
Stand: 28.06.2021
Dialog: 43553
kann dies in der Praxis nur so ablaufen, dass mit der Betrachtung der besonders kritischen Stoffe begonnen wird, d. h. mit den krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen, also diejenigen bei denen zusätzlich der § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen" der GefStoffV anzuwenden ist. Anschließend sollten ...
Stand: 02.03.2021
Dialog: 3668
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich neben den Maßnahmen nach den §§ 8 und 9 die Maßnahmen nach § 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu treffen. Dem Minimierungsgebot (§ 7 "Grundpflichten" Absatz 4 der GefStoffV) entsprechend, sind auch die Gefährdungen der Beschäftigten durch DME außzuschließen ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 8375
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 ...
Stand: 04.04.2019
Dialog: 4970
Nein, eine generelle Verpflichtung zur messtechnischen Ermittlung der Expositionshöhe gibt es nicht mehr. Genaue Erläuterungen zur Expositionsermittlung bei CMR-Stoffen gibt der § 10 der Gefahrstoffverordnung "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" sowie die TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen ...
Stand: 09.11.2016
Dialog: 27835
Fragen 1 und 2:Beim Schweißen von legiertem und unlegiertem Stahl können sich Eisenoxide (FeO, Fe2O3, Fe3O4) bilden. Sie gelten als Stoffe ohne toxische oder krebserzeugende Wirkung. Langzeitige Aufnahme hoher Konzentrationen kann zu einer Staubablagerung in der Lunge führen. Diese Ablagerung ist als Eisenstaublunge oder Lungensiderose bekannt. Es sollte auch beachtet werden, dass Menge und Art ...
Stand: 26.04.2016
Dialog: 10945
zu berücksichtigen und zu bewerten sind.Somit kann es durchaus sein, dass einzelne Komponenten unterhalb des GCL (z. B. für krebserzeugende Eigenschaften) im Gemisch enthalten sind, das Gemisch aber trotzdem als krebserzeugend eingestuft wird. Gleichzeitig ist es möglich, dass das Gemisch nicht eingestuft ist, dies ist eine Einzelfallbeurteilung.Als direkte Antwort auf die Frage gilt also im Kontext der CLP-VO:Die ...
Stand: 10.04.2024
Dialog: 43926
-VI entstehen ( z. B. bei Unregelmäßigkeiten im Gerbprozess).Chrom (VI ) ist gesundheitsschädlich, sowohl akut als auch chronisch giftig, krebserzeugend (eingestuft in die Kategorie 1B (H350i) – kann Krebs erzeugen bei Einatmen), ist auch fruchtbarkeitsgefährdend oder/und fruchtschädigend. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme, dass die Exposition eines Menschen gegenüber ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42641