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Muss ich mir für die Arbeitstage, die innerhalb meines Schichtplans auf gesetzliche Feiertage fallen, Urlaub nehmen?

KomNet Dialog 2912

Stand: 11.01.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Schichtarbeit

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Frage:

An meiner Arbeitsstelle werde ich seit November in Form der `Rollenden Woche` beschäftigt. Das heisst sechs Tage Arbeit, zwei Tage frei. Da z.B. die Weihnachtsfeiertage in meine Arbeitsperiode fallen würden, soll ich an diesen Tagen Urlaub bzw. Stunden von meinem Stundenkonto nehmen. Da es sich um gesetzliche Feiertage handelt, weiss ich nicht, ob meine Firma im Recht ist.

Antwort:

Gemäß § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG muss der Arbeitnehmer für Sonn- und Feiertagsarbeit einen Ersatzruhetag erhalten. Per Tarifvertrag kann es hiervon abweichende Regelungen geben. Grundsätzlich ist es üblich, dass bei Vollkonti-Betrieb die Schichtpläne durchgehen und Sie, wenn Sie frei haben möchten, einen Urlaubstag oder Zeitausgleich nehmen müssen. Allerdings steht ihnen der Ersatzruhetag zu, falls dies nicht anders lt. Betriebsvereinbarung geregelt wurde. Entscheidend ist dann auch die vertraglich geregelte Arbeitszeit und die Pausenregelung. Die Beantwortung ist daher nicht einfach. Da es sich hierbei ferner um eine rechtliche Fragestellung handelt, sollten Sie einen Arbeitsrechtler fragen bzw. den Betriebsrat informieren.