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Für alle Arbeitsmittel, also auch für gebrauchte, die nach einem Verkauf erneut bereitgestellt werden, müssen in jedem Fall die Anforderungen nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - erfüllt sein. Hierfür ist dann der (neue) Arbeitgeber verantwortlich. Der Arbeitgeber ist auch verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV, die daraus resultierender ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 8683
oder eine unvollständige Maschine konstruiert und/oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne der vorstehenden Begriffsbestimmung existiert, wird jede natürliche oder juristische Person ...
Stand: 09.05.2024
Dialog: 16175
, die erst nach Anbringung auf einem Beförderungsmittel oder Installation in einem Gebäude oder Bauwerk funktionsfähig ist; eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne des ersten, zweiten und dritten Gedankenstrichs oder von unvollständigen Maschinen im Sinne des Buchstabens g, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren; eine Gesamtheit ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 23293
folgendes nachzuelsen:"Das Anbringen von Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften, deren Bedeutung oder Gestalt von Dritten mit der Bedeutung oder Gestalt der CE-Kennzeichnung verwechselt werden kann, ist untersagt. Jede andere Kennzeichnung darf auf Produkten angebracht werden, sofern sie Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Bedeutung der CE-Kennzeichnung nicht beeinträchtigt." ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 42503
gem. § 3 Abs. 2 ProdSG nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn diese bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Eine Prüfpflicht durch Dritte (z. B. TÜV) besteht nicht. ...
Stand: 12.08.2014
Dialog: 21773
diesbezüglich zu treffen sind, klärt nach Prüfung die zuständige Marktaufsichtsbehörde. Die Verantwortung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung trägt grundsätzlich der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter. Deren Funktion mit allen Pflichten darf ein Händler nicht übernehmen. Das Anbringen eines gesetzeskonformen CE-Kennzeichen könnte allerdings von den Verantwortlichen ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13039
“ der Gesamtanlage, für die Herstellererklärungen vorliegen, müssten dann den Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG entsprechen und wären ggf. nachzurüsten. Verantwortlich hierfür ist dann derjenige, der die Konformitätserklärung ausstellt und die CE-Kennzeichnung für die Gesamtanlage anbringt.Zunächst ist aber zu prüfen, ob das Nachrüsten mit dem Schutzzaun überhaupt eine wesentliche Veränderung darstellt ...
Stand: 19.02.2013
Dialog: 17968
für den freien Warenverkehr, das Inverkehrbringen und/ oder der ersten Inbetriebnahme eines neuen Produktes ist. Wird die Leuchte mit alternativen Angeboten umgerüstet und werden die Eigenschaften für den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht verändert, so bleiben auch z. B. Prüfzeichen, wie TÜV, VDE usw. gültig. Verantwortlich für die Retrofit-Lampe ist der Inverkehrbringer dieses Produkts ...
Stand: 21.11.2014
Dialog: 22353
. auch nur von Personen vorzunehmen, die entsprechende Fachkenntnis haben. Für ein Gesamtkonzept wie z. B. eine fertig konzipierte Küchenzeile ist eine CE-Kennzeichnung nicht notwendig. Verantwortlich für das sichere Funktionieren dieser gesamten Einheit ist der jeweilige Hersteller. In diesem Zusammenhang ist auf das Produkthaftungsgesetz hinzuweisen. Hat der Hersteller nicht alle notwendigen ...
Stand: 28.11.2013
Dialog: 18245
auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne des Satzes 1 vorhanden ist, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in den Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet“. Sollten aus Satz 1 noch Unklarheiten bestehen ...
Stand: 17.12.2013
Dialog: 20005
Zur Benennung der Person, die für die Bereitstellung der technischen Unterlagen bevollmächtigt ist, genügt die Angabe einer juristischen Person, die in der EU ansässig ist. Je nach Unternehmensstrukturen und Hierarchien ist es in dem Fall durchaus sinnvoll, ergänzende Angaben zu einem „ersten verantwortlichen Funktionsbereich“ zu definieren und innerbetrieblich für den Fall bekannt ...
Stand: 27.05.2014
Dialog: 21199
oder unvollständigen Maschinen ist, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren.Der für den Zusammenbau Verantwortliche wird zum Hersteller der Gesamtanlage und muss somit alle Anforderungen der MRL erfüllen:a) sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen ...
Stand: 19.02.2018
Dialog: 16657
auf der Maschine keine Kennzeichnungen, Zeichen oder Aufschriften angebracht werden, durch die Dritte hinsichtlich der Bedeutung oder des Schriftbildes der CE-Kennzeichnung oder in beiderlei Hinsicht irregeführt werden könnten. Jede andere Kennzeichnung darf auf der Maschine angebracht werden, wenn sie die Sichtbarkeit und Lesbarkeit der CE-Kennzeichnung nicht beeinträchtigt.“Die Anforderungen zur CE ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 16001
werden. Sofern keine Erfahrungen mit Risikobeurteilungen vorhanden sind, wird empfohlen sich durch Dritte (z. B. durch Sachverständige aus dem Maschinenrecht) entsprechende Hilfe einzukaufen. Hinweis: Da wir von hier aus die Handhebelpresse und die beabsichtigten Umbauten nicht beurteilen können, empfehlen wir Ihnen, die Thematik mit der für Sie zuständigen Arbeitsschutzbehörde vor Ort zu klären. ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24447
werden. Dann müsste entweder ihr Betrieb/Arbeitgeber oder ein anderer Dritter sich zum Hersteller dieser Maschine machen und das bereits genannte Konformitätsbewertungsverfahren nach der 9. ProdSV durchführen. ...
Stand: 10.12.2017
Dialog: 30855
Bevollmächtigter oder, wenn der Hersteller nicht in der Gemeinschaft niedergelassen ist und dort auch keinen Bevollmächtigten hat, der Importeur oder die für das Inverkehrbringen verantwortliche Person müssen ein Exemplar der Konformitätserklärung ebenso wie die technischen Unterlagen für die nationalen Behörden zu Prüfzwecken bereit halten. So können die Marktaufsichtsbehörden wenn nötig eine Kopie ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17476
verantwortlich ist, liegt die Erstellung einer Konformitätserklärung bei demjenigen, der die Maschine vollendet.Die vollendete Maschine darf erst in Betrieb genommen werden, wenn Sie den Bestimmungen der Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG entspricht. ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
werden, wenn sie auch anderen einschlägigen Rechtsvorschriften unterliegen (beispielsweise der ATEX-Richtlinie) – siehe § 251: Anmerkungen zu Anhang I Nummer 1.7.3 – dritter Gedankenstrich.“ ...
Stand: 22.04.2024
Dialog: 43123
- als auch ein sicherheitstechnischer Zusammenhang zwischen ihnen besteht. Der produktionstechnische Zusammenhang wird vorausgesetzt.Nun muss durch den Verantwortlichen geprüft werden, ob auch ein sicherheitstechnischer Zusammenhang besteht. Zu beachten ist hier Folgendes: „[Der sicherheitstechnische Zusammenhang ist dann gegeben,] wenn [Einzelmaschinen] so miteinander verbunden sind, dass ein Ereignis, das bei einem Bestandteil ...
Stand: 25.11.2020
Dialog: 43062
, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Verordnung im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist.“In diesem Sinne würden Sie zum Hersteller nach der Maschinenrichtlinie. Konsequenterweise sind Sie dann ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43614