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und stillende Mütter dürfen nicht mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen beschäftigt werden, wenn der Grenzwert überschritten wird.Beim Umgang mit Gefahrstoffen, die nachweislich in die Haut eindringen, ist besonders darauf zu achten, dass Hautkontakt mit den Stoffen vermieden wird.Werdende Mütter dürfen keinen ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5608
, die bestimmte Gefahrstoffe enthalten. Für die Reinigungs- und Desinfektionsmittel sollten Sicherheitsdatenblätter vorliegen oder angefordert werden. Werdende Mütter dürfen überhaupt nicht krebserzeugenden, fruchtschädigenden und erbgutverändernden Stoffen ausgesetzt sein. Mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder den Menschen in sonstiger Weise chronisch schädigenden Gefahrstoffen dürfen ...
Stand: 30.11.2023
Dialog: 5183
-VI entstehen ( z. B. bei Unregelmäßigkeiten im Gerbprozess).Chrom (VI ) ist gesundheitsschädlich, sowohl akut als auch chronisch giftig, krebserzeugend (eingestuft in die Kategorie 1B (H350i) – kann Krebs erzeugen bei Einatmen), ist auch fruchtbarkeitsgefährdend oder/und fruchtschädigend. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der begründeten Annahme, dass die Exposition eines Menschen gegenüber ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42641
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
Dias Mutterschutzgesetz ( MuSchG) verbietet die Beschäftigung werdender oder stillender Mütter mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen, wenn der Grenzwert überschritten wird. Generell verboten ist für werdende Mütter die Beschäftigung mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11094
Maßnahmen verhütet werden kann.In § 11 Mutterschutzgesetz (MuSchG) werden unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen genannt. Demnach ist es beispielsweise unzulässig, werdende Mütter mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen zu beschäftigen, wenn der Grenzwert überschritten ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 6748
mit infektiösen Patienten, Krankheitserreger, etc.).Verboten ist weiterhin eine Beschäftigung mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen, wenn der Grenzwert überschritten wird. Ebenso verboten ist der Umgang mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden (z. B. Halothan) oder erbgutverändernden Gefahrstoffen (z. B. Zytostatika ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
der Schwangeren durch diesen Stoff über die Belastung der Allgemeinbevölkerung hinausgeht. Der Arbeitgeber hat nachzuweisen, dass der in der Außenumgebung gemessene Benzolwert (ubiquitärer Wert) auch am Arbeitsplatz der werdenden Mutter nicht überschritten wird. Die schwangere Arbeitnehmerin darf im Kassen- oder Verkaufsraum sowie im sonstigen Tankstellenbereich erst beschäftigt ...
Stand: 18.06.2019
Dialog: 11184
Nach den mutterschutzrechtlichen Vorschriften besteht kein generelles Beschäftigungsverbot für eine werdende Mutter hinsichtlich Tätigkeiten, bei denen Kontakt zu gefährlichen chemischen Stoffen besteht.Grundsätzliches Vorgehen:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704
Bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die ggf. erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Mitteilung der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
verschiedene Gefährdungen. Deshalb ist es ratsam, den Arbeitgeber frühzeitig über die bestehende Schwangerschaft zu informieren, so dass er die mutterschutzrechtlichen Bestimmungen umsetzen kann. So muss zum Beispiel ein messtechnisches Gutachten vorliegen, dass am Arbeitsplatz der werdenden Mutter keine Gefahr durch krebserzeugende Stoffe besteht. Außerdem muss die werdende Mutter ihren Arbeitsplatz ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22888
Aus formaler Sicht hat der Arbeitgeber im Sinne der § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle (gleichartigen) Arbeitsplätze hinsichtlich der vorliegenden Gefährdungen zu beurteilen. Dabei muss anlassunabhängig bereits vor Kenntnis einer Schwangerschaft festgestellt werden, ob für Schwangerea) keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind,b ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43798
eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
Da der stillenden Mutter auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit frei zu gegeben ist, kann es tatsächlich die einfachste Lösung sein, das zu stillende Kleinkind an den Arbeitsplatz mitzubringen.In § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz ist die Stillzeit geregelt. Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20034
am Arbeitsplatz zu unterrichten, sobald das möglich ist. Eine formlose Unterrichtung reicht aus.Weitere Informationen zum Mutterschutz bietet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW im Internet unter https://www.mags.nrw/mutterschutz an. ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10248
Sind in einem Betrieb oder einer Verwaltung regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt, hat der Arbeitgeber eine Kopie des Mutterschutzgesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Alternativ kann das Gesetz den Beschäftigten in einem elektronischen Verzeichnis zugänglich gemacht werden, zu dem sie jederzeit Zugriff haben.Hinweis: Auf den Arbeitgeberleitfaden zum Mutters ...
Stand: 22.05.2018
Dialog: 42301
in der Anfrage lässt sich ableiten, dass die Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz (Schutzmaßnahme Nr. 2) umgesetzt werden kann – insofern hat die Weiterbeschäftigung der stillenden Frau an diesem Arbeitsplatz zu erfolgen.Es kann von hier aus nicht bewertet werden, ob es ggf. arbeitsrechtliche Einschränkungen bei der Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz gibt, die sich aus dem geschlossenen Arbeitsvertrag ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 44087
Ihre Anfrage ist sehr allgemein gehalten, so dass die tatsächliche berufliche Tätigkeit nicht betrachtet werden kann.Nach § 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber gehalten, die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der werdenden oder stillenden Mutter zu ermitteln und zu beurteilen, dabei sind gegebenenfalls Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner mit heran zu ziehen. Auch die für d ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 13245
müssen werdenden und stillenden Müttern jedoch während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit Einrichtungen bereitgestellt werden, in denen sie sich unter geeigneten Bedingungen setzen, hinlegen und ausruhen sowie stillen können.Die Einrichtungen müssen nach Punkt 6 Abs. 1 und 2 ASR A4.2 "am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe in einer Anzahl vorhanden ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 30291
(Cyanoacrylatklebstoffgemisch), die einen krebserzeugenden Stoff enthält. Wann eine solche Zubereitung als krebserzeugend gilt, ist im § 2 Abs.3 GefStoffV definiert:"Krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind...Gemische, die einen oder mehrere der in § 2 Absatz 3 Nummer 1 oder 2 genannten Stoffe enthalten, wenn die Konzentration dieses Stoffs oder dieser Stoffe die stoffspezifischen oder die allgemeinen ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23123