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In der Baustellenverordnung (BaustellV) wird der Bauherr als explizit verantwortlich für die Umsetzung der Baustellenverordnung benannt. Bei den in § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 BaustellV geforderten Maßnahmen handelt es sich vornehmlich um- die Beachtung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes- die Übermittlung der Vorankündigung- die Erstellung eines Sicherheits ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 43197
der Forderungen des öffentlichen Baurechts, aber auch hinsichtlich der Arbeitsschutzvorschriften. Er ist zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung (BaustellV) verankerten Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet.Beauftragung eines verantwortlichen DrittenDer Bauherr kann diese Aufgaben selbst wahrnehmen oder einen Dritten beauftragen, der die ihm nach der BaustellV obliegenden Aufgaben erfüllt ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 5559
Schutzziel des Sprengstoffrechts ist der Schutz von Beschäftigten und Dritten vor Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachgütern.Im Sprengstoffrecht sind 3 Personengruppen zu betrachten: Verantwortliche, Beschäftigte und Dritte. Dritte sind Nachbarn, Anwohner, die Bevölkerung, die z. B. vor Auswirkungen eines Feuerwerkes oder einer Sprengung zu schützen sind.Zu schützende Sachgüter sind ortsfeste ...
Stand: 09.05.2023
Dialog: 22106
nach § 4 BaustellV beauftragter Dritter als Verantwortlicher für die rechtzeitige Übermittlung der Vorankündigung genannt. Die RAB 10 gibt in Anlage A auch ein Muster für eine Vorankündigung vor. Dort wird die Unterschrift des Bauherrn bzw. verantwortlichen Dritten eingefordert.Grundsätzlich unterliegt die Vorankündigung aber keinem Formerfordernis. Auch ist in der BaustellV nicht explizit ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 10084
Beschäftigten verantwortlich und muss im Rahmen der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung dieser Gefährdungen eigenverantwortlich festlegen. Dazu gehört auch die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen in seinem "Hoheitsbereich". Folgende Vorgehensweise hat der Gesetzgeber dazu vorgesehen:Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 ...
Stand: 02.12.2024
Dialog: 30878
Zur Beantwortung der Frage ist die Baustellenverordnung (BaustellV) heranzuziehen. In § 3 Koordinierung heißt es dort:"(1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der nach § 4 Verantwortliche einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 17555
bei der Beauftragung von Fremdfirmen eingegangen.Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber für die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften (hier die Unterweisung) verantwortlich. Zudem ergeben sich aus dem § 8 ArbSchG Pflichten zur Zusammenarbeit. Es empfiehlt sich, bei der Auftragsvergabe, vertraglich für die Beschäftigten anderer Arbeitgeber festzulegen wie die Unterweisungen/ Einweisungen umgesetzt werden.Einen ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 25455
eines Stoffes oder eines Gemisches ist gem. Art. 3 Nr. 32 der REACH-VO ein Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler, der einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch oder ein Gemisch in Verkehr bringt.Der Begriff „Inverkehrbringen“ wird gem. Art. 3 Nr. 12 der REACH-VO definiert als „entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861
In § 3 der Baustellenverordnung - BauStellV - ist die Koordinierung festgeschrieben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauStellV kann der Bauherr oder ein von ihm beauftragter "Dritter" die Aufgaben der Koordination selbst wahrnehmen. § 3 Abs. 1a) BauStellV ist zu entnehmen, dass der Bauherr oder sein beauftragter "Dritter" durch die Beauftragung geeigneter weiterer Koordinatoren nicht von ihrer ...
Stand: 06.03.2013
Dialog: 18081
Betriebsanweisungen,Hinweise auf persönliche Schutzausrüstungen, die von Versicherten zu tragen sind,Hinweise auf Flucht- und Rettungswege,Hinweise auf Einrichtungen zur Ersten Hilfe.Verfügt der Unternehmer nicht selbst über die notwendige Fachkunde, um das Fremdunternehmen über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit zu informieren, hat er sich der Hilfe fachkundiger Dritter zu bedienen. Dies können z. B ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 42702
In § 3 der Baustellenverordnung (BauStellV) ist die Koordinierung festgeschrieben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauStellV kann der Bauherr oder ein von ihm beauftragter "Dritter" die Aufgaben der Koordination selbst wahrnehmen.Ein geeigneter Baustellenkoordinator muss grundsätzlich über ausreichende und einschlägige - baufachliche Kenntnisse - arbeitsschutzfachliche Kenntnisse - Koordinatorenkenntnisse ...
Stand: 19.04.2024
Dialog: 43776
Unseres Erachtens kann ein Verlader seine Pflichten / Verantwortung nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteile zu § 22 Straßenverkehrsordnung -StVO- "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ist, insbesondere ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 2773
Weisungsbefugnis) verpflichtet sofort zu handeln, sobald er davon Kenntnis erhält. Dies gilt allerdings für alle Beteiligten. Bei gegenseitigen Gefährdungen oder Gefährdung Dritter muss er mit dem Bauherrn und den beteiligten Arbeitgebern geeignete Maßnahmen planen und im SiGe-Plan dokumentieren. Die Kontrolle der Umsetzung erfolgt nach Vertragsgestaltung. Muss das im SiGe-Plan stehen? Ja, die koordinierenden ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43294
Beim Thema "Ladungssicherung" kann ein Verlader seine Pflichten/Verantwortung grundsätzlich nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteilen zu § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO) "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6168
ausgeführt:"Befinden sich Telearbeitsplätze im häuslichen Bereich, bedeutet die nach Art. 13 des Grundgesetzes garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung, dass ein Zutrittsrecht Dritter gesetzlich nicht begründet ist. Dies ist aber notwendig, damit der Arbeitgeber zumBeispiel seiner Verpflichtung nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung zur Gefährdungsbeurteilung nachkommen kann. Damit ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 4267
gehört auch das Informieren des Fremdunternehmers durch den Auftrag erteilenden Unternehmer über Erkenntnisse aus seiner Gefährdungsbeurteilung. (...) Verfügt der Unternehmer nicht selbst über die notwendige Fachkunde, um das Fremdunternehmen über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit zu informieren, hat er sich der Hilfe fachkundiger Dritter zu bedienen. Dies können z.B. Fachkräfte ...
Stand: 10.02.2022
Dialog: 11297
Die Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.Die Zustimmung Ihres Arbeitgebers ist nicht erforderlich für die Elternzeit, die Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen diese Elternzeit nicht verweigern. Sie müssen ihm aber rechtzeitig (d.h. spätestens 7 Wochen vorher mitteilen) dass Sie in Elternzeit gehen möchten. Elternzeit im Zeitr ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 6172
In der Gefährdungsbeurteilung sind alle Tätigkeiten zu erfassen. Dazu gehören auch Ladetätigkeiten auf der Straße. Das dabei Gefahrenmomente durch und für Dritte entstehen können ist zwangsläufig und muss demzufolge auch berücksichtigt werden. Informationen dazu gibt Ihnen z.B. die BG Transport und Verkehrswirtschaft (www.bg-verkehr.de/arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz/brancheninfos ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 13200
1. Wer trägt die Verantwortung? Die Frage nach der der Verantwortung ist differenziert zu betrachten: Verantwortlichkeiten des Gerüsterstellers: Der Arbeitgeber, der Gerüste erstellt, ist für den sicheren Auf-, Um- und Abbau sowie deren sichere Lagerung, den sicheren Transport und die Prüfung nach der Montage der Gerüste verantwortlich. Er stellt dem Nutzer/Auftraggeber ein ordnungsgemäßes Gerüst ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 12871
Ja, der extern beauftragte, geeignete Koordinator kann im Rahmen seines Auftrages die Pflichten des "beauftragten Dritten" nach Baustellenverordnung (BaustellV) wahrnehmen. In der Praxis würde aber zunächst die Beauftragung als „beauftragter Dritter“ nach § 4 der BaustellV durch den Bauherrn erfolgen. Diese Beauftragung sollte schriftlich erfolgen.Ab dem Beauftragungszeitpunkt sind vom „Dritten ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 10924