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Zu Frage 1: Es gibt die Bezeichnung „Beauftragte Person“ nicht mehrZu Frage 2: Die Gesetzesgrundlage ist der § 4 Abs. 6 BetrSichVZu Frage 3: Ja, die Schulung kann weiterhin durch ein befähigtes Unternehmen durchgeführt werden.Zu Frage 4: Der Arbeitgeber bestimmt, wer die bisherigen Aufgaben der "beauftragten Person" übernimmt. Die Technischen Regel TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 42564
In der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzuganlagen" ist unter Punkt 3.4.2 Absatz 4 folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass der Notdienst mit dem Zweiwege-Kommunikationssystem ständig, solange die Aufzugsanlage zur Verwendung zur Verfügung steht, erreicht werden kann. Der Notdienst kann entweder ein externer Dienstleister oder eine interne Stelle des Arbeitgebers ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 42884
Ja, die Aufgaben können auf mehrere Beschäftigte aufgeteilt werden. Es entspricht durchaus der gängigen Praxis, dass Teilaufgaben von den Aufzugs-Wartungsfirmen übernommen werden. Allerdings bestehen die Verpflichtungen des Betreibers weiter; d.h. er muss die Durchführung und Erledigung dieser Aufgaben überwachen und kontrollieren. Die Aufteilung ist zu dokumentieren und im Prüfbuch abzulegen. ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 3007
Bei der Außerbetriebnahme einer Aufzugsanlage hat der Betreiber die Maßnahmen nach Ziffer 3.9 der Technischen Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" umzusetzen. Dabei ist unter Beachtung der Betriebsanleitung mindestens erforderlich:- der Fahrkorb ist in die oberste Haltestelle zu fahren (bei Treibscheibenantrieben),- die Fahrschachttüren müssen verriegelt ...
Stand: 12.01.2024
Dialog: 24519
Bezüglich einer ordnungsgemäßen Personenbefreiung aus Aufzügen wird auf die Anforderungen aus den Technischen Regeln TRBS 2181 "Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln", TRBS 3121 Betrieb von Augzugsanlagen und auf den erforderlichen Notfallplan gemäß Anhang 1 Punkt 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung hingewiesen.In Kap. 3.4 "Personenbefreiung der TRBS 3121 ...
Stand: 23.05.2024
Dialog: 42302
In den gesetzlichen Bestimmungen ist es nicht explizit verlangt, dass die zur Personenbefreiung beauftragte Person an jedem Aufzug, an dem sie eine Personenbefreiung durchführen soll, praktisch eingewiesen werden muss. In der TRBS 3121 sind die Anforderungen an die mit der Personenbefreiung beauftragten Personen konkretisiert. Der Betreiber wählt die Personen aus, die seiner Meinung ...
Stand: 18.01.2017
Dialog: 26576
Der Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat vor der Verwendung des Lastenaufzugs eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere die Quetsch- und Einklemmgefahren zwischen dem offenen Fahrkorb und der Schachtwand zu berücksichtigen. Um B ...
Stand: 24.05.2017
Dialog: 29353
in einer Prüfung gemäß § 20 AufzV einem Sachverständigen die erforderliche Sachkunde nachweisen. Mit Inkrafttreten der ersten Betriebssicherheitsverordnung vom 27.September 2002 ist die Aufzugswärterprüfung entfallen. Die bisherigen Aufgaben des „Aufzugswärters“ sind durch eine von Betreiber beauftragte besonders unterwiesene Person wahrzunehmen. Die Unterweisung kann z.B. auch durch Mitarbeiter ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 27602
, die ein Arbeitsmittel ist. Beispiel:Ein Wohnungseigentümer beschäftigt eine Reinigungskraft in seiner Wohnung und ist somit Arbeitgeber. Zum Erreichen des Arbeitsplatzes (Wohnung) nutzt die Reinigungskraft den Aufzug. In diesem Falle ist der Aufzug Verkehrsmittel wie beispielsweise Bus und Bahn und eine Gefährdungsbeurteilung ist nicht erforderlich. Beauftragt der Wohnungseigentümer (Arbeitgeber ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 42825
Frage 1: Ja. Bei der Änderung der kompletten Steuerung muss gemäß Tabelle A.1 Nr. 8.1b der TRBS 1121 - "Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen" unter anderem eine Notrufeinrichtung zu einer ständig besetzten Stelle installiert werden. Frage 2: Nein. Ein Betrieb der Aufzugsanlage mit einer rein akustischen Notrufeinrichtung (Klingel, Hupe, ...) ist nach der Änderung ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 18932
, welche Maßnahmen erforderlich sind, damit ein Aufzug sicher betrieben werden kann. Dazu gehören auch Instandhaltungsmaßnahmen nach § 10 BetrSichV (Anhang 1 Nr. 4.2 BetrSichV), sowie regelmäßige Kontrollen auf offensichtliche Mängel, die die sichere Verwendung beeinträchtigen können (Anhang 1 Nr. 4.6 BetrSichV). Ein Aufzug darf nicht verwendet werden, wenn er Mängel aufweist, die eine sichere Verwendung ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43951
Unabhängig von einer ggfs. durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung hat entsprechend §3 (1) ÜAnlG der Betreiber dafür zu sorgen, dass die überwachungsbedürftigen Anlagen so errichtet, geändert und betrieben werden, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz Beschäftigter und anderer Personen gewährleistet ist. Des Weiteren darf der Arbeitgeber/“Betreiber“ gemäß §5 (1) BetrSichV nur solche ...
Stand: 27.01.2022
Dialog: 43627
In der technischen Regel für Betriebssicherheit - TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" www.baua.de/trbs ist unter Abschnitt 3.4.3 "Betriebsanweisung u.a. gefordert, dass Betreiber von Personen- und Lasten-Aufzugsanlagen, z. B. durch eine Betriebsanweisung, darauf hinwirken, dass mindestens: − die Aufzugsanlage nicht unsachgemäß benutzt wird, − der Fahrkorb bzw. das Fördermittel gleichmäßig ...
Stand: 27.01.2017
Dialog: 14926
Nein.Nach Anhang 1 Z. 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss ein Aufzug mit einem wirksamen Zweiwege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein.Die Anforderungen an dieses Zweiwege-Kommunikationssystem sind in der TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“, Nummer 3.4.3 Absatz 2, konkretisiert. Dort heißt es: "Ein Zweiwege-Kommunikationssystem im Fahrkorb muss die Sprachkommunikation ...
Stand: 17.05.2023
Dialog: 43718
Eine entsprechende Regelung mit Vermutungswirkung findet sich jetzt unter Nr. 3.4.3 Notrufeinrichtungen, Absatz 8, Nr. 10 der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen":"Die Zeit von der Notrufabgabe bis zur Kontaktaufnahme mit den Eingeschlossenen soll so kurz wie möglich sein (Die vom öffentlichen Telefonnetz vorgegebenen Möglichkeiten gelten als ausreichend.). Die Zeit von der Notrufabgabe ...
Stand: 04.02.2021
Dialog: 43448
Nein, dies ist nicht erforderlich.Nach Anhang 1 Nummer 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber bzw. derjenige, der dem Arbeitgeber gleichgestellt ist, dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem (Fern-Notruf) wirksam ist, dass über einen Notdienst ständig erreicht werden kann.In der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen ...
Stand: 26.02.2021
Dialog: 43457
Nein! Die Anforderungen an dieses Zweiwege-Kommunikationssystem sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS - hier TRBS 2181 "Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln" und TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" konkretisiert. Eine der Anforderungen an dieses System ist das einmalige Betätigen des Notruftasters (TRBS 2181, Anhang A, Ziffer A.1.1 ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 24953
Nur die Ausführung als Totmannsteuerung kann nicht als ausreichend angesehen werden. Zusätzlich muss die Außensteuerung (Anholen des Fahrkorbes an den Haltestellen) außer Betrieb genommen werden. Außerdem ist eine auf die Betriebsweise des Aufzuges abgestimmte Einweisung des Aufzugführers erforderlich und in der Regel reicht ein Aufzugführer nicht aus, da die Verfügbarkeit des Aufzuges ...
Stand: 12.01.2017
Dialog: 5801
Die Aufzüge müssen nicht dem Stand der Technik entsprechen, jedoch nach dem Stand der Technik betrieben werden.D. h.: Nach § 10 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber Instandhaltungsmaßnahmen treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren ...
Stand: 26.06.2019
Dialog: 42761
Nein!Ein Handy entspricht nicht den Anforderungen die an ein Zweiwege-Kommunikationssystem gestellt werden. Die Anforderungen sind neben der TRBS 2181, in der TRBS 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“, sowie in der Norm EN 81-28 beschrieben. Nachfolgend sind einige Anforderungen an ein Zwei-Wege Kommunikationssystem aufgeführt, die nicht durch ein Handy gewährleistet werden können.Das Zweiwege ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42839