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In Nordrhein-Westfalen sind die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen für Ausnahmen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zuständig. Der Antrag ist an die Dienststelle zu richten, in deren Aufsichtsbezirk der Betriebssitz ist.Der Antrag kann formlos gestellt werden. Dieser muss begründet werden.Um den Antrag sachgerecht und zügig bearbeiten zu können, sollen die Antragsunterlagen folgende ...
Stand: 31.07.2024
Dialog: 623
Grundsätzlich ist es zulässig, in geteilten Schichten zu arbeiten, wenn die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - beachtet werden.So darf die tägliche Arbeitszeit (Arbeitszeit ohne Ruhepausen) max. zehn Stunden betragen. Die Tagesruhezeit zwischen zwei Schichten muss mind. 11 Stunden betragen. In der Pflege kann diese Tagesruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn diese Verkürzung ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 22298
Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18073
Die Regelungen des § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten für den ganzen Betrieb. I. d. R. werden die einzelnen Abteilungen dem Gesamtbetrieb zugerechnet. Für EDV und Instandhaltung gibt es Sonderregelungen (§10 Abs. 1 Nr. 14 ArbZG). Auch die Verwaltung muss zuerst die werktägliche Arbeitszeit ausschöpfen, bevor überhaupt Sonntagsarbeit bewilligt wird.Eine interne Regelung lässt ...
Stand: 26.06.2021
Dialog: 43551
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) fordert bei Sonntagsarbeit einen Ersatzruhetag für den Sonntag. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen gewährt werden. Bei einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, muss dieser Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen gewährt werden (§ 11 ArbZG). Bei dem Ersatzruhetag handelt es sich lediglich um einen freien Werktag (Werktag = Montag bis Samstag ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 43461
die in den §§ 3, 6 Abs. 2; §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden (§ 11 Abs. 2 ArbZG).Ausgleichsregelung:Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5256
Regelungen für den Ausgleich von Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen.Gemäß § 11 Abs. 3 ArbZG müssen Arbeitnehmer, die an einem Sonntag beschäftigt werden, einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 1983
Der Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung (Ersatzruhetag) ist gemäß § 11 Arbeitszeitgesetz - ArbZG zu gewähren:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt ...
Stand: 27.05.2025
Dialog: 5359
Sonntagsarbeit ist gemäß § 10(1) Nr. 10 Arbeitszeitgesetz - ArbZG in Verkehrsbetrieben auch ohne besondere Anzeige oder Ausnahmegenehmigung zulässig, sofern diese Arbeit nicht auch an einem Werktag vorgenommen werden kann. Hierzu zählt auch die Versorgung und Abfertigung von Schiffen. Damit ist auch die Anlieferung von Tiefkühlkost an einem Sonntag statthaft, wenn das Schiff planmäßig noch am Sonn ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3569
, da der Arbeitnehmer hierfür eine Entgeltausfallvergütung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz - EntgFG erhält. Sinn des Arbeitsverbotes an Feiertagen ist, dem Arbeitnehmer einen zusätzlich freien Tag zu geben.Das bedeutet, dass Arbeitszeit, die infolge eines Feiertages ausgefallen ist, nicht nachgearbeitet werden muss, sondern es reduziert sich die wöchentliche Arbeitszeit. Wenn beispielsweise die vertragliche ...
Stand: 11.04.2023
Dialog: 4846
Im Arbeitszeitgesetz - ArbZG wie auch in dem u.g. Urteil des Bundesarbeitsgerichtes wird explizit keine Aussage zu Urlaubstagen als Ersatzruhetage getroffen. Das Arbeitszeitgesetz regelt grundsätzlich nur, dass ein freier Werktag gewährt werden muss. Bezahlung, Urlaubsansprüche und mögliche Stundengutschriften sind Sache der Tarifvertragsparteien bzw.arbeitsvertraglich zu regeln.Der Ersatzruhetag ...
Stand: 30.12.2024
Dialog: 11053
Betriebszeiten von 144 Stunden weitgehend ausnutzt werden,- Konkurrenzbetriebe im Ausland längere Betriebszeiten haben,- dadurch die Konkurrenzfähigkeit des antragstellenden Betriebes beeinträchtigt wird- und diese Beeinträchtigung unzumutbar ist und zu einer Gefährdung des gesamten Betriebes führen kann,- durch die Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit die Beschäftigung gesichert werden kann oder sogar ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 529
Nein. Da es sich beim Arbeitszeitgesetz - ArbZG um öffentliches Recht handelt, ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, den Ersatzruhetag auch dann zu gewähren, wenn ein Arbeitnehmer freiwillig darauf verzichten würde.Eine abweichende Regelung ist nur im Rahmen des § 12 Ziffer 2 ArbZG möglich:§ 12 Abweichende Regelungen In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betri ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13381
, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von 2 Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von 8 Wochen zu gewähren ist.Gemäß § 5 ArbZG müssen die Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen ...
Stand: 02.10.2018
Dialog: 1974
Chauffeurleistungen, die von Beschäftigten eines Unternehmens innerhalb des Unternehmens in einer eigenen Abteilung "Fahrdienste" erbracht werden, können auch unter „Verkehrsbetrieb-Leistungen“ i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) subsumiert werden und sind somit auch an Sonn- und Feiertagen zulässig.Ein Verkehrsbetrieb dient unmittelbar oder mittelbar dem Zweck der Beförderung ...
Stand: 23.08.2021
Dialog: 43572
auch Tierarztpraxen.In der Tierarztpraxis dürfen somit am Sonn- und Feiertag Arbeiten durchgeführt werden, die nicht auf einen Werktag verschoben werden können, wie dringend notwendige Operationen, Nachsorge von operierten Tieren, Füttern von Tieren, aber auch das Betreiben eines Notdienstes.Für eine Sonn- oder Feiertagsbeschäftigung muss ein Ausgleich entsprechend § 11 ArbZG gewährt werden: Werden Arbeitnehmer ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 6044
sein (Bewilligung nach § 13 Abs.3 Nr. 2b ArbZG oder ggf. nach § 15 Abs. 2 ArbZG). Da Ausnahmen stets mit einer Prüfung des Einzelfalls verbunden sind, kann Ihnen eine verbindliche Antwort nur die für Ihr Unternehmen zuständige Arbeitsschutzbehörde geben. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 2412
. Der Ersatzruhetag für Sonntagsarbeit ist innerhalb von zwei Wochen zu gewähren. Für Arbeiten an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beträgt der Ausgleichzeitraum acht Wochen.4. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss der Hausmeister eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden haben. In bestimmten Branchen kann die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden (§ 5 ArbZG).Nur in Notfällen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3916
Das Arbeitszeitgesetz sieht nachfolgende Regelung vor:Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraumes von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 4885
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG sind Messen, Ausstellungen und Märkte im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung von der Sonntagsarbeit freigestellt. Hierunter fallen als Nebenarbeiten auch der Standauf- als auch der Standabbau, sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Die CeMAT ist nach Auskunft der Messe AG nach Gewerberecht genehmigt. Somit ist eine wei ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 13377