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Gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass ein Unternehmen nur maximal 4 Nachtschichten am Stück machen darf?
KomNet Dialog 29528
Stand: 14.01.2019
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Nachtarbeit
Frage:
Gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass ein Unternehmen nur maximal 4 Nachtschichten am Stück machen darf? Oder ist das nur eine reine Empfehlung? Unser Betriebsrat behauptet, dass es von der Landesregierung vorgeschrieben ist, solch ein Schichtmodell umzusetzen, obwohl man nirgends etwas davon lesen kann. Es gibt lediglich Empfehlungen aus wissenschaftlicher Sicht, dass kurze Wechsel gesünder sein sollen. Aber es steht nirgendwo geschrieben, dass es Pflicht ist, keine 5 Tage Nacht zu machen.
Antwort:
Nach § 6 Nacht- und Schichtarbeit Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt folgendes:
"(1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen."
Die Formulierung im Gesetz ist hier eindeutig. Der Arbeitgeber muss sich nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen richten. Hierbei handelt es sich nicht um eine Empfehlung!
Entsprechende Erläuterungen finden sich beispielsweise im Kommentar zum Arbeitszeitgesetz von Anzinger/Koberski :
"Als gesichert sind arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur Nacht- und Schichtarbeit dann anzusehen, wenn sie empirisch, insbesondere methodisch und ggf. statistisch nachgewiesen sind, die Mehrheit der Fachleute von ihrer Zweckmäßigkeit überzeugt ist und die sich auch in der betrieblichen Praxis bewährt haben."
Die detaillierten Informationen sowie Empfehlungen zur Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit folgendem Link:
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Arbeitszeit/Nacht-und-Schichtarbeit.html