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die BG Verkehr auf ihrer Internetseite folgende Informationen an."Sicherheitsschuhe bieten nicht nur Schutz gegen Quetschungen und Verletzungen durch herunterfallende Teile, sondern sorgen auch beim Gehen und Stehen für Halt und "guten Auftritt". So können Rutsch- und Stolperunfälle vermieden werden. Durch die orthopädische Gestaltung dieser Schuhe ergeben sich über diese Wirkungen hinaus ...
Stand: 11.04.2023
Dialog: 21366
Orthopädische Einlagen dürfen bei Sicherheitsschuhen nur verwendet werden, wenn hierfür eine Baumusterprüfbescheinigung und eine Konformitätserklärung des Herstellers vorliegt. Die Baumusterprüfbescheinigung für die Sicherheitsschuhe erlischt, wenn andere Einlegesohlen als die von der Baumusterprüfbescheinigung abgedeckten verwendet werden. Wenn der Arbeitgeber im Rahmen ...
Stand: 23.09.2016
Dialog: 24659
- wie auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit - gegenüber dem Arbeitgeber eine beratende Funktion. Es steht nicht in der Befugnis eines Betriebsarztes einem Beschäftigten mitzuteilen, dass auf gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche Sicherheitsschuhe verzichtet werden kann. Die Pflicht, erforderliche Maßnahmen nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu treffen, liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Bezüglich ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 11063
Grundsätzlich ist in Bezug auf Ihre beiden Fragen zu beachten, dass neben den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer, auch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) bzw. des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern (KrFArbZG) zusätzlich zu beachten sind. Es gelten ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
Ob in dem von Ihnen geschilderten Fall die grundsätzliche Pflicht für Büroangestellte besteht, Sicherheitsschuhe im Betrieb zu tragen, kann ohne Detailkenntnis der örtlichen Gegebenheiten nicht beantwortet werden. Eine eventuelle Pflicht, Sicherheitsschuhe zu tragen, ist aber unabhängig von der Aufenthaltsdauer im Betrieb.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 12.11.2019
Dialog: 24062
bereitzustellen. In dem von Ihnen geschilderten Fall sind es Sicherheitsschuhe. Mit dem Bereitstellen der Sicherheitsschuhe kommt der Arbeitgeber nach Ermessen grundsätzlich dieser Verpflichtung nach.In der § 2 Abs. 4 der PSA-BV heißt es zudem:"... (4) Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der Arbeitgeber dafür Sorge, dass die persönlichen Schutzausrüstungen ...
Stand: 21.11.2019
Dialog: 21000
Im vorliegenden Fall - es handelt sich offensichtlich um eine Erhöhung des Absatzes - ist es möglich, den Sicherheitsschuh orthopädisch umzuarbeiten. Diese Änderung muss durch einen Orthopädie-Schuhmachermeister erfolgen und ist von diesem zu dokumentieren. Darüber hinaus hat er den Träger des Schuhs sowie den Arbeitgeber über die Änderung zu informieren. Da der Sicherheitsschuh ...
Stand: 17.02.2022
Dialog: 2161
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 ist europäisches Recht und regelt Lenk- und Ruhezeiten. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar.Sie betrifft Kraftfahrer im Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr, die Kraftfahrzeuge lenken, die zur Güterbeförderung geeignet sind und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt, oder der Personenbeförderung ...
Stand: 25.01.2017
Dialog: 28279
eine Beispielsammlung als Hilfestellung für die Auswahl von geeignetem Fußschutz in Bereichen, in denen ein Sicherheitsschuh mit 200-J-Kappe zu tragen ist. Für die Bauwirtschaft sind beispielhafte Tätigkeitsbereiche und diesen zugeordnete Schutzkategorien aufgeführt. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und der Ableitung von Arbeitsschutzmaßnahmen kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 3406
, welche PSA zur Verfügung gestellt werden muss, muss somit eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beantwortet werden. In Bezug auf Sicherheitsschuhe liefert hier die DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Knieschutz" weitere Informationen, jedoch keine konkreten Vorgaben.In der "Beispielsammlung: Fußschutz für ausgewählte Tätigkeiten" des Sachgebiet Fußschutz der DGUV ...
Stand: 28.10.2020
Dialog: 43199
In den FAQs des Sachgebiet "Fußschutz" der DGUV ist hierzu folgendes nachzulesen:"Kann die Benutzung von Überschuhen bzw. Überziehern als gleichwertige Maßnahme zur Benutzung von Sicherheitsschuhen, Schutzschuhen und Berufsschuhen angesehen werden?Grundsätzlich soll normkonformer Fußschutz, z. B. in Form von Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhen, auf der Grundlage der erfolgten ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 21267
Nach § 2 Abs.2 der PSA-Benutzungsverordnung sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten. Von daher sollte vorrangig versucht werden, die Sicherheitsschuhe nur ...
Stand: 15.09.2016
Dialog: 4459
Bei einer Beschäftigung von Freigängern sind zwei Situationen zu unterscheiden:1. Beschäftigung im Rahmen eines freien Beschäftigungsverhältnisses ( § 39 Strafvollzugsgesetz - StVollzG)2. Zugewiesene Beschäftigung ( § 37 StVollzG)Zu 1. Bei einer Beschäftigung im Rahmen eines freien Beschäftigungsverhältnisses obliegen dem Betrieb die Arbeitgeberpflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz und somit auch di ...
Stand: 04.07.2019
Dialog: 2497
- zu beachten.Hier beträgt die regelmäßige tägliche Arbeitszeit 8 Stunden - sie darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden - wenn ein entsprechender Ausgleich gewährt wird. (§ 3 ArbZG).Für Kraftfahrer, die unter EG-rechtliche Bestimmungen fallen, ist zusätzlich § 21a des ArbZG zu berücksichtigen (Beschäftigung im Straßentransport). Hier beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden - sie darf auf bis zu 60 ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 21755
Die in den Fahrpersonalvorschriften geforderte Voraussetzung, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen darf (z.B. § 1 Abs. 2 Nr. 3,4 FPersV, § 18 Abs. 1 Nr. 4 FPersV) bezieht sich auf eine Haupttätigkeit als Fahrer, z.B. als Kraftfahrer oder Lkw-Fahrer. Bei Fahrten von Büromitarbeitern, die lediglich aushilfsweise durchgeführt werden, ist die Büroarbeit weiterhin ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12136
und Gefährdung z. B. folgende persönliche Schutzausrüstungen erforderlich:"Sicherheitsschuhe nach DIN EN 345 „Spezifikation der Sicherheitsschuhe für den gewerblichen Gebrauch“, - Ausführung S 2 nach DIN EN 345 z.B. bei Ladearbeiten, bei Arbeiten mit Verdichtungsmaschinen, bei Mäharbeiten, bei Arbeiten an Böschungen, bei Arbeiten mit der Bodenfräse. - Ausführung S 3 nach DIN EN 345 z.B. auf Baustellen ...
Stand: 20.08.2019
Dialog: 6600
Die Lenkzeit kann bei "außergewöhnlichen Umständen" überschritten werden. Die getroffene Aussage ist streng auszulegen.Im "Leitfaden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr - Rechtsvorschriften" heißt es dazu in Kapitel 3.12:"Ist es dem Fahrer auf Grund außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, rechtzeitig einen geeigneten Halteplatz zu erreichen, so darf er, sofern die Sicherheit im Straßenve ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 20407
Einer Mitfahrt eines Auszubildenden als Beifahrer steht kein Ablehnungsgrund entgegen, solange der Auszubildende mindestens 16 Jahre alt ist. Die entsprechende Regelung findet sich im § 18 Abs. 2 Fahrpersonalverordnung . Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr stehen der Ausbildung nicht entgegen. Die Vorschriften für die an Kraftfahrer zu stellenden Anforderungen ebenfalls nicht. Es bleibt ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 24815
An Schutzschuhe (Sicherheitsschuhe) werden sicherheitsrelevante Grundanforderungen und Zusatzanforderungen gestellt, die sich aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ergeben.Um zu verhindern, dass die Kennzeichnung zu umfangreich und für den Nutzer zu unübersichtlich wird, ist in den Normen der Reihe DIN EN 345 bis Normen der Reihe DIN EN 347 die meistbenutzten Kombinationen ...
Stand: 15.11.2019
Dialog: 3653
Gemäß § 11 Abs. 6 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG übernimmt der Entleiher, unbeschadet der Pflichten des Verleihers, alle geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Das bedeutet, dass der Entleiher für den Download und die Aufbewahrung (nach Fahrpersonalrecht 1 Jahr / nach dem Arbeitszeitgesetz 2 Jahre) der Daten aus Fahrerkarte und Massenspeicher verantwortli ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13401