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Für die Behandlung der KMF gilt die TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle". Es wird unterschieden in "alte" Mineralwolle (anwendbar bis 2010) und "neue" Mineralwolle (Anwendung ab ca. 1996). Wenn das Material nicht zugeordnet werden kann, ist unbedingt eine Einstufung als "alte" Mineralwolle vorgegeben.Für "alte" Mineralwolle besteht kein Gebot ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 19674
Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 521. Unter dem Punkt 3.1 finden sich Informationen zur Gefährdungsbeurteilung. Insbesondere möchten wir folgende Absätze hervorheben:"(10) Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Ausmaß, Art ...
Stand: 10.01.2020
Dialog: 42985
Zu beachten ist die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen". Gemäß Ziffer 2.3 Abs.2 Nr.13a zählen zu den Arbeiten in kontaminierten Bereichen i.S. der TRGS 524 auch "Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und Umbauarbeiten in Verbindung mit Tätigkeiten mit PCB-haltigen Bauprodukten (z.B. Fugenmassen, Anstriche) incl. Beseitigung ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 18863
Faserkonzentrationen freigesetzt werden. Aus diesem Grund sind derartige Tätigkeiten verboten und auch Abriss-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden. Siehe dazu die TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" (www.baua.de/TRGS/). ...
Stand: 16.09.2011
Dialog: 14546
in kontaminierten Bereichen gilt die TRGS 524. Die TRGS 524 konkretisiert die in § 6 GefStoffV geforderte Informationsermittlung, beschreibt die Methodik zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen und stellt Grundanforderungen an die Auswahl der Schutzmaßnahmen. Für Tätigkeiten mit teerhaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten im Hochbau werden diese ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 28268
in einem Werkstoff, sondern u. a. die Kombination aus Tätigkeiten und ihr Freisetzungspotential, das Risiko für die Beschäftigten und die zu treffenden Maßnahmen.Bei Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungs- und Umbauarbeiten in Verbindung mit PCB- bzw. PAK-haltigen Bauprodukten inklusive der Beseitigung der Sekundärquellen ist die TRGS 524 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ anzuwenden ...
Stand: 15.11.2022
Dialog: 43735
Asbestsachkunde (Asbestschein) die Firma benötigt, hängt davon ab, welche Tätigkeiten sie ausführen will.Belaufen sich die Tätigkeiten auf Arbeiten an festgebundenem Asbest (Asbestzementprodukte) dann reicht die Sachkunde nach Anlage 4 der TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten". Sollen jedoch Arbeiten an schwach gebundenem Asbest ausgeführt werden, sind mindestens zwei Sachkundige ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 43834
des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs."Technische Regeln für Gefahrstoffe Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten - TRGS 519"3.3 Beauftragung von Nachunternehmern(1) Werden bei ASI-Arbeiten mit Asbest Nachunternehmer ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43809
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Auch mit Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung 2010 (GefStoffV) ist der Umgang mit Asbest oder asbesthaltigen Erzeugnissen nur im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten zulässig. In der TRGS 519 "Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" wird auf diesen Sachverhalt unter Abschnitt 4 Absatz 2 ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 12914
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Die zugehörige TRGS 519 befindet sich derzeit in Überarbeitung.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 15.11.2012
Dialog: 11415
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 15.10.2024
Dialog: 44017
vorgestellt wurde, aber noch nicht in Kraft ist.) Die TRGS 519 regelt die Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Alle Arbeiten mit oder an asbesthaltigen Produkten, die nicht in eine der aufgeführten Kategorien fallen, sind verboten. Wie angemerkt, liegt im geschilderten Fall keine Sanierung vor.Folgende Definitionen kennt die TRGS 519:Abbruch bedeutet die vollständige Entfernung ...
Stand: 13.11.2022
Dialog: 43733
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Arbeitsschutzregelungen beim Umgang mit Asbest bzw. mit asbesthaltigen Gefahrstoffen sind in der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV und in den dazu veröffentlichten technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs-, Instandhaltungsarbeiten getroffen. Die beim Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen ...
Stand: 31.05.2016
Dialog: 2417
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Für Rückbau, Entkernung oder Abbruch von asbesthaltigen Bauten und Bauteilen gilt die Gefahrstoffverordnung - GefStoff und konkretisierend die Technische Regel für Gefahrstoffe - TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" (www.baua.de/TRGS/).Arbeiten an Asbest und asbesthaltigen Produkten ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
Hinweis:Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) ist zum 05.12.2024 novelliert worden. Änderungen haben sich insbesondere bei Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber, sowie beim Bauen im Bestand ergeben. Eine Überarbeitung der konkretisierenden TRGS 519 ist geplant.Dieser Dialog wurde noch ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43219
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.ASI-Arbeiten sind Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten. Sie dienen -sofern die gesetzlichen Regelungen, insbesondere der TRGS 519, eingehalten werden- dazu, Asbest gefahr- und schadlos für Menschen und Umwelt der Verwendung zu entziehen und sicher zu entsorgen.ASI-Arbeiten ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 42476
den angefragten Fall abdecken.Im Anhang I der GefstoffV werden nur Tätigkeiten und die dabei zu beachtenden Maßnahmen beschrieben, führen also nicht weiter.Die Definition von Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten finden sich in der TRGS 519 Kap. 2 Begriffsbestimmungen:2.2 Sanierungsarbeiten Sanierungsarbeiten im Sinne dieser TRGS umfassen das Beschichten und die räumliche Trennung schwach gebundener ...
Stand: 17.02.2016
Dialog: 25934
Tätigkeiten mit Asbest geregelt sind.Sofern in der Genehmigung in Bezug auf Asbest nichts geregelt ist, sind die Anforderungen der Anhänge I und II der GefStoffV sowie die TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" zu beachten. Ein Lehrgang nach Anlage 3 der TRGS 519 wird für erforderlich angesehen, wenn bei angelieferten Störstoffen nicht auszuschließen ist, dass schwachgebundene ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6020
. Ein solches Überdecken ist auch verboten, wenn es sich um eine ASI-Arbeit im Sinne der TRGS 519 handelt (ASI = Abbruch, Sanierung oder Instandhaltung). Der Verstoß gegen das Überdeckungsverbot stellt in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Nr. 6 der GefStoffV sogar eine Straftat dar und wird von den Überwachungsbehörden direkt an die Staatsanwaltschaft weitergegeben und Anzeige erstattet, sofern sie davon Kenntnis ...
Stand: 10.12.2015
Dialog: 17752
Wiederverwendung ausgebauter Asbestprodukte ist verboten nach Gefahrstoffverordnung - GefStoffV 2010 Anhang II Nr. 1 (Abs. 1 – letzter Satz) und Abs. 2. Das gilt auch für private Haushalte; siehe Abs. 4.Hintergrund:Asbest wurde eingesetzt in schwach gebundenen Produkten und in Asbestzement (TRGS 519 Nr. 2.11 und 2.12). Die Begriffe Abbruch, Sanierung und Instandhaltung sind definiert in der TRGS 519 Nr. 2.1 ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603