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KomNet-Wissensdatenbank

Muss bei Änderung der Firma oder der Anschrift eine neue Unternehmenskarte beantragt werden?

KomNet Dialog 5266

Stand: 15.03.2017

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Unternehmenskarten

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Frage:

Meine Frage betrifft die Unternehmerkarte für das digitale Kontrollgerät. Wann muss ich neue Unternehmerkarten beantragen? Besteht schon eine Verpflichtung hierfür, wenn a) sich die Firmenanschrift ändert oder b) sich die Firmenbezeichnung ändert?

Antwort:

Aus den Fahrpersonalvorschriften lässt sich keine Verpflichtung zur Neubeantragung einer Unternehmenskarte bei Standortwechsel oder Umfirmierung herleiten.


Anders ist die Sache allerdings zu beurteilen, wenn die Umfirmierung mit einem Wechsel in der Rechtspersönlichkeit einhergeht, z.B. von Hans Meyer oHG zu Transporte Meyer GmbH, da dieses rechtlich einem Wechsel in der unternehmerischen Verantwortungssituation gleich zu setzen ist.