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Gibt es bei flexiblen Arbeitszeitmodellen auch eine maximale Anzahl an Arbeitstunden (also erarbeiteten Überstunden) die ein Mitarbeiter auf seinem Stundenkonto sammeln darf?
KomNet Dialog 18187
Stand: 22.02.2019
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.1.8)
Frage:
Ich habe eine Frage zu flexiblen Arbeitszeitmodellen. Gibt es bei flexiblen Arbeitszeitmodellen auch eine maximale Anzahl an Arbeitstunden (also erarbeiteten Überstunden), die ein Mitarbeiter auf seinem Stundenkonto sammeln darf? Wir haben ein Saisongeschäft und die Mitarbeiter sammeln im Sommer bei bis zu 50 Std/Woche Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto an. Diese sollen dann in den weniger auftragsreichen Monaten (Januar/Februar) abgebaut werden. Nun ist die Auftragslage gut und manche Mitarbeiter haben über 100 Stunden auf dem Konto. Gibt es dazu eine Grenze?
Antwort:
Ein Jahresarbeitszeitkonto dient dem Ausgleich saisonaler oder konjunktureller Schwankungen eines Betriebs. So können die Beschäftigten in Hochphasen Überstunden ansammeln, welche sie dann in Zeiten mit verminderter Auftragslage abbauen können – ohne dass es zu Veränderungen hinsichtlich des Entgelts kommt.
Bei der individuellen Gestaltung des Kontos ist zu beachten, dass der Arbeitszeitsaldo innerhalb eines festgelegten Ausgleichszeitraums (bspw. in den weniger auftragsreichen Monaten Januar bis März) mindestens einmal jährlich ausgeglichen werden muss. Das Jahresarbeitszeitkonto sollte dabei ein Saldo von 150 Über-/ Minusstunden nicht überschreiten, da es andernfalls wie ein Langzeitkonto gegen Insolvenz versichert werden muss (siehe § 7e SGB IV).
Da es bezüglich der maximalen Anzahl von Plus- bzw. Minusstunden keine gesetzlichen Regelungen gibt, sollte hierzu grundsätzlich eine schriftliche Arbeitszeit- bzw. Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten bzw. Betriebsrat getroffen werden.