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Ist es möglich eine Batterieladestation in die unterste Etage eines Hochregallager zu bauen, wenn darüber brennbare Gefahrstoffe lagern?

KomNet Dialog 43433

Stand: 02.06.2022

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel

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Frage:

Batterieladesysteme für Ex-Schutz-Flurförderzeuge Ist es möglich eine Batterieladestation in die unterste Etage eines Hochregallager zu bauen, wenn darüber brennbare Gefahrstoffe lagern?

Antwort:

Nein, dies ist nicht zulässig.


In der Broschüre BGHW Spezial SP 02 "Einsatz von Flurförderzeugen - Batterieladeanlagen für Flurförderzeuge" ist nachzulesen, dass der horizontale Abstand von Einzelladeplätzen zu brennbaren Bauteilen und anderen brennbaren Materialien, wie z. B. eingelagerter Ware, mindestens 2,50 m betragen muss. Weiterhin dürfen über Einzelladeplätzen weder brennbare Baustoffe verwendet, noch brennbare Materialien (z. B. in Regalen) eingelagert werden.