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Sonn- und Feiertagsarbeit ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Kinderheimen gestattet.Die Beschäftigung werdender Mütter an Sonn- und Feiertagen und nach 20.00 Uhr ist abweichend von den arbeitszeitlichen Beschränkungen der §§ 5, 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) möglich, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahme vorliegen.Nach § 5 MuSchG ist die Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 1896
besteht, darf die Schwangere in diesem Bereich nicht weiterbeschäftigt werden.RötelnBei einer werdenden Mutter ohne sicheren Antikörperschutz muss ein Beschäftigungsverbot bis zur 20. SSW ausgesprochen werden, wenn sie Umgang mit Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18-en Lebensjahr hat. Jenseits dieser Altersgrenze ist nur bei Auftreten eines Erkrankungsfalles in der Einrichtung ein befristetes ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19079
Nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Schutzmaßnahmen, die seine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes ergeben hat, umzusetzen (§ 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG -). Dabei sind die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Biostoffverordnung (BioStoffV) zu beachten.In § 11 MuSchG sind die generellen Beschäftigungsverbot ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 443
generelles Beschäftigungsverbot bis zur 20. Schwangerschaftswoche.Nach Ablauf der 20. Schwangerschaftswoche besteht auch bei nichtimmunen Schwangeren kein erhöhtes Risiko für kindliche Schädigungen. Da die Infektionsgefahr jedoch weiterhin gegeben ist, hat beim Auftragen der Erkrankung in der Einrichtung eine Freistellung zu erfolgen. Eine Wiederzulassung in der Einrichtung ist am 22. Tag nach dem letzten ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 42621
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen.In Bezug auf Ihre Frage nach Nacht- und Sonntagsarbeit sind die §§ 5, 6 MuSchG relevant. Danach dürfen werdende Mütter grundsätzlich nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25998
Das Verbot der Mehrarbeit findet sich im § 4 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG): "Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. Eine schwangere oder stillende Frau unter 18 Jahren darf der Arbeitgeber nicht mit ein ...
Stand: 08.06.2018
Dialog: 6416
Bei einem Beschäftigungsverbot haben Sie Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG).Zahlt ihr Arbeitgeber dies nicht, können Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden.Für weitere Fragen können Sie das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (kurz: BMFSFJ) nutzen:Tel.: 030 20 179 130 oderFax: 030 18 555-4400Montag–Donnerstag: 9 ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43536
Die Antwort auf Ihre Frage findet sich in § 21 Abs. 2 Mutterschutzgesetz, wo es heißt:"Für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 bleiben unberücksichtigt:...Kürzungen des Arbeitsentgelts, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldetem Arbeitsversäumnis eintreten"Zu den unverschuldeten ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 4637
übersteigt. Hierzu ist im Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend folgendes Beispiel genannt (S. 22):"Sie haben eine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von 20 Wochenstunden. Um ein Projekt abschließen zu können, vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber, für zwei Wochen in Folge 40 Wochenstunden zu arbeiten. Eine solche Vereinbarung ist grundsätzlich ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 5190
Im § 5 Abs.1 Mutterschutzgesetz - MuschG steht, dass werdende und stillende Mütter nicht in der Nacht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden dürfen.Dies gilt unabhängig von der Länge der Arbeitszeit. Daher also auch für Zeitungszustellerinen. Der werdenden Mutter muss (vom Arbeitgeber) ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter ...
Stand: 23.04.2021
Dialog: 20616
einer werdenden Mutter mit direktem und regelmäßigem Kontakt mit Kindern/Jugendlichen vom sechsten bis vollendeten 18. Lebensjahr sind folgende Beschäftigungsbeschränkungen und –verbote vom Arbeitgeber zu beachten:Bei nicht geklärter oder fehlender Rötelnimmunität gilt für Schwangere bei beruflichem Umgang mit Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ein generelles Beschäftigungsverbot bis zur 20 ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917
der Nachtarbeit" und 6 "Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit".So darf der Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen (§ 5 Abs.1). Eine Beschäftigung bis 22 Uhr ist auf Antrag zulässig, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt (die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden!)nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137
Der von Ihnen beschriebene kurzfristige Aufenthalt in kalter Umgebung (z. B. in einem Kühlhaus) löst nicht das gesetzliche Beschäftigungsverbot aus, da die Dauer der Exposition nur wenige Minuten anhält und somit nur einem unbedeutenden Anteil der Arbeitszeit entspricht. Von Kältearbeit wird gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter +15 Grad Celsius für mindestens eine Stunde pro Schicht gearbei ...
Stand: 25.04.2024
Dialog: 43935
(sonst Beschäftigungsverbot) eingeleitet werden.Folgende Erkrankungen und Schutzmaßnahmen sind bei Kindergärtnerinnen zu berücksichtigen:Röteln: bei fehlendem Immunschutz gilt ein Beschäftigungsverbot bis zum Ende der 20. Schwangerschaftswoche (SSW), danach folgt nur beim Auftreten des ersten Erkrankungsfalles eine zeitlich befristete Freistellung.Ringelröteln: keine Impfung möglich, für nichtimmune Schwangere ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 5261
bei Frauen im gebärfähigen Alter bei circa 45%.Dagegen ist die die Häufigkeit der CMV-Infektion bei Immunsupprimierten• 50 bis 70% innerhalb von 3 Monaten nach Organtransplantation• Bis zu 75% nach Knochenmark- und Stammzelltransplantation• 20 bis 40% bei AIDS-Patienten• 37% Frühchen von CMV- IgG+ MütternAn der chirurgischen Intensivstation der Tübinger Universitätsklinik wurde die Relevanz der CMV ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 22137
werdende und stillende Mütter nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr beschäftigt werden dürfen.Bei einem Beschäftigungsverbot, gleich ob es sich um eine individuelles oder generelles handelt, ist der werdenden Mutter vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 20514
Für nicht immune Schwangere ist die Erstinfektion mit dem Cytomegalie-Virus (CMV) gefährlich. Die Infektion des Kindes kann zu jeder Zeit während der Schwangerschaft sowie während und nach der Entbindung erfolgen. Es findet keine 1:1 Übertragung statt, sondern nur 1 % der Embryos bzw. der Feten werden in der Gebärmutter infiziert. Davon kommen rund 10-20% mit Schädigungen zur Welt, der Rest ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4837
Ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot richtet sich stets an den Arbeitgeber als Verantwortlichen für dessen Einhaltung. Dies gilt auch für ein von der Frauenärztin ausgesprochenes ärztliches Beschäftigungsverbot.Für ein ärztlichesBeschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind folgende Voraussetzungen zu beachten:1. Fortdauer der Beschäftigung ist für Mutter und/oder Ki ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
Gemäß § 7 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) hat der Arbeitgeber "eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde."Bei einer mehrtägigen Dienstreise dürfte dies in der Regel nicht möglich sein. Die mutterschut ...
Stand: 03.01.2025
Dialog: 42545
- und FeiertagsarbeitWerdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit über 8,5 Stunden am Tag, nicht in der Nacht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden (§§ 4, 5 und 6 MuSchG). Es werden diesbzgl. zwar auch Ausnahmen genannt, Floristinnen fallen hier aber nicht drunter. ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779