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Aus dem Bereich des Arbeitsschutzes ist für die alleinige Aufstellung der Dieseltankanlage weder eine Genehmigung noch eine Anzeige erforderlich. Hinsichtlich der Prüfungen wird die Tankanlage als Arbeitsmittel eingestuft und die erforderlichen Prüfungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch den Arbeitgeber auf Grundlage ...
Stand: 23.02.2017
Dialog: 28641
Nein, dies ist nicht zulässig.In der Broschüre BGHW Spezial SP 02 "Einsatz von Flurförderzeugen - Batterieladeanlagen für Flurförderzeuge" ist nachzulesen, dass der horizontale Abstand von Einzelladeplätzen zu brennbaren Bauteilen und anderen brennbaren Materialien, wie z. B. eingelagerter Ware, mindestens 2,50 m betragen muss. Weiterhin dürfen über Einzelladeplätzen weder brennbare Baustoffe verw ...
Stand: 02.06.2022
Dialog: 43433
Die Lagerung in mobilen Tankanlagen ist grundsätzlich möglich.Sofern die Tankanlagen dauerhaft an den Orten stehen bleiben und ausschließlich für ein stationäres Lagern genutzt werden, gelten sie als ortsfeste Behälter i.S. der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche ...
Stand: 03.11.2022
Dialog: 43728
. 4 aufgeführt sind. In diesem Fall wäre dies das Auftreten einer gefährlichen Menge oder Konzentration der hier vorliegenden Gefahrstoffe, eingestuft als H 225.Nach Anlage 3 zur Technischen Regel TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"kann davon ausgegangen werden, dass bei Lagerung in einem zugelassenen Sicherheitsschrank mit technischer Lüftung das Auftreten ...
Stand: 16.09.2016
Dialog: 27484
Zum 01.06.2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Die Regelungen zur wiederkehrenden Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen (ehemals § 15) ergeben sich nunmehr aus § 16 in Verbindung mit dem Anhang 2. Der Lagerraum für Gefahrstoffe bis zu einer Menge von 1000 Liter ist dann unter dem Aspekt der überwachungsbedürftigen Anlage zu betrachten, wenn sich dort auf Grund ...
Stand: 09.06.2015
Dialog: 24021
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" führt unter Nr. 5.1 folgendes aus:"5.1 Einbau und Aufstellung(1) Ortsfeste Behälter sind so zu montieren und zu installieren, dass sie ihre Lage nicht verändern und durch äußere Einwirkungen nicht beschädigt ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43026
Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass sich der Dieseltanlk nicht in einem engen räumlichen oder betriebstechnischen Zusammenhang mit einer Tankstelle befindet (Nr. 1 Abs. 4 der TRBS 3151/TRGS 751).Sofern der Dieseltank ortsfest dauerhaft benutzt wird, ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern ...
Stand: 30.04.2020
Dialog: 43116
Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich) zu berücksichtigen.Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“ sehen unter Nr. 11.1.4 Abs. 5 beispielsweise für akut toxische Flüssigkeiten der Kategorie 1 oder 2 (GHS-Einstufung) in Bereichen mit störungsbedingten Leckagen ...
Stand: 27.06.2023
Dialog: 43782
In der Technische Regel für Gefahrstoffe- TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" Nr. 2 Abs. 8 wird beschreiben, was unter Transportbehälter im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung zu verstehen ist:"(8) Ortsbewegliche Behälter im Sinne dieser TRGS sind dazu bestimmt ...
Stand: 08.12.2020
Dialog: 43358
. Druckgasbehälter, ergibt sich somit unmittelbar an dem Anschluss, der gerade noch zu dem ortsbeweglichen Druckgerät hinzuzuzählen ist.Für ortbewegliche Behälter gelten insbesondere folgende Vorschriften:2010/35/EU Richtlinie für ortsbewegliche DruckgeräteOrtsbewegliche Druckgeräte-Verordnung (ODV) (nationale Umsetzung der RL)TRGS 509 Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 42589
erlaubnispflichtige Anlage nach § 18 BetrSichV. Die Anlage ist eine überwachungsbedürftige Anlage in Bezug auf die Explosionsgefährdung, es gilt § 15 BetrSichV und Anhang 2 Nr. 3 zur BetrSichV.In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 - Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter - sind die geltenden Anforderungen ...
Stand: 29.07.2017
Dialog: 29889
. Nicht rauchen. P377: Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. P381: Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Nach den Bestimmungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" (kurz TRGS 510; stellt diesbezüglich den so genannten Stand ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 19178
von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" (Kapitel 8 ff) heranzuziehen.Weitere Informationen zum Umgang und Lagern von Druckgasbehältern können auch den "Sicherheitshinweisen - 10 Regeln für den Umgang mit Druckgasflaschen" entnommen werden. ...
Stand: 06.01.2019
Dialog: 18062
, liegt eine Erlaubnispflicht vor.Auch die Broschüre der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) „Gefahrstoffe sicher lagern“ (Stand: Dezember 2021) bestätigt die Erlaubnispflicht für Lageranlagen ab 10.000 Liter sofern es sich um Spraydosen mit leicht oder extrem entzündbaren Flüssigkeiten handelt.Ergänzender Hinweis:Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 enthalten in Abschnitt 11 besondere ...
Stand: 09.07.2022
Dialog: 43680
Zum Betreiben eines Gabelstaplers ist keine Genehmigung erforderlich. Allerdings hat der Arbeitgeber für den Betrieb von Flurförderzeugen (hierzu gehört ein Gabelstapler) eine Betriebsanweisung in schriftlicher Form zu erstellen. Auch dürfen mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen nur Personen beauftragt werden, die mindestens 18 Jahre alt, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 2865
Das Betreiben (z. B. Lagern, Gasentnahme) von Druckgasbehältern mit brennbaren Gasen fällt unter den Regelungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Die für Druckgasbehälter relevante Lagervorschrift ist die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Die Dämpfe/Gase von Propan sind schwerer als Luft und bilden ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 23056
Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen einschließlich der Lager- und Vorratsbehälter (Füllanlagen), die dazu bestimmt sind, dass in ihnen ortsbewegliche Druckgeräte befüllt werden, sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Beträgt die Füllkapazität mehr als 10 Kilogramm je Stunde ...
Stand: 11.02.2023
Dialog: 43770
, Lagertechnik) festzulegen.(2) Alle Lagereinrichtungen müssen erstmalig und anschließend regelmäßig in angemessenen Abständen auf ihre ausreichende Funktion, Zuverlässigkeit und Wirksamkeit kontrolliert werden. Zu kontrollierende Einrichtungen sind z.B.1. Lagereinrichtungen für Gefahrstoffe, z.B. Einhaltung von Fach- und Feldlasten von Regalen mit Gefahrstoffbehältern oder die Unversehrtheit von Regalteilen,2 ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 43775
Ja, Beschichtungspistolen, die bei Pulverbeschichtungsanlagen verwendet werden, sind regelmäßig zu prüfen.Begründung:Unter der Voraussetzung, dass die Beschichtungspistolen kein Teil einer genehmigungs- bzw. erlaubnispflichtigen Pulverbeschichtungsanlage sind (dann sollten die Prüfungen in den zugehörigen Unterlagen geregelt sein), gelten sie als Arbeitsmittel im Sinne ...
Stand: 23.01.2020
Dialog: 43008
Der Arbeitgeber hat in der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach dem § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln und festzulegen (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher ...
Stand: 08.07.2024
Dialog: 42885