Ergebnisse 1 bis 20 von 22 Treffern
"Freischwimmerzeiten" sind festzulegen, damit in diesen Zeiten die Überwachungsstelle ständig besetzt ist und ein Ersthelfer zur Verfügung steht. Es empfiehlt sich Ihren zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zwecks einer Stellungnahme zu kontaktieren.Auf die Informationen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. weisen wir hin. ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 13440
werden.Grundsätzlich ist der Arbeitgeber / Unternehmer für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Er hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Ein Arbeitgeber ist auch dann weiterhin für die Durchführung der Arbeitsschutzbestimmungen und BG-Vorschriften verantwortlich, wenn seine Beschäftigten außerhalb seines Betriebes, z.B. in Fremdbetrieben, tätig sind. Die im Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 10.03.2021
Dialog: 6599
Im Arbeitsschutz sind unter Unternehmerpflichten diejenigen Pflichten zu verstehen, die der Arbeitgeber durch die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen hat. Dies können u. a. die Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung der Mitarbeiter, Bereitstellung geeigneter PSA (persönliche Schutzausrüstung) oder auch Schaffung einer geeigneten Organisation sein.Im § 13 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 26.03.2016
Dialog: 23440
Aus einer Übertragung von Arbeitgeberpflichten beim betrieblichen Arbeitsschutz ergeben sich für den Verpflichteten die gleichen Konsequenzen wie für den Arbeitgeber. Hinsichtlich der Haftung bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten/Wegeunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung (vgl. §§ 104ff. SGB VII).Das Sozialgesetzbuches VII (Gesetzliche Unfallversicherung) regelt im 4. Kapitel ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 4617
im eigenen Zuständigkeitsbereich zu gewährleisten.Hinsichtlich der Fachkunde wird die fachliche Qualifikation der/des Beauftragten verstanden. Hier kann durchaus die Definition aus den einschlägigen Arbeitsschutzverordnungen herangezogen werden. Fachkundig ist demnach, wer zur Ausübung der ihm obliegenden Aufgabe befähigt ist, wobei die Anforderungen an die Fachkunde abhängig sind von der jeweiligen Art ...
Stand: 21.09.2023
Dialog: 43820
der Unternehmer und somit für den Arbeitsschutz im Bereich der Kirche verantwortlich. Vertreten wird die Kirchengemeinde durch den Kirchenvorstand. Die Verantwortung liegt also beim Kirchenvorstand.Im Arbeitsschutz hat der Unternehmer in erster Linie dafür zu sorgen, dass Schäden von Leib und Leben seiner angestellten und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter/-innen abgewendet werden. Gesetze und Vorschriften regeln ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 5472
Fachkunde i.S. des § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetzes- ArbSchG bezeichnet die fachliche Qualifikation der beauftragten Person als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der durch den Arbeitgeber übertragenen verantwortlichen Aufgaben. Sie umfasst die Elemente theoretische Kenntnisse, praktische Kenntnisse und ggfls. auch berufliche Erfahrungen (vgl. insoweit auch § 7 Arbeitssicherheitsges ...
Stand: 26.01.2023
Dialog: 5738
Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, wen er mit der Übernahme von unternehmerischen Pflichten betraut. In Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz sind hier allerdings Grenzen gesetzt. Geregelt ist dies im § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. im § 13 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Diese DGUV-Vorschrift wird durch die DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävent ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 29882
Der Arbeitgeber für das Dachdeckerunternehmen muss für die Tätigkeiten der Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-) durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung muss sich in diesem Fall auch auf die Tätigkeit des Mitarbeiters bei der Arbeit auf Dächern beziehen, wobei wechselnde Einsatzorte und die generell möglichen Gefährdungen mitbetrachtet werden müssen. Somit ...
Stand: 16.05.2023
Dialog: 6265
oder sicherheitstechnische Maßnahme mit dem Leiter des Betriebs nicht verständigen, so können sie ihren Vorschlag unmittelbar dem Arbeitgeber und, wenn dieser eine juristische Person ist, dem zuständigen Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs unterbreiten. Ist für einen Betrieb oder ein Unternehmen ein leitender Betriebsarzt oder eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, steht diesen ...
Stand: 17.09.2022
Dialog: 24784
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 13 „Verantwortliche Personen“ sind für die Erfüllung der sich aus dem 2. Abschnitt ArbSchG ergebenden Pflichten neben dem Arbeitgeber u.a. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse. Zudem kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlic ...
Stand: 15.01.2021
Dialog: 43165
sind neben dem Arbeitgeber1.sein gesetzlicher Vertreter,2.das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person,3.der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft,4.Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse,5.sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes ...
Stand: 05.12.2019
Dialog: 42955
/ Unternehmer seine Mitarbeiter in diesem Bereich / an diesen Maschinen nicht Arbeiten lassen. Aus Sicht des Arbeitsschutzes muss der Arbeitgeber die Benutzung unsicherer Geräte (Arbeitsmittel, Einrichtungen, etc.) im Betrieb untersagen, bzw. das Arbeitsverfahren oder den Arbeitsablauf abbrechen (§ 4 BetrSichV und § 11 der DGUV Vorschrift 1(bisher: BGV A 1)). Die Beschäftigten haben daran ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 15445
können. Hier ist eine Delegation in der Vertikalen erforderlich. Beteiligte einer Pflichtenübertragung sind der Vorgesetzte und der unterstellte Mitarbeiter (vertikale Pflichtenübertragung). Die Befugnis zur Übertragung von Arbeitsschutzpflichten hat jeder Geschäftsführer und auch jeder Betriebs- oder Amtsleiter (Personen i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG) kraft ihrer Leitungsfunktion. Allen Anderen - also besonders ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17048
Wenn Sie als in Deutschland ansässiges Unternehmen Beschäftigte einem anderen Betrieb zur Arbeitsleistung überlassen, ist das eine Beschäftigung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die gewerbsmäßige Überlassung bedarf der Erlaubnis der Arbeitsagentur. Nicht gewährt bzw. entzogen wird die Erlaubnis, wenn u. a. Arbeitsschutzvorschriften nicht eingehalten werden oder die Gestaltung der Betrieb ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 12990
„der Arbeitgeber hat….“ ist hier der richtige Ansatz.Gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 2 ArbSch ...
Stand: 13.07.2024
Dialog: 43976
die Unfallverhütungsvorschriften daher eine besondere Bedeutung. Diese Unfallverhütungsvorschriften sind als autonomes Recht für Unternehmer und Versicherte – wie Gesetze und Verordnungen zum Arbeitsschutz – verbindlich. Erforderliche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Mitglieder der Feuerwehr ergeben sich vorrangig aus dem Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ...
Stand: 12.08.2015
Dialog: 17408
/Qualifikationen sind erforderlich oder sinnvoll?Die Verantwortung für die Beauftragungen hat erst einmal der Arbeitgeber. Weiter verantwortlich sind nach § 13 ArbSchG sein gesetzlicher Vertreter und z. B. andere Personen, die mit der Leitung des Unternehmens oder des Betriebes beauftragt sind. Daneben kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit einzelnen Aufgaben beauftragen ...
Stand: 15.11.2021
Dialog: 27955
für den innerbetrieblichen Arbeitsschutz ein Handeln erfordert. Diese Prüfungen sind die Basis, um den Arbeitgeber entsprechend zur Einhaltung des Arbeitsschutzes zu beraten, um also den festgelegten gesetzlichen Aufgaben nachzukommen. Die Übernahme von Arbeitgeberpflichten ist hiermit nicht verbunden. Arbeitgeberpflichten können entsprechend § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz nur ausdrücklich und schriftlich mit Kompetenzen ...
Stand: 28.12.2016
Dialog: 28180
Die Übertragung von Arbeitgeberpflichten im Sinne des § 13 Abs. 2 ArbSchG beinhaltet immer eine Delegation von "oben nach unten", also auf bestimmte Personen der direkt nächstunteren Führungsebene. Dabei sind die Aspekte der Auswahlverantwortung zu berücksichtigen (Eignung, Befähigung, Zuverlässigkeit usw.). Diese Delegation erfolgt schriftlich durch den entsprechenden Vorgesetzten/Arbeitgeber, da ...
Stand: 25.10.2015
Dialog: 25097