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In der Baustellenverordnung (BaustellV) wird der Bauherr als explizit verantwortlich für die Umsetzung der Baustellenverordnung benannt. Bei den in § 2 und § 3 Abs. 1 Satz 1 BaustellV geforderten Maßnahmen handelt es sich vornehmlich um- die Beachtung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes- die Übermittlung der Vorankündigung- die Erstellung eines Sicherheits ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 43197
der Forderungen des öffentlichen Baurechts, aber auch hinsichtlich der Arbeitsschutzvorschriften. Er ist zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung (BaustellV) verankerten Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet.Beauftragung eines verantwortlichen DrittenDer Bauherr kann diese Aufgaben selbst wahrnehmen oder einen Dritten beauftragen, der die ihm nach der BaustellV obliegenden Aufgaben erfüllt ...
Stand: 02.11.2016
Dialog: 5559
nach § 4 BaustellV beauftragter Dritter als Verantwortlicher für die rechtzeitige Übermittlung der Vorankündigung genannt. Die RAB 10 gibt in Anlage A auch ein Muster für eine Vorankündigung vor. Dort wird die Unterschrift des Bauherrn bzw. verantwortlichen Dritten eingefordert.Grundsätzlich unterliegt die Vorankündigung aber keinem Formerfordernis. Auch ist in der BaustellV nicht explizit ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 10084
Zur Beantwortung der Frage ist die Baustellenverordnung (BaustellV) heranzuziehen. In § 3 Koordinierung heißt es dort:"(1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der nach § 4 Verantwortliche einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen ...
Stand: 18.03.2025
Dialog: 17555
bei der Beauftragung von Fremdfirmen eingegangen.Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber für die Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften (hier die Unterweisung) verantwortlich. Zudem ergeben sich aus dem § 8 ArbSchG Pflichten zur Zusammenarbeit. Es empfiehlt sich, bei der Auftragsvergabe, vertraglich für die Beschäftigten anderer Arbeitgeber festzulegen wie die Unterweisungen/ Einweisungen umgesetzt werden.Einen ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 25455
In § 3 der Baustellenverordnung - BauStellV - ist die Koordinierung festgeschrieben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauStellV kann der Bauherr oder ein von ihm beauftragter "Dritter" die Aufgaben der Koordination selbst wahrnehmen. § 3 Abs. 1a) BauStellV ist zu entnehmen, dass der Bauherr oder sein beauftragter "Dritter" durch die Beauftragung geeigneter weiterer Koordinatoren nicht von ihrer ...
Stand: 06.03.2013
Dialog: 18081
In § 3 der Baustellenverordnung (BauStellV) ist die Koordinierung festgeschrieben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauStellV kann der Bauherr oder ein von ihm beauftragter "Dritter" die Aufgaben der Koordination selbst wahrnehmen.Ein geeigneter Baustellenkoordinator muss grundsätzlich über ausreichende und einschlägige - baufachliche Kenntnisse - arbeitsschutzfachliche Kenntnisse - Koordinatorenkenntnisse ...
Stand: 19.04.2024
Dialog: 43776
Weisungsbefugnis) verpflichtet sofort zu handeln, sobald er davon Kenntnis erhält. Dies gilt allerdings für alle Beteiligten. Bei gegenseitigen Gefährdungen oder Gefährdung Dritter muss er mit dem Bauherrn und den beteiligten Arbeitgebern geeignete Maßnahmen planen und im SiGe-Plan dokumentieren. Die Kontrolle der Umsetzung erfolgt nach Vertragsgestaltung. Muss das im SiGe-Plan stehen? Ja, die koordinierenden ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43294
In der Gefährdungsbeurteilung sind alle Tätigkeiten zu erfassen. Dazu gehören auch Ladetätigkeiten auf der Straße. Das dabei Gefahrenmomente durch und für Dritte entstehen können ist zwangsläufig und muss demzufolge auch berücksichtigt werden. Informationen dazu gibt Ihnen z.B. die BG Transport und Verkehrswirtschaft (www.bg-verkehr.de/arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz/brancheninfos ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 13200
Ja, der extern beauftragte, geeignete Koordinator kann im Rahmen seines Auftrages die Pflichten des "beauftragten Dritten" nach Baustellenverordnung (BaustellV) wahrnehmen. In der Praxis würde aber zunächst die Beauftragung als „beauftragter Dritter“ nach § 4 der BaustellV durch den Bauherrn erfolgen. Diese Beauftragung sollte schriftlich erfolgen.Ab dem Beauftragungszeitpunkt sind vom „Dritten ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 10924
Fahrer ausgeliehen, dann ist die Frage zu beantworten, ob der Entleiher über genug eigenes Fachwissen verfügt, um einen Fahrer zu unterweisen. Hat der Entleiher das erforderliche Fachwissen, dann darf er selber unterweisen bzw. die Unterweisung an eine geeignete Person delegieren. Hat es das erforderliche Fachwissen nicht, so ist der Entleiher dafür verantwortlich, daß die Unterweisung ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 22819
(Papierform oder elektronisch gespeicherte Dateien). Aus der Dokumentation muss allerdings erkennbar sein, dass die Gefährdungsbeurteilung effektiv durchgeführt wurde und mindestens die folgenden Punkte enthalten sollte:• Beurteilung der Gefährdungen• Festlegung konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen einschl. Terminen und Verantwortlichen• Durchführung der Maßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 43903
Die §§ 1, 2, 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) begründen die Möglichkeit und die Verpflichtung des Arbeitgebers, bestimmte Personen vertraglich zu den dort vorgesehenen Funktionen zu verpflichten. Diese Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte müssen von den verantwortlichen Personen i. S. von § 13 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterschieden werden, die eigenverantwortlich ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 42587
Eine solche Verpflichtung ist uns aus dem Arbeitsschutzrecht nicht bekannt.Weder die Anzahl noch die Teilnehmerauswahl oder der Dokumentationsaufwand der Sicherheits-/Betriebsbegehungen sind in gesetzlichen Vorgaben geregelt. Die Sicherheitsbegehungen sind nach Sinnhaftigkeit zu gestalten und richten sich nach betrieblichem Bedarf oder betrieblicher Notwendigkeit/Vorgabe (z. B. aus der Gefährdungs ...
Stand: 20.11.2018
Dialog: 42513
Die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zum Unterweisen hat der Arbeitgeber nach § 12 Arbeitsschutzgesetz. Diese Pflicht kann er auf andere Personen schriftlich delegieren (siehe § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".Personen, denen Arbeitgeberpflichten übertragen werden sollen, müssen die entsprechende Fachkenntnis haben. Dabei muss der Arbeitgeber ...
Stand: 28.11.2023
Dialog: 28247
Der Arbeitgeber ist nach den Pflichten in den §§ 3, 4, und 5 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG sowie der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen - PSA bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung) für die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung verantwortlich. Bei Zeitarbeitnehmern ist dies als Arbeitgeber der Verleiher ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 10461
der Elektrofachkraft hinsichtlich des Betriebs der elektrischen Anlagen auch Führungsverantwortung. Man spricht dann von einer verantwortlichen Elektrofachkraft. D.h. es werden in gewissen Umfang Entscheidungskompetenzen, die den Betrieb oder die Instandsetzung einer elektrischen Anlage betreffen, vom Unternehmer auf die Elektrofachkraft delegiert. Diese Pflichtenübertragung muss zwingend schriftlich vorgenommen ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 10594
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) richtet sich an jeden Arbeitgeber. Das bedeutet, dass sowohl der Generalunternehmer (für seine Beschäftigten) als auch der Subunternehmer (für seine Beschäftigten) einen Betriebsarzt / eine Betriebsärztin zu bestellen haben.In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gilt das Territorialprinzip. Dies bedeutet, dass alle Personen, die sich auf dem Gebiet der BRD befi ...
Stand: 27.07.2023
Dialog: 43806
Die Frage, ob Unfälle beim Betriebssport einen Arbeitsunfall darstellen, ist relativ einfach zu beantworten. Die sportliche Betätigung muss geeignet sein, die durch die betriebliche Tätigkeit bedingte körperliche, geistige oder nervliche Belastung auszugleichen, die sportliche Betätigung muss mit einer gewissen Regelmäßigkeit (mind. 1 x pro Monat) stattfinden, der Teilnehmerkreis muss im Wesentlic ...
Stand: 30.01.2018
Dialog: 5990
In § 12 Unterweisung des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- heißt es:(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 17987