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und außergewöhnlichen Fällen - nur aufgrund abweichender tarifvertraglicher Regelungen oder mit behördlicher Ausnahme zulässig. Dies dürfte im vorliegenden Fall nicht gegeben sein. Arbeitszeitmodelle, die eine Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit von zehn Stunden vorsehen, entsprechen nicht der Zwecksetzung des ArbZG und sind daher in den meisten Branchen nicht zulässig.Ausnahmen von der werktäglichen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 1353
Eine Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus kann nicht mit § 7 Abs. 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG begründet werden.§ 7 Abs. 9 ArbZG fordert, dass bei einer Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus, im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden muss.Diese Vorschrift greift ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 15574
Arbeitschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz-ArbZG getroffen:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf nach § 3 Arbeitszeitgesetz -ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 5110
Zusammenfassung:Eine regelmäßige Überschreitung der Arbeitszeit nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist unzulässig. Regelmäßig auftretende Störungen wie Pannen und Dichte des Verkehrs sind in der Tourenplanung zu berücksichtigen.Begründung:Nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beträgt die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 1622
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in allen Beschäftigungsbereichen. Ausgenommen sind hier lediglich leitende Angestellte im Sinne des § 5 (3) des Betriebsverfassungsgesetzes.Nach § 2 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 1785
Grundsätzlich muss nach einer Arbeitsschicht eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden (§ 5 Arbeitszeitgesetz). Wenn man also in der Bereitschaftszeit zur Arbeit gerufen wird, muss entweder vor dem Einsatz oder nach dem Einsatz eine Ruhezeit von 11 Stunden gelegen haben bzw. liegen.Beispiel 1: Die Arbeitszeit endet um 17:00 Uhr. Um 5:00 Uhr am nächsten Morgen erfolgt ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 17980
Arbeitnehmer erfolgen (vgl. § 7 Abs. 3 ArbZG).Abschließend ist anzumerken, dass Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden im Rettungsdienst nicht (mehr) üblich und zulässig sind. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Rettungsdienst lässt längere Arbeitszeiten nicht zu. ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 19832
klargestellt. Nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden betragen. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Allerdings gibt es Sonderregelungen: a) Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636
die in den §§ 3, 6 Abs. 2; §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden."Das bedeutet, dass auch bei einer sonntäglichen Inventur die Arbeit vom Arbeitgeber so zu planen ist, dass die Arbeitszeit maximal 10 Stunden beträgt und der Ausgleich gemäß § 3 Satz 2 ArbZG gewährleistet ist: Die werktägliche Arbeitszeit darf innerhalb von sechs Kalendermonaten ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6912
Gemäß § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche (Montag bis Samstag) Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann bis auf zehn Stunden an Werktagen nur dann verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen (Ausgleichszeitraum) im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.Daraus ergibt ...
Stand: 22.07.2020
Dialog: 43223
über vier Werktage, wie von Ihnen benannt, aus. Es sind alle Arbeitszeiten an einem individuellen Werktag zusammenzurechnen und die Arbeitszeit darf (mit Ausgleich innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen auf im Durchschnitt acht Stunden werktäglich) am jeweiligen Werktag insgesamt zehn Stunden nicht überschreiten (s. § 3 Satz 2 ArbZG).Die von Ihnen benannte Arbeitszeit von acht Stunden ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 43543
In Ihrem Fall sind verschiedene Rahmenbedingungen gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einzuhalten. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 3, 5 und 7 ArbZG.Die werktägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich acht Stunden, sie kann mit Ausgleich auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten (beginnt immer am ersten Tag des Kalendermonats, z.B. 01.01. und endet ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42686
Nein, auch am Gründonnerstag und Ostersamstag darf nicht länger als 10 Stunden täglich gearbeitet werden. Es handelt sich hier nicht um außergewöhnliche Fälle, diese Feiertage sind bekannt, jährlich wiederkehrend und daher planbar.Es gibt keine Regelung zur Höchstgrenze der Pausenzeit. Die Pausen sollen aber der Erholung dienen und nicht der Ausdehnung der Arbeitsschicht. Eine Pause von mehr ...
Stand: 21.03.2024
Dialog: 23472
Wenn der Mitarbeiter einen PKW (weniger als 2,8 t) fährt, gilt für ihn das Arbeitszeitgesetz/ArbZG. Die EG-Verordnungen in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten sowie das Fahrpersonalgesetz kommen hier nicht zur Anwendung.Die Zeiten, die der Mitarbeiter am Steuer sitzt, sind als Arbeitszeiten zu werten und zu den sonstigen Arbeitszeiten dazu zu zählen. Die Arbeitszeit darf Insgesamt 10 Stunden pro ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16705
auf die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden im Halbjahresdurchschnitt als auch im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden nicht zu beanstanden.Die Pausenregelungen sind im Einklang mit § 4 des Arbeitszeitgesetzes:Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 1077
Arbeitsschutzrechtlich sind Regelungen zur Arbeitszeit, zu Ruhepausen und Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz - ArbZG getroffen. Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12886
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) trifft keine Aussagen über zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeiten. Diese können daher nur indirekt erschlossen werden.Nach dem Arbeitszeitgesetz ist eine 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag) zulässig. Dabei darf acht Stunden täglich gearbeitet werden. Grundsätzlich gilt, dass die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden kann, wenn innerhalb ...
Stand: 10.06.2024
Dialog: 583
Arbeitsschutzrechtlich begrenzt das Arbeitszeitgesetz – ArbZG die maximal zulässige werktägliche Höchstarbeitszeit der Beschäftigten, wobei Werktage die Wochentage Montag bis Samstag sind.§ 3 ArbZG:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 14839
, Abrechnungen usw.Fährt der Monteur selber, käme er auf eine Arbeitszeit von 15 Stunden. Damit würde die Arbeitszeit in jedem Fall außerhalb der nach dem Arbeitszeitgesetz regulär zulässigen Arbeitszeit liegen (Grundsätzlich 8 Stunden, unter bestimmten Voraussetzungen bis 10 Stunden). Auch wäre die im ArbZG geforderte ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach Beendigung der täglichen ...
Stand: 12.05.2022
Dialog: 2502
entsprechender individualrechtlicher Regelung). Arbeitszeiten innerhalb der Rufbereitschaft sind Teil der werktäglichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Deshalb gelten auch für diese Arbeitszeiten die Grenzen der werktäglichen Höchstarbeitszeit von max. 10 Stunden/Tag. Dabei sind alle Arbeitszeiten innerhalb des Werktages zusammenzurechnen.Bei einer Tagesarbeitszeit von z. B. 8 Stunden bleiben also noch 2 ...
Stand: 23.11.2024
Dialog: 44043