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KomNet-Wissensdatenbank

Was ist bei Sicherheitsschuhen mit der Bezeichnung S1P gemeint?

KomNet Dialog 3653

Stand: 15.11.2019

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Persönliche Schutzausrüstung (PSA) / Schutzkleidung > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.14.7)

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Frage:

Was ist bei Sicherheitsschuhen mit der Bezeichnung S1P gemeint?

Antwort:

An Schutzschuhe (Sicherheitsschuhe) werden sicherheitsrelevante Grundanforderungen und Zusatzanforderungen gestellt, die sich aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ergeben.


Um zu verhindern, dass die Kennzeichnung zu umfangreich und für den Nutzer zu unübersichtlich wird, ist in den Normen der Reihe DIN EN 345 bis Normen der Reihe DIN EN 347 die meistbenutzten Kombinationen der sicherheitsrelevanten Grund- und Zusatzanforderungen zusammengefasst und Kurzzeichen für die Kennzeichnung eingeführt worden.

Ein Schutzschuh mit der Kennzeichnung S1P bedeutet, dass die Grundanforderungen erfüllt werden, darüber hinaus folgende Zusatzanforderungen:

• Geschlossener Fersenbereich

• Antistatik

• Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich

• Durchtrittssicherheit durch Stahlzwischensohle

• Geeignet für Trockenbereiche


Weitere Informationen zum Thema kann der DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß- und Beinschutz" entnommen werden.