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Nach § 6 Nacht- und Schichtarbeit Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt folgendes:"(1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen." Die Formulierung im Gesetz ist hier eindeutig. Der Arbeitgeber muss sich nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen richten ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 29528
In Schichtsystemen, insbesondere in durchrollierenden vollkontinuierlichen, sind die Ersatzruhetage nach § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Beschäftigung an einem Sonn- oder Feiertag in der Regel fest eingeplant. Muss ein Beschäftigter nach Schichtplan an einem Sonn- oder Feiertag arbeiten und möchte den betreffenden Tag frei haben, muss er einen Urlaubs- oder Freizeitausgleichstag ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 10668
Das von Ihnen angesprochene Problem bezüglich der Getränkeaufnahme ist gesetzlich nicht explizit geregelt. Grundsätzlich stehen den Beschäftigten keine zusätzlichen Pausenzeiten zu, wenn in gewissen Bereichen aufgrund der Gefahrstoffe die Einnahme von Essen und Getränken nicht gestattet ist. Ziel der Vorschrift in der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 23591
In Nordrhein-Westfalen sind die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen für Ausnahmen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zuständig. Der Antrag ist an die Dienststelle zu richten, in deren Aufsichtsbezirk der Betriebssitz ist.Der Antrag kann formlos gestellt werden. Dieser muss begründet werden.Um den Antrag sachgerecht und zügig bearbeiten zu können, sollen die Antragsunterlagen folgende ...
Stand: 31.07.2024
Dialog: 623
vor, der die Anwendung des § 14 Abs. 1 ArbZG ausschließt.Der Arbeitgeber muss die Touren so planen, dass sie innerhalb der zulässigen werktäglichen Arbeitszeit leistbar sind. Er muss bei seiner Planung alle besonderen Umstände (auch hohes Verkehrsaufkommen) berücksichtigen.Sie haben die Möglichkeit, sich bei der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Beschwerden werden dort anonym behandelt.Die ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 1622
Grundsätzlich ist es zulässig, in geteilten Schichten zu arbeiten, wenn die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - beachtet werden.So darf die tägliche Arbeitszeit (Arbeitszeit ohne Ruhepausen) max. zehn Stunden betragen. Die Tagesruhezeit zwischen zwei Schichten muss mind. 11 Stunden betragen. In der Pflege kann diese Tagesruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn diese Verkürzung ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 22298
Es existiert keine gesetzliche Vorschrift darüber, dass eine Festschreibung der Anlässe erfolgen muss. Ebenfalls ist damit auch nicht ausgeschlossen, dass ein Betrieb eine entsprechende Regelung für den Rufbereitschaftsdienst trifft. Die Entscheidung liegt zunächst allein in der Eigenverantwortung des Unternehmens. Sofern vorhanden ist die Arbeitnehmervertretung wegen der Auswirkungen ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2813
findet sich in einem Erlass zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW vom 30. Dezember 2013 folgendes:§ 18 Nichtanwendung des GesetzesLeitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz ist, wer nachArbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb· zur selbstständigen Einstellung und Entlassung ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 26394
Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18073
Die Regelungen des § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten für den ganzen Betrieb. I. d. R. werden die einzelnen Abteilungen dem Gesamtbetrieb zugerechnet. Für EDV und Instandhaltung gibt es Sonderregelungen (§10 Abs. 1 Nr. 14 ArbZG). Auch die Verwaltung muss zuerst die werktägliche Arbeitszeit ausschöpfen, bevor überhaupt Sonntagsarbeit bewilligt wird.Eine interne Regelung lässt ...
Stand: 26.06.2021
Dialog: 43551
Bei der Beantwortung der Frage muss man unterscheiden in arbeitsschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte.Arbeitsschutzrechtliche Aspekte: Eine auf Veranlassung des Arbeitgebers durchgeführte Ausbildung als Ersthelfer ist Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes – ArbZG.Das ArbZG kennt den Begriff „Wochenende“ nicht. Nach dem ArbZG sind die Tage von Montag bis Samstag Werktage.Für Sonn ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4876
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) trifft keine Aussage dazu, in welcher Zeit im Voraus den Beschäftigten Beginn und Ende der Arbeitszeit bekannt sein muss. Dieses ist ein Sachverhalt, der vorrangig arbeitsrechtlich beantwortet werden muss. Auch sind betriebsverfassungsrechtliche Mitwirkungsrechte betroffen, sodass der Betriebs-/Personalrat initiativ werden sollte. Wir empfehlen die Fragestellung ...
Stand: 22.01.2021
Dialog: 5324
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) fordert bei Sonntagsarbeit einen Ersatzruhetag für den Sonntag. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen gewährt werden. Bei einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, muss dieser Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen gewährt werden (§ 11 ArbZG). Bei dem Ersatzruhetag handelt es sich lediglich um einen freien Werktag (Werktag = Montag bis Samstag ...
Stand: 03.02.2021
Dialog: 43461
innerhalb eines festgelegten Ausgleichszeitraums (bspw. in den weniger auftragsreichen Monaten Januar bis März) mindestens einmal jährlich ausgeglichen werden muss. Das Jahresarbeitszeitkonto sollte dabei ein Saldo von 150 Über-/ Minusstunden nicht überschreiten, da es andernfalls wie ein Langzeitkonto gegen Insolvenz versichert werden muss (siehe § 7e SGB IV).Da es bezüglich der maximalen Anzahl von Plus ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18187
. In der betrieblichen Praxis wird vielfach die Ruhepause viel früher eingelegt, z.B. bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden nach ca. 4 Stunden.Aber rein formalrechtlich muss bei der von Ihnen genannten Arbeitszeit nach dem ArbZG keine Ruhepause eingelegt werden.Nach gängiger Rechtsauffassung (siehe auch Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft) darf die Arbeit ...
Stand: 04.10.2018
Dialog: 6584
Auch bei Sonn- und Feiertagsarbeit muss der Arbeitgeber die maximal zulässigen Arbeitszeiten und Mindestruhezeiten gewährleisten. Unter § 11 "Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung" im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist dazu folgendes festgelegt:"Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6912
, wie ist dies aufgeteilt?)- Was für Arbeitsverträge existieren (Voll-/Teilzeit)?- Welche arbeitszeitlichen Regelungen gelten bisher?- etc.Im Hinblick auf die Einführung der neuen Regelungen stellt sich die wichtige Frage:- Was wollen die Beschäftigten, und welchen Handlungsspielraum haben sie? (Mütter mit Kindern!).An diesem Punkt ist zu beachten, dass die Einführung neuer Regelungen immer dann leichter ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 1810
Gemäß § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG muss der Arbeitnehmer für Sonn- und Feiertagsarbeit einen Ersatzruhetag erhalten. Per Tarifvertrag kann es hiervon abweichende Regelungen geben. Grundsätzlich ist es üblich, dass bei Vollkonti-Betrieb die Schichtpläne durchgehen und Sie, wenn Sie frei haben möchten, einen Urlaubstag oder Zeitausgleich nehmen müssen. Allerdings steht ihnen ...
Stand: 26.11.2024
Dialog: 2912
die in den §§ 3, 6 Abs. 2; §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden (§ 11 Abs. 2 ArbZG).Ausgleichsregelung:Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5256
Regelungen für den Ausgleich von Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen.Gemäß § 11 Abs. 3 ArbZG müssen Arbeitnehmer, die an einem Sonntag beschäftigt werden, einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 1983