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Sind beim einem Linienverkehr über 50 km Lenkzeit Unterbrechungen von 8 Minuten innerhalb einer Fahrt (Wartezeit wegen Anschluss) als solche zu werten?

KomNet Dialog 8016

Stand: 13.05.2009

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Arbeitszeit von Kraftfahrern

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Frage:

Sind beim einem Linienverkehr über 50 km Lenkzeit Unterbrechungen von 8 Minuten innerhalb einer Fahrt (Wartezeit wegen Anschluss) als solche zu werten? Dieses bezieht sich auf auf die Gesamtzeit von 270 Minuten. Da sonst die Lenkzeit über schritten würde und 45 Minuten Pause abgezogen werden soll.

Antwort:

Nein, eine Fahrtunterbrechung ist nur eine Fahrtunterbrechung, wenn mind. 15 Minuten zugrunde gelegt werden. Eine Aufteilung der Fahrtunterbrechung ist nur zulässig in einen mind. 15 und darauf folgenden Block von mind. 30 Minuten. Die VO (EG) 561/2006, Artikel 3a ist anzuwenden (Linienverkehr über 50 Km), https://www.bag.bund.de

Da Sie sich auf einen Zeitraum von 270 Minuten beziehen, ist hier kein Bedarf an einer Fahrtunterbrechung, da diese erst nach spätestens 270 Minuten Lenkzeit folgen muss.