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Ist eine `Totmannschaltung` anstelle des selbsthaltenden Steuerbefehls zur sicherheitstechnischen Ertüchtigung einer Aufzugsanlage ausreichend?

KomNet Dialog 5801

Stand: 12.01.2017

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Aufzugsanlagen

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Frage:

Ein hydraulischer Lastenaufzug ohne Fahrkorbtüren (Baujahr 1980) soll sicherheitstechnisch nachgerüstet werden. Tragfähigkeit 3200 kg, Förderhöhe 13,59 m. Die Nenngeschwindigkeit des Förderkorbs beträgt 0,23 m/s. Der Steuerbefehl wird von der Fahrstuhlsteuerung selbsthaltend gespeichert. Der Aufzug wird von einem Aufzugführer ohne mitfahrende Personen bedient. Frage: Reicht die Einrichtung einer sog. `Totmannschaltung` anstelle des selbsthaltenden Steuerbefehls zur sicherheitstechnischen Ertüchtigung des Fahrstuhle aus ? Ergänzung: Wenn die Aussensteuerung außer Betrieb ist, wie kann dann bei einem Unfall im Fahrkorb dem Verunfallten von aussen geholfen werden ? Und muß der Fahrkorb nicht in eine Art Ruhestellung fahren, von der aus der Fahrkorb betreten werden kann. Wie kann das bewerkstelligt werden?

Antwort:

Nur die Ausführung als Totmannsteuerung kann nicht als ausreichend angesehen werden. Zusätzlich muss die Außensteuerung (Anholen des Fahrkorbes an den Haltestellen) außer Betrieb genommen werden. Außerdem ist eine auf die Betriebsweise des Aufzuges abgestimmte Einweisung des Aufzugführers erforderlich und in der Regel reicht ein Aufzugführer nicht aus, da die Verfügbarkeit des Aufzuges von der Arbeitszeit des Aufzugführers abhängt.

Die Ausrüstung der Fahrkorbzugänge mit Lichtgittern als Absicherung der Quetsch- und Scherstellen wäre eine Alternative und hierdurch würde gleichzeitig eine Verbesserung des Sicherheitsniveaus erreicht.

Ergänzung 
Die Bewegung des Fahrkorbes von außen zur Personenbefreiung ist jederzeit möglich z. B. im Fehlerfall oder bei Ausfall der Energieversorgung über die Notablaßeinrichtung im Triebwerksraum.

Bei einem Unfall im Fahrkorb würde der Weiterbetrieb der Anlage über die Außensteuerung evtl. zu einer weiteren Verletzung der betroffenen Person führen.
Aufzüge mit hydraulischem Antrieb müssen mit einer Rücksendeeinrichtung versehen sein, die spätestens 15 Minuten nach Beendigung einer Fahrt den Fahrkorb selbsttätig in in die untere Haltestelle senden.