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KomNet-Wissensdatenbank

Wird die Bestellung eines Baustellenkoordinators auch dann gefordert, wenn auf der Baustelle nur Selbständige arbeiten?

KomNet Dialog 3265

Stand: 27.05.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Baustellenkoordinatoren

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Frage:

Wenn nur Sebstständige auf einer Baustelle arbeiten, ist dann die Bestellung eines Koordinators gesetzlich gefordert?

Antwort:

Nach § 3 Abs.1 Baustellenverordnung ist für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung des Koordinators besteht demnach formal rechtlich nicht, wenn nur Selbständige ohne Beschäftigte tätig werden. Es ist seitens des Bauherren allerdings zu bedenken, dass z.B. die Erstellung von Gebäuden ausschließlich durch Selbständige praktisch so gut wie nie möglich ist.

Bei zahlreichen Gewerken benötigen Unternehmer die Unterstützung von abhängig Beschäftigten. (Auf die Problematik der Scheinselbständigkeit wird in diesem Zusammenhang nur hingewiesen.) Da der Bauherr sich zum Zeitpunkt der Planung der Bauausführung (zu diesem Zeitpunkt ist der Koordinator bereits zu bestellen) nicht sicher sein kann, dass der Einsatz von Beschäftigten auf seiner Baustelle nicht erforderlich wird, muss er daher in der Regel einen Koordinator bestellen.