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Bei Arbeiten an Toilettenanlagen kommt es zu Kontakt mit Abwasser und Fäkalien. Dabei handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten i.S. der Biostoffverordnung -BiostoffV-. In die vom Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung sind bei Arbeiten an Toilettenanlagen immer mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen der Schutzstufe 1 (s. TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit bi ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10515
Schutzmaßnahmen je nach identifiziertem biologischen Arbeitsstoff zu planen und ggf. entsprechend § 16 BioStoffV eine Anzeige vorzulegen. Besteht der Verdacht bzw. ist aus vorangegangenen Tätigkeiten bekannt, dass bei der Lagerung von Lebensmittelproben sich biologische Arbeitsstoffe in den Proben entwickeln, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, mit welchen biologischen Arbeitsstoffen ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 22296
Unter der Nummer 4.4.1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" ist u. a. folgendes nachzulesen: "(1) Humane Probenmaterialien (Körperflüssigkeiten, Gewebe, Zellkulturen etc.), deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, sind als potenziell infektiös anzusehen. Deswegen sind entsprechende Tätigkeiten im Allgemeinen ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 3561
", die nach den Hilfestellungen zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen beim Portal Gefährdungsbeurteilung wie folgt charakterisiert sind: "Für nicht gezielte Tätigkeiten ist typisch, dass Biostoffe unbekannter Menge und Zusammensetzung am Arbeitsplatz vorkommen, die Tätigkeit jedoch nicht auf diese Biostoffe ausgerichtet ist."Schutzmaßnahmen sind in diesem Fall nach § 6 Tätigkeiten ohne ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19215
. Bei dem angeführten Beispiel sind wahrscheinlich Tatbestände wie "innerbetriebliches Befördern", "Lagern", "Entsorgen" erfüllt (abhängig vom jeweiligen Einzelfall, der aus der Fragestellung nicht genauer hervorgeht). Aufbewahren ist hierbei Teil des Lagerns "zur baldigen Abgabe oder Weiterverarbeitung". Entscheidend für die Erfüllung des Tätigkeitsbegriffes ist hierbei nicht, welche Schutzmaßnahmen getroffen wurden ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 4021
auch für nicht gezielte Tätigkeiten die entsprechenden Schutzmaßnahmen getroffen werden. Ist eine Infektionsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 möglich, sind in der Regel Maßnahmen der Schutzstufe 2 zu treffen. Neben der Infektionsgefährdung müssen die toxischen und sensibilisierenden Wirkungen der biologischen Arbeitsstoffe zusätzlich berücksichtigt werden und ggf. weitergehende ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 10059
werden, hat der Arbeitgeber eine fachkundige Person zu benennen. Die benannte fachkundige Person berät den Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung und in sonstigen sicherheitstechnisch relevanten Fragestellungen, sie unterstützt bei der Kontrolle der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen und bei der Durchführung der Unterweisung. Außerdem überprüft sie die Einhaltung der Schutzmaßnahmen (Abschnitt 2.3 der TRBA ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44056
und sich nach dem „Entseuchungsprozess“ zu erkundigen. Kann auf Grund des angewendeten Verfahrens ausgeschlossen werden, dass Biostoffe im angelieferten Klärschlamm vorkommen, ist dies als Ergebnis in Ihrer Gefährdungsbeurteilung festzuhalten. Kann es nicht ausgeschlossen werden, sind Schutzmaßnahmen festzulegen.Hinweis:In Analogie zu Ihrem Anwendungsfall ist gemäß der TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 42690
Das Aufbewahren/Lagern von Biostoffen ist eine nicht gezielte Tätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 8 Biostoffverordnung (BioStoffV).Für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien sind die Anforderungen der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" zu erfüllen.Die Einstufungskriterien/Beispiele für eine Schutzstufe für nicht gezielte Tätigkeiten sind der Nr ...
Stand: 08.10.2020
Dialog: 43305
Nach Nr. 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" sind humane Probenmaterialien, deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, als potentiell infektiös anzusehen und unter den Bedingungen der Schutzstufe 2 durchzuführen. Die Schutzstufe 1 ist gemäß Abs. 5 nur dann ausreichend ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 10892
, in der Versuchstierhaltung und in der Biotechnologie anzuzeigen.Gemäß TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“ Abschnitt 4.4.1. Abs. 1 sind humane Probenmaterialien (Körperflüssigkeiten, Gewebe, Zellkulturen etc.), deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, als potenziell infektiös anzusehen. Deswegen sind entsprechende Tätigkeiten im Allgemeinen ...
Stand: 20.04.2025
Dialog: 44110
er nicht zweifelsfrei eine selbständige Tätigkeit ausübt, unter den Anwendungsbereich der Biostoffverordnung fällt. Nach § 14 Absatz 2 hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Beschäftigten auf der Grundlage der jeweils aktuellen Betriebsanweisung über alle auftretenden Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Die Unterweisung ist so durchzuführen, dass bei den Beschäftigten ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10952
Die Zuordnung von Schutzstufen ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) festzulegen. Dazu hat der Arbeitgeber die Technischen Regeln für Biostoffe (TRBA) zu berücksichtigen.Die TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“ gilt für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ...
Stand: 09.05.2025
Dialog: 44116
zu ermöglichen.Die Betriebsanweisung dient als Grundlage für die mündliche Unterweisung. Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten auf der Grundlage der jeweils aktuellen Betriebsanweisung über alle auftretenden Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung hat der Arbeitgeber schriftlich festzuhalten ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43585
und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung abklären, ob in seinem Betrieb bei bestimmten Tätigkeiten ein Umgang mit biologischen Arbeitstoffen vorliegen kann und welche Schutzmaßnahmen nötig sind. Allgemeine Hygienemaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, die der Schutzstufe 1 zuzuordnen sind, sind in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 4341
der TRBA 100). Die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen und weitere Hinweise zur Einstufung von Tätigkeiten in Laboratorien gibt die TRBA 100, die z.B. von der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) heruntergeladen werden kann. ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3685
Erfassung der bekannten biologischen Arbeitsstoffe und der von ihnen ausgehenden Gesundheitsgefahren. Nur so können in dem sich anschließenden Schritt in der Gefährdungsbeurteilung entsprechend der festgestellten Gesundheitsgefahren die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen werden. Bzgl. der Frage, ob für die angesprochenen Berufsgruppen (Hausmeister, Gärtner) und den von diesen ggf. vorgenommenen ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20898
Arbeitsstoffen" zu erstellen. Im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Schutz- und Hygienemaßnahmen nach dem § 9 der BioStoffV festzulegen. Analog können hier auch einige Maßnahmen aus der TRBA 213 "Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen" entnommen werden. Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine Betriebsanweisung für die Tätigkeiten "Müllbeseitigung" und "WC-Reinigung ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 352
sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen abzuleiten.In Bezug auf die Legionellenproblematik können wir Ihnen folgende Hinweise geben:Legionellen kommen in geringem Maße (weniger als 1 KBE/Liter (KBE = Koloniebildende Einheit) auch in kaltem Grundwasser vor. Dies bedeutet, dass bereits in dem von den Wasserwerken gelieferten Trinkwasser Legionellen vorhanden sein können. Bei Temperaturen unter 20 °C vermehren ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 27339
Gefährdungsbeurteilung (GBU) festzuhalten, welche Tätigkeiten genau in welchen Räumen durchgeführt werden und wo es dabei zu einer Gefährdung durch Biostoffe oder Gefahrstoffe kommen kann. Wird eine mögliche Gefährdung gesehen, so sind die (Mindest)schutzmaßnahmen (u. a. der TRBA 250 Nummer 4.1) umzusetzen und einzuhalten.An dieser Stelle ist es wichtig, nicht zu verallgemeinern, sondern den konkreten Arbeitsplatz ...
Stand: 06.11.2024
Dialog: 44034