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Gibt es Vorschriften, dass auch oberirdische Diesel- / Mineralöltanks (mit z.B. 30.000 Liter Inhalt) einen Anfahrschutz benötigen?

KomNet Dialog 43026

Stand: 28.01.2020

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Füllanlagen, Tankstellen

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Frage:

Gibt es Vorschriften, aus denen hervorgeht, dass auch oberirdische Diesel- / Mineralöltanks (mit z.B. 30.000 Liter Inhalt) einen Anfahrschutz benötigen?

Antwort:

Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" führt unter Nr. 5.1 folgendes aus:


"5.1 Einbau und Aufstellung


(1) Ortsfeste Behälter sind so zu montieren und zu installieren, dass sie ihre Lage nicht verändern und durch äußere Einwirkungen nicht beschädigt werden können. Hierzu müssen ortsfeste Behälter so gegründet sowie eingebaut oder aufgestellt werden, dass

1. Verlagerungen und Neigungen, welche die Sicherheit der Behälter oder ihrer Einrichtungen gefährden, nicht eintreten können, dabei sind Grundwasser, Staunässe oder Überschwemmung zu berücksichtigen

2. Oberirdische Behälter gegen mechanische Einwirkungen von außen ausgelegt oder geschützt sind. Bei oberirdischen Behältern in Überschwemmungsgebieten ist dabei der zu erwartende Wasserdruck, Treibgut oder Eisstau zu berücksichtigen. Entlüftungs-, Füll- oder Entnahmeleitungen oder sonstige Öffnungen oder Armaturen sind gegen das Eindringen von Wasser zu schützen.

(2) Der Schutz kann z.B. durch

1. geschützte Aufstellung in einem geeigneten Raum oder Bereich,

2. ausreichenden Abstand zu Verkehrswegen oder

3. einen angemessen dimensionierten Anfahrschutz in Abhängigkeit des zu erwartenden Verkehrsaufkommens in der Nähe der Lagerbehälter, die Art, die Masse, die Geschwindigkeit und Fahrtrichtung der dort verkehrenden Fahrzeuge

verwirklicht werden."


Da es sich bei Dieselkraftstoff um einen Gefahstoff handelt, ist die o.g. Technische Regel für Gefahrstoffe anzuwenden. Daher kann für die genannten Lagerbehälter ein Anfahrschutz erforderlich sein, wenn diese im Bereich von Verkehrswegen aufgestellt werden.