Ergebnisse 1 bis 20 von 60 Treffern
Nach § 1 Abs. 6 und 7 Fahrpersonalverordnung (FPersV) hat der Fahrer generell eine Nachweispflicht (d.h. Mitführpflicht der Arbeitszeitnachweise) für die vorangegangenen 28 Kalendertage. Der Nachweispflicht kommt der Fahrer aber bei der Ruhezeit übers Wochenende bereits dadurch nach, dass diese Zeiten gemäß § 2 Abs. 2 FPersV in Verbindung mit Art. 15 der VO EWG 3821/85 bei Übernahme des Fahrzeugs ...
Stand: 17.01.2018
Dialog: 6554
zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen entsprechend der Leitlinie 5 "Formblatt zur Bescheinigung von Tätigkeiten" dringend zu empfehlen, da die ausländischen Aufsichtsorgane nicht an die deutschen "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" gebunden sind.Das EU-einheitliche Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen ...
Stand: 05.12.2018
Dialog: 10695
Alle Felder des Formblatts zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen sind maschinenschriftlich auszufüllen.Hinweis:Auf die Ausführungen unter der Nummer 8 der Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften möchten wir hinweisen. ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 12592
Die Kommission der EG hat ein elektronisches und druckfähiges Formblatt erstellt, das verwendet wird, wenn sich der Fahrer im Krankheits- oder Erholungsurlaub befunden hat oder der Fahrer ein anderes aus dem Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 ausgenommenes Fahrzeug gelenkt hat. Entsprechende Word-Vorlagen für ein EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits ...
Stand: 26.04.2011
Dialog: 8051
und selbstfahrende Unternehmer, die sich an einem oder mehreren der 28 Kalendertagen, die dem Kontrolltag vorausgehen wegen Krankheit, Urlaub, sich aus anderen Gründen nicht im Fahrzeug aufgehalten haben oder ein Fahrzeug gelenkt haben, für dessen Führen eine Nachweispflicht nicht besteht und daher nicht in der Lage waren, den in das Fahrzeug eingebauten Fahrtenschreiber zu betätigen, sind verpflichtet diese ...
Stand: 21.04.2021
Dialog: 662
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) schreibt in seinen Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Fahrpersonalrecht hierzu:"Wann ist die Vorlage einer Bescheinigung über Urlaubs-, Krankheits- und andere berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 FPersV erforderlich?[...]EU-einheitliches Formblatt zum Nachweis berücksichtigungsfreier Tage:In den Fällen, in denen berücksichtigungsfreie Tage ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 10144
Urlaub und Wochenruhezeit können unter dem Symbol „Tagesruhezeit“ nachgetragen werden, da der Fahrer wie bei einer Tagesruhezeit frei über seine Zeit verfügen kann. Bei Krankheit ist davon auszugehen, dass es sich um sonstige Zeiten der Arbeitsbefreiung handelt, die in der Regel die Voraussetzungen der Ruhezeit erfüllen (Anzinger, Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht). Soweit die Zeiten (Nachtrag ...
Stand: 26.07.2014
Dialog: 21660
besteht,2. erkrankt waren,3. sich im Urlaub befanden oder4. aus anderen Gründen kein Fahrzeug gelenkt haben. Im Normalfall wird bei Arbeitsende die Fahrerkarte entnommen und der Fahrer beginnt eine Tages-/Wochenruhezeit. Mit erneuter Aufnahme der Arbeit wird die Fahrerkarte ins Kontrollgerät gesteckt und der Fahrer wird sinngemäß abgefragt, ob er einen M-Nachtrag durchführen möchte. Die Abfrage erfolgt ...
Stand: 06.03.2019
Dialog: 14679
von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen wird auf der Seite des Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) zum Download angeboten. ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 6894
Wenn im Urlaub nicht anderweitig gewerblich gefahren wird, gilt der Erholungsurlaub als Ruhezeit und der Fahrer muss seine Fahrerkarte nicht mitführen. ...
Stand: 05.09.2024
Dialog: 44011
zu den Lenk- und Ruhezeiten vor, muss der Fahrer einen Nachweis erbringen, warum er keine Aufzeichnungen vorlegen kann bzw. warum er nicht seiner Fahrertätigkeit nachgegangen ist. Dabei kommen vier bzw. fünf Gründe in Betracht. Der Fahrer...- hatte Urlaub,- war krank,- hat ein Fahrzeug gelenkt, für das keine Aufzeichnungspflichten gelten (Fahrzeug mit maximal 2.800 kg zGG bzw. maximal neun Sitzplätzen ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 10682
(EG) Nr. 561/2006 bezeichnet die nachfolgenden Ausdrucke wie folgt: a) „Beförderung im Straßenverkehr" jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs; b) „Fahrzeug" ein Kraftfahrzeug, eine Zugmaschine, einen Anhänger oder Sattelanhänger oder eine Kombination dieser Fahrzeuge gemäß ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
Die Bescheinigung nach § 20 FPersV ist nicht ordnungsgemäß ausgefüllt. In der Bescheinigung sind genau die Fehlzeiten ab Ende der Arbeit bis zur Aufnahme der Arbeit zu dokumentieren. Bei einer Kontrolle kann es zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige kommen. Besser ist der Nachtrag auf der Fahrerkarte, hierbei werden genau die Fehlzeiten seit Entnahme der Fahrerkarte aus dem Gerät bis zum Einstecken ...
Stand: 04.09.2014
Dialog: 21898
Die erste Annahme ist nur zum Teil richtig. Gemäß Art. 48 der VO(EU) 165/2014 sind am 02.03.2015 lediglich die Artikel 24; 34 und 45 in Kraft getreten. Der hier angesprochene Art. 34 regelt die Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern. In Art. 34 Abs.3a und b in Verbindung mit Abs. 5 wird auf EU-Basis verbindlich festgelegt, dass alle im Abs. 3 genannten Zeiten, die bei Verwendung ...
Stand: 14.04.2015
Dialog: 23609
zu den Lenk- und Ruhezeiten vor, muss der Fahrer einen Nachweis erbringen, warum er keine Aufzeichnungen vorlegen kann bzw. warum er nicht seiner Fahrertätigkeit nachgegangen ist. Dabei kommen folgende Gründe in Betracht. Der Fahrer: - hatte Urlaub, - war krank, - hat ein Fahrzeug gelenkt, für das keine Aufzeichnungspflichten gelten (Fahrzeug mit maximal 2.800 kg zGG bzw. maximal neun Sitzplätzen oder Fahrt ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 11921
der restlichen Zeit muss sich mindestens eine weitere Fahrerin/ ein weiterer Fahrer auf dem Fahrzeug befinden.Im o. g. Beispiel ist also keine Zweifahrerbesatzung beschrieben, da sich während der Fahrt nach Hamburg ab Raststätte Z ja keine zwei Fahrerinnen/ zwei Fahrer mehr im Fahrzeug aufhalten. Es gelten also die Lenk- und Ruhezeiten wie bei der Einfahrerbesatzung.Herr B muss jedoch während der Fahrt ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 12637
Der tägliche Weg vom Wohnsitz des Fahrers zur Betriebsstätte (Arbeitsplatz) des Arbeitgebers gilt nicht als Lenkzeit. Er ist Bestandteil der Ruhezeit. Sofern das Fahrzeug nicht am Arbeitsplatz übernommen oder abgeliefert wird, gilt die Reisezeit zum Fahrzeug bzw. die Reisezeit zum Wohnsitz grundsätzlich als "Bereitschaftszeit" oder "andere Arbeiten". ...
Stand: 09.03.2015
Dialog: 23284
Nein, eine Fahrtunterbrechung ist nur eine Fahrtunterbrechung, wenn mind. 15 Minuten zugrunde gelegt werden. Eine Aufteilung der Fahrtunterbrechung ist nur zulässig in einen mind. 15 und darauf folgenden Block von mind. 30 Minuten. Die VO (EG) 561/2006, Artikel 3a ist anzuwenden (Linienverkehr über 50 Km), https://www.bag.bund.deDa Sie sich auf einen Zeitraum von 270 Minuten beziehen, ist hier kei ...
Stand: 13.05.2009
Dialog: 8016
Aus den Fahrpersonalvorschriften lässt sich keine Verpflichtung zur Neubeantragung einer Unternehmenskarte bei Standortwechsel oder Umfirmierung herleiten.Anders ist die Sache allerdings zu beurteilen, wenn die Umfirmierung mit einem Wechsel in der Rechtspersönlichkeit einhergeht, z.B. von Hans Meyer oHG zu Transporte Meyer GmbH, da dieses rechtlich einem Wechsel in der unternehmerischen Verantwor ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 5266
Im EG- und Fahrpersonalrecht hat es noch nie eine Ausnahmeregelung für sportliche Zwecke gegeben.Lediglich Art. 3 Buchst. h der VO (EG) 561/2006 stellt Fahrten zur nichtgewerblichen Güterbeförderung biseinschließlich 7,5 t frei. Fahrten im Rahmen von Reiterhöfen, Gestüten etc.unterliegen den EG/EU rechtlichenBestimmungen.§ 57 b der StVZO ist nur anzuwenden auf Fahrzeuge ...
Stand: 15.04.2014
Dialog: 20909