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Muss der Fahrer seine Fahrerkarte im Urlaub mitführen oder darf er diese unter Verschluss zuhause lassen?
KomNet Dialog 44011
Stand: 05.09.2024
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Fahrerkarten
Frage:
Muss der Fahrer seine Fahrerkarte im Urlaub mitführen oder darf er diese unter Verschluss zuhause lassen?
Antwort:
Wenn im Urlaub nicht anderweitig gewerblich gefahren wird, gilt der Erholungsurlaub als Ruhezeit und der Fahrer muss seine Fahrerkarte nicht mitführen.