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Können die Aufgaben des Aufzugswärters auf mehrere beauftragte Beschäftigte aufgeteilt werden?
KomNet Dialog 3007
Stand: 12.01.2017
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Aufzugsanlagen
Frage:
Können die Aufgaben des Aufzugswärters auf mehrere beauftragte Beschäftigte aufgeteilt werden? Denkbar ist die Befreiung durch einen Wachdienst(24 Stunden täglich) und die weiteren Aufgaben aus der TRA 007 durch den Wartungsdienst des Aufzuges.
Antwort:
Ja, die Aufgaben können auf mehrere Beschäftigte aufgeteilt werden. Es entspricht durchaus der gängigen Praxis, dass Teilaufgaben von den Aufzugs-Wartungsfirmen übernommen werden. Allerdings bestehen die Verpflichtungen des Betreibers weiter; d.h. er muss die Durchführung und Erledigung dieser Aufgaben überwachen und kontrollieren. Die Aufteilung ist zu dokumentieren und im Prüfbuch abzulegen.