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gegenüber seinen Kollegen, soll beraten und helfen, begegnet den Mitarbeitern von Kollege zu Kollege, erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz und kann somit als Erster auf deren Beseitigung hinwirken, ist vor Ort der Ansprechpartner der Kollegen in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Zu den besonderen Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gehört es, auf den Zustand ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 17392
zu informieren.• sich um neue Mitarbeiter zu kümmern.• an Betriebsbegehungen und Untersuchungen von Unfall- und Berufskrankheiten teilzunehmen.Nach dem Aufgabenprofil kann der Sicherheitsbeauftragte die ihm vom Gesetzgeber und von der Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zugedachte Aufgabe nur wahrnehmen, wenn der Arbeitgeber einen geeigneten im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4290
Der Arbeitgeber muss bei der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit berücksichtigen, dass diese ihre gesetzlichen Aufgaben entsprechend dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), wirksam erfüllen kann. Dies ergibt sich aus dem Gesetz selbst (§ 5 Abs. 2 ASiG) und der ergänzenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Die ihr obliegenden Aufgaben darf ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 9006
und den die gesetzlichen Pflichten näher bestimmenden Rechtsverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften ergebenden Pflichten zu treffen hat. Des Weiteren wird mit der Ordnungsverfügung ein Zwangsgeld angedroht.Bei Zuwiderhandeln gegen die vollziehbare Anordnung nach § 12 Abs. 1 Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG wird das Zwangsgeld festgesetzt. Des Weiteren stellt die Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 7486
. Weitere Anforderungen ergeben sich teilweise aus dem Vorschriften und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen). Eine Schweißerlaubnis wird z. B. gemäß DGUV Regel 100-500 (bisher: BGR 500) "Betreiben von Arbeitsmitteln", Kapitel 2.26 Anhang 1 gefordert. Informationen finden sich dazu auch in der berufsgenossenschaftlichen Information - DGUV Information 209-011 ...
Stand: 04.11.2015
Dialog: 13551
Die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Die Vorschrift sieht bewusst nicht vor, dass der erforderliche Umfang der Betreuung je einzelnem Mitarbeiter nachzuweisen ist. Vielmehr ist den in der Vorschrift aufgeführten ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 16887
, -über Sicherheitsprobleme zu informieren.Der Sicherheitsbeauftragte -besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen Kollegen. -soll beraten und helfen. -begegnet den Mitarbeitern von Kollege zu Kollege. -erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz. -kann als Erster auf deren Beseitigung hinwirken. -ist vor Ort der Ansprechpartner der Kollegen in allen Fragen des Arbeitsschutzes.Zu ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 6262
Nach § 3 Abs.1 Baustellenverordnung ist für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung des Koordinators besteht demnach formal rechtlich nicht, wenn nur Selbständige ohne Beschäftigte tätig werden. Es ist seitens des Bauherren allerdings zu bedenken, dass z.B. die Erstellung von Gebäuden au ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 3265
der Mitarbeiter jetzt die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter wahrnimmt. Der Mitarbeiter sollte eine Kopie dieses Vermerks bekommen.Hinweis:Auf die DGUV Information 211-042 Sicherheitsbeauftragte möchten wir hinweisen. Dort ist im Kaptiel 2.4 nachzulesen:"Die bestellten Sicherheitsbeauftragten und ihr Zuständigkeits-bereich müssen im Betrieb bekannt gemacht werden, damit sie ihre Tätigkeit erfolgreich ausüben ...
Stand: 08.09.2021
Dialog: 18124
" und unter Punkt 1.2 in der DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung".Fazit:Grundsätzlich soll immer die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Brandschutzhelfern anwesend sein. Hierbei hat der Arbeitgeber auch eventuellen Abwesenheiten durch Urlaub oder Krankheit Rechnung zu tragen und im Zweifelsfalle mehr Beschäftigte auszubilden. Diese Regelung gilt ab einem Beschäftigten. Somit ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 25058
dieser Zusammenarbeit kann je nach Größe des Betriebes, nach Komplexität der Organisationsstrukturen und nach Gefahrenpotentialen im Betrieb unterschiedlich erfolgen. Denkbar sind regelmäßige Veranstaltungen zum gegenseitigen Informationsaustausch, Mitarbeit bei der Auswahl von geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen, Mitarbeit bei Unfalluntersuchungen. Außerdem nimmt der Sicherheitsbeauftragte ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 15366
Versicherten 10 % der anwesenden Mitarbeiter Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer in der Nähe ist. Wenn auf einem Fahrzeug mehr als ein Mitarbeiter tätig ist, muss einer als Ersthelfer ausgebildet sein. Soll von von der erforderlichen Zahl der Ersthelfer abgewichen werden, muss ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 12743
vom Vorhandensein einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eines Betriebsarztes Helfer des Unternehmers und der verantwortlichen Führungskräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz. ..... Er ist in der Regel einer der Mitarbeiter im Unternehmen. Er kennt zudem die Gefahren der Arbeitsplätze aus eigener Erfahrung. .... Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Kollege unter Kollegen ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 12433
In dem Abschnitt 1.2.1 des ADR findet sich folgende Definition für den Empfänger:"Der Empfänger gemäss Beförderungsvertrag. Bezeichnet der Empfänger gemäss den für den Beförderungsvertrag geltenden Bestimmungen einen Dritten, so gilt dieser als Empfänger im Sinne des ADR. Erfolgt die Beförderung ohne Beförderungsvertrag, so ist Empfänger das Unternehmen, welches die gefährlichen Güter ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 24043
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt. Die Unfallversicherungsträger konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der jeweils für ihren Bereich geltenden DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".Grundsätzlich fordert § 5 Abs. 2 ASiG von dem Arbeitgeber, dass ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 5901
oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben. Für Mitarbeiter in überbetrieblichen Diensten gelten grundsätzlich die gleichen Fachkundeanforderungen. Der Einsatz von anderen Fachleuten kann bei der Erbringung der festgelegten Einsatzzeiten nur dann berücksichtigt werden, wenn diese Personen die Fachkundevoraussetzungen des § 7 ASiG i.V.m. § 4 ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 15810
Ihr Kenntnisstand ist richtig. Es ist uns ebenso keine gesetzliche Forderung bekannt, dass eine Beauftragung für Staplerfahrer nach einem gewissen Zeitraum neu ausgestellt werden muss.In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist noch folgendes nachzulesen:"Die Beauftragung sollte zurückgenommen werden, wenn der Versicherte über einen Zeitraum von einem Jahr keine ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 42510
für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur) vorliegt. Da beide Betätigungsfelder als auch die entsprechende Ausbildung einer Dynamik unterliegen, wird man aber nicht von einem Automatismus in der Form ausgehen können, dass ein Mitarbeiter des (technischen) gehobenen oder höheren Dienstes der Arbeitsschutzverwaltung sich gleichzeitig als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur) bezeichnen und tätig ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 4036
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) sind nach § 8 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte bestellt, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (falls bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde, insbeso ...
Stand: 24.10.2019
Dialog: 2347
Ein Ersetzen des Ersthelfers durch eine App ist nach unserer Einschätzung nicht möglich. Beispielsweise kann das Handy defekt, der Akku leer oder keine Internetverbindung vorhanden sein. Die App kann jedoch als sinnvolle Ergänzung genutzt werden.Relevant ist neben § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- der § 26 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". In der DGUV Vorschrift 1 ist folgendes nachz ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 28431