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und Dokumentation nach Qualitätskriterien prüfen und ggf. monieren. Im eigenen Interesse sollte der Arbeitgeber deshalb die Aufträge an qualifizierte Personen vergeben.Auf die GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation weisen wir hin. ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 2691
In den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften werden nur wenige konkrete formale Anforderungen an die Gestaltung der Unterweisungsunterlagen und der Gefährdungsbeurteilung gestellt. Auch in den zu den Unterweisungen und zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlichten technischen Regeln wie TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" (www.baua.de/trgs) wird der Schwerpunkt ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 15751
In der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung" ist hierzu unter dem Punkt 5.8 Absatz 6 folgendes nachzulesen:"Die Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nach der BetrSichV nicht vorgegeben. Sie kann verschiedene Dokumente umfassen, z. B. Betriebsanleitung, Betriebsanweisung, Freigabeverfahren, Explosionsschutzdokument. Die entsprechenden Unterlagen müssen jedoch auf Systematik ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42645
Die Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung werden in § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. So muss der Arbeitgeber über die nach Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen• das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,• die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und• das Ergebnis ihrer ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 43903
möglichst geringgehalten wird;2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;(…)5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen.(...)"Aus diesen gesetzlichen Regelungen lassen sich ein Minimierungsgebot und die Maßnahmenhierarchie des Arbeitsschutzes ableiten. Wenn es zu einer Gefährdung der Beschäftigten durch den Einsatz von Cuttermessern kommt, ist die technische Maßnahme so ...
Stand: 06.11.2024
Dialog: 44025
In den Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie findet sich folgendes:"Dokumentation der GefährdungsbeurteilungDie Dokumentation nach § 6 ArbSchG erfordert keine bestimmte Art von Unterlagen. Es kann sich um Unterlagen in Papierform oder aber auch in Form elektronisch gespeicherter Dateien handeln. Aus der Dokumentation muss aber erkennbar ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 42614
Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- selbst sieht keine besondere Sprachregelung vor.Sofern z. B. Englisch im Betrieb "Umgangssprache" ist, kann die Dokumentation auch in dieser Sprache abgefasst werden. Entscheidend ist, dass alle eingebundenen Akteure ihren Pflichten nachkommen können, d. h. die Dokumentation auch lesen und verstehen können. Hierzu gehören Personen, auf die Pflichten delegiert ...
Stand: 28.11.2022
Dialog: 6644
Die Dokumentation ist in erster Linie nicht für die prüfende Behörde gedacht, sondern sie soll ein Arbeitsmittel für die im Arbeitsschutz verantwortlichen Personen sein und diesen helfen, ihren Pflichten nachzukommen. In einzelnen Betriebsstätten der öffentlichen Verwaltung befinden sich in aller Regel Führungskräfte, auf die Teilaufgaben des Arbeitsschutzes delegiert ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18393
Ja, die Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- sowie die Ergebnisse aus den Ermittlungspflichten und die getroffenen Maßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- können in einem Dokument zusammengefasst werden.Das ArbSchG sieht von sich aus bereits die Ermittlung aller Gefährdungen und die Dokumentation ...
Stand: 03.03.2020
Dialog: 2229
In der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung muss u.a. das "Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten werden (§ 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Sofern man hierzu Rechtsquellen heranzieht, ist es sinnvoll, diese kurz anzugeben. Dies erleichtert die Arbeit bei zukünftigen Überarbeitungen der Gefährdungsbeurteilung und lässt für jedermann die Beurteilungsgrundlage erkennen. Zumindest ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 12013
6,5. zur Substitution gemäß TRGS 600,6. zu technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen,7. zur Kontrolle der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen nach Nummer 7 und8. zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach Nummer 8.Die Anforderungen an den Umfang und die Tiefe der notwendigen Kenntnisse können in Abhängigkeit von der Branche, dem Betrieb und den zu beurteilenden Tätigkeiten ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 4153
. Der Arbeitgeber hätte auch keine Möglichkeit, eventuelle Maßnahmen durchzusetzen, z. B. auf Gespräche Einfluss zu nehmen.Anders sieht es allerdings für die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Geräten aus:§ 40 Abs. 2 BetrVG verpflichtet den Arbeitgeber, dem Betriebsrat in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.Ein ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 25946
Betrachtet man das grundsätzliche Vorgehen bei der Erstellung der psychischen Gefährdungsbeurteilung: Ermittlung, Bewertung, Maßnahmenableitung, Vorbereitung, Maßnahmenumsetzung, Wirksamkeitskontrolle, Aktualisierung/Fortschreibung und Dokumentation - so können nicht alle Schritte auf alle Filialen übertragen werden.Inhaltliche Erkenntnisse bei der Ermittlung, Bewertung und Maßnahmenableitung ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 42916
. "Elektrischen Betriebsmitteln", "Gefahrstoffen", "Transport schwerer Lasten" etc., die einzelnen Maßnahmen wären dann zu ermitteln. Wesentlich ist, dass die regelmäßig wiederkehrenden Arbeiten beurteilt werden. Ihre Frage interpretieren wir so, dass Sie nachfragen, wie detailliert die Dokumentation auszuführen ist.Hier bietet das Arbeitsschutzgesetz Freiheiten. Ihre angedachte Vorgehensweise, z. B. den Umgang ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18166
. Die Abarbeitungsschritte über die Planung und Vorbereitung, Erfassung der psychischen Belastungen, Beurteilung, Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, Wirksamkeitskontrolle sowie Fortschreibung und die Dokumentation sind ebenfalls identisch. Ökonomisch erscheint es insofern, dass das Gremium, dass sich bereits mit den Instrumenten der Gefährdungsbeurteilung auskennt, auch die psychischen Faktoren bearbeitet. So wäre ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 23785
Die Verpflichtung für einen Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung usw.Gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen ve ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 4629
Es ist ausreichend, wenn in der Gefährdungsbeurteilung auf die Arbeitsanweisungen verwiesen wird.Grundsätzliche Vorgaben zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung finden sich im § 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Danach muss der Arbeitgeber "über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis ...
Stand: 09.08.2020
Dialog: 43246
Eine Rechtsverordnung, mit der konkrete Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung gestellt werden, ist in Deutschland nicht erlassen. Wie in den "Gemeinsame Grundsätze zur Erstellung von Handlungshilfen" beschrieben, hat der Gesetzgeber bewusst den Betrieben einen breiten Spielraum für die Gefährdungsbeurteilung gelassen. Die Handlungshilfe wurde daher im Bundesarbeitsblatt ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 1179
Die psychischen Belastungen sind immer zu betrachten. Für uns sind keine Fälle vorstellbar, in denen speziell auf die Dokumentation verzichtet werden kann. Siehe hierzu auch den Leitfaden "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" der GDA. Dort ist in der Einführung u. a. folgendes nachzulesen:"Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen dazu ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42326
Arbeitsschutzmaßnahmen- Durchführen der Maßnahmen- Überprüfen der Durchführung und Wirksamkeit der Maßnahmen- Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung- Dokumentation der Ergebnisse und MaßnahmenDie Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen informiert mit einem Handlungsleitfaden umfassend über die einzelnen Schritte zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz.Entsprechende "Qualitätsgrundsätze zur Erstellung ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 12404